Die Erhebung der Zweitwohnungsabgabe in der Stadt Mainz (auch Zweitwohnungsabgabensatzung genannt) wurde vom Mainzer Stadtrat am 9. März 2005 mit großer Mehrheit beschlossen. Zum 1. Juni 2005 trat die Satzung der Zweitwohnungsabgabe Mainz in Kraft.
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Zweitwohnungsabgabe: worum geht es?
Wer neben seiner Hauptwohnung eine weitere Wohnung als sogenannte Nebenwohnung gemäß Paragraph 16 Absatz 3 des rheinland-pfälzischen Meldegesetzes bewohnt, gilt als Inhaber einer Zweitwohnung, die von der Zeitwohnungsabgabe Mainz betroffen ist, wenn diese Zweitwohnung im Stadtgebiet Mainz liegt.
Ausnahmen von der Zweitwohnungsabgabe
Eine Ausnahme von der Zweitwohnungsabgabe gibt es allerdings. Und zwar sind alle Personen von der Zweitwohnungsabgabe befreit, sofern diese das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die Nebenwohnung ausschließlich zum Zweck der Schulausbildung oder Berufsausbildung innehaben.
Höhe der Zweitwohnungsabgabe
Die Höhe der Zweitwohnungsabgabe richtet sich ausschließlich nach der Nettokaltmiete der betreffenden Zweitwohnung bzw. Nebenwohnung. Wer in Mainz eine solche Wohnung als Mieter nutzt, muss zehn Prozent des Betrags der Nettokaltmiete zahlen. Die Steuerverwaltung der Stadt Mainz bietet hierzu auf den Serviceseiten ein Merkblatt und weiterführende Informationen an.
Finanzderzenat Mainz Wohnung-Mieter werden angeschrieben
Ganz offensichtlich geht das Finanzdezernat der Stadt Mainz davon aus, dass die betroffenen Bürger nicht von der neu erwachsenen Steuerpflicht erfahren. Daher sendete sie an alle Inhaber von Zweitwohnungen in Mainz ( Wohnung / Mieter ) ein Informationsschreiben mit Erläuterungen.
Video: Steuertipp: Alles zum Thema Zweitwohnung
Hintergrund der Einführung der Zweitwohnungsabgabe
Offiziell nennt die Stadt Mainz als Grund für die Einführung der Zweitwohnungsabgabe den Wunsch, alle in Mainz Wohnenden an den Infrastrukturkosten der Stadt Mainz zu beteiligen. Die Stadt Mainz argumentierte weiter, dass sie zwar von allen in Mainz mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldeten Einwohnern über deren Zahlungen an Lohnsteuer bzw. Einkommenssteuer oder Gewerbesteuer einen Beitrag zu den genannten Kosten erhält, betonte jedoch, dass Sie von den Bewohnern der Zweitwohnungen keinen Beitrag erhalte.
Reines Mittel zur Einnahmesteigerung
Die Stadt Mainz gibt dabei ganz unumwunden zu, dass die Zweitwohnungsabgabe ein Element der Haushaltskonsolidierung ist und benennt dabei auch die städtische Finanzsituation als Handlungsgrund. Somit ist ganz klar erkennbar, dass die Zweitwohnungsabgabe schlicht dazu dient, die Misswirtschaft der Verwaltung der vergangenen Jahre auf Kosten der Bürger abzutragen.
Zum damaligen Zeitpunkt betrug das aufgelaufene Defizit (Schulden) der Stadt bereits über 500 Millionen Euro bei einem jährlichen Defizit von 50-60 Millionen Euro. Es bleibt spannend, zu beobachten, welche weiteren Abgaben ersonnen werden, den stetig wachsenden Schuldenberg abzutragen.
Video: Bin ich dazu verpflichtet, meinen Zweitwohnsitz anzumelden? – Hausfrage.de
Freundlicher Rat der Stadt
Auf der Internetseite der Stadt konnte und kann man es noch nachlesen. Die Stadt Mainz empfiehlt den Inhabern der Zweitwohnungen in Mainz zur Umgehung der Abgabe ihre Hauptwohnsitz nach Mainz zu verlegen. Wer also so die Kosten des Transfers auf sich nimmt, beschert der Stadt Mainz gleich zweifach Mehreinnahmen.
Zum Einen landen die eigenen Steuerzahlungen (Lohnsteuer, Einkommenssteuer und ggf. Gewerbesteuer) im Stadtsäckel und durch die gestiegenen Einwohnerzahlen erhöht sich auch die Schlüsselzuweisung des Landes an die Stadt Mainz. Ein cleverer Schachzug der städtischen Verantwortlichen, bei dem der Bürger allerdings mehr an ein Bauernopfer erinnert.
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