Mit der Wohnungsbauprämie fördert der Staat den Bau neuen Wohnraums. Die meisten Privaten stellen einen entsprechenden Antrag, um mit dem Geld den Bausparvertrag zu erhöhen. Die Förderung ist aber nicht hoch.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Die Wohnungsbauprämie: Staatliche Finanzhilfe zum Bauen
Der Staat unterstützt private Bauvorhaben oder geplante Wohnungskäufe mit der Wohnungsbauprämie. Wer diese Unterstützung beim Bauvorhaben nutzen möchte, erhält das Geld meist direkt zum Bausparvertrag, wenn ein entsprechender Antrag gestellt worden ist.
Viel Geld gibt es allerdings nicht: Singles bekommen maximal 70 Euro, Ehepaare haben Anspruch auf höchstens 140 Euro im Jahr. Wichtig sind dabei aber die Einkommensgrenzen, außerdem gibt es ein Mindestalter: Wer die Prämie beantragen möchte, muss mindestens 16 Jahre alt sein.
Antrag auf die Wohnungsbauprämie stellen
Wer die Prämie beantragen möchte, muss den zugehörigen Antrag jährlich ausfüllen. Einmal beantragen und dann jährlich die Prämie bekommen, funktioniert leider nicht! Der Antrag wird von der Bausparkasse versendet, was meist im Frühjahr der Fall ist. In der Regel werden Antrag und Jahreskontoauszüge zusammen verschickt. Wird ein neuer Bausparvertrag geschlossen, sollte die Summe darin nicht zu hoch angesetzt sein: 10.000 Euro für Alleinstehende und das Doppelte für Verheiratete ist ausreichend.
Wichtig: Es sollte der Wunsch bestehen, später eine Immobilie zu kaufen oder zu bauen. Auch die Planung eines Umbaus ist möglich und sollte gegenüber der Bausparkasse entsprechend kommuniziert werden.
Der Tipp vom Experten lautet, vor Abschluss des Bausparvertrags nicht nur mit einer Bausparkasse zu sprechen, sondern mit verschiedenen Banken und auch mit Finanzvermittlern. Die Angebote unterscheiden sich oft drastisch.
Der Staat bietet die Unterstützung über die Prämie für verschiedene Sparverträge. Am häufigsten werden Bausparverträge gefördert, auch Anteile an Bau- und Wohnungsgenossenschaften oder eine Beteiligung an einem Bau- oder Siedlungsvorhaben sind förderfähig. Sparer müssen in jedem Fall einen bestimmten Mindestbeitrag einzahlen.
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Die Einkommensgrenzen für die Wohnungsbauprämie
Um die Wohnungsbauprämie zu erhalten, muss eine Einkommensgrenze beachtet werden. Die Höhe wird dabei immer wieder neu definiert. Aktuell (Stand 2022) liegt sie bei 35.000 Euro im Jahr, höher darf das zu versteuernde Einkommen einer alleinstehenden Person nicht liegen. Für Ehepaare wird die Einkommensgrenze auf das Doppelte festgesetzt. Wer dann mehr als 70.000 Euro verdient, verliert den Anspruch auf die Wohnungsbauprämie.
Wichtiges Detail: Es geht dabei um das zu versteuernde Einkommen, was sich vom üblichen Bruttoeinkommen unterscheidet. Von Letzterem werden Werbekosten, Kinderfreibeträge und Vorsorgeaufwendungen sowie Sonderkosten abgezogen. Übrig bleibt das Einkommen, das durch das Finanzamt versteuert wird. Auf Basis dieses Einkommens wird die Einkommensgrenze geprüft.
Liegt das Bruttoeinkommen deutlich über der Einkommensgrenze, ist es dennoch möglich, die Wohnungsbauprämie zu erhalten. Sind beispielsweise mehrere Kinder vorhanden, senken diese das zu versteuernde Einkommen. Zu finden ist der genaue Betrag des zu versteuernden Einkommens auf dem letzten Bescheid zur Einkommenssteuerberechnung des Finanzamts.
Die Auszahlung der Wohnungsbauprämie
Zuerst muss demnach ein Bausparvertrag geschlossen werden, damit überhaupt etwas Förderfähiges vorhanden ist. Die Beantragung der Prämie erfolgt durch den Bausparer selbst. Interessant ist, dass Bausparverträge wieder im Kommen sind, demzufolge werden auch mehr Wohnungsbauprämien gezahlt.
Wichtig: Damit die Prämie ausgezahlt wird, muss der zugehörige Vertrag mindestens sieben Jahre laufen. Erst danach erfolgt die Gutschreibung der Prämie zum Vertrag.
Vorgaben zur Auszahlung der Wohnungsbauprämie
Nicht nur die Höhe der Prämie ist genau festgelegt, sondern auch die Art und Weise, wie sie ausgezahlt werden kann. Zuerst ermittelt die Bausparkasse, ob es überhaupt eine Möglichkeit zur Auszahlung gibt. Wer Anspruch darauf hat, bekommt die entsprechende Info auf dem Kontoauszug übermittelt.
Hier allerdings steht nur, dass die Prämie vorgemerkt wurde, denn der entsprechende Antrag muss erst noch gestellt werden. Außerdem werden die vorgemerkten Prämien erst dann ausgezahlt, wenn der Bausparvertrag einer wohnwirtschaftlichen Verwendung zugeführt wird. Gemeint ist damit der Zusammenhang zu einem Hausbau oder zum Kauf einer Immobilie, zum Umbau oder zur Modernisierung.
Für alle, die bei Abschluss des Vertrags jünger als 25 Jahre sind, gelten andere Regeln. Sie sind nicht an die Vorgaben zur Verwendung des Bauspargeldes gebunden, sondern können nach sieben Jahren frei über das Guthaben verfügen. Damit ist es jungen Menschen auch möglich, von dem Geld ein Auto zu kaufen oder davon in den Urlaub zu reisen. Die Bausparkasse streicht die Prämie nicht. Doch aufgepasst: Diese Regelung gilt nur für einen Vertrag. Wer einen zweiten Vertrag schließt, muss wiederum eine wohnwirtschaftliche Verwendung nachweisen, die Vergünstigung der freien Verwendung ist nun nicht mehr gültig.
Sonderregeln gelten auch für Altverträge, die bereits vor 2009 geschlossen worden sind. Für sie konnte die Prämie ebenfalls beantragt werden, das Geld aus dem Bausparvertrag durfte frei verwendet werden. Der Zwang, das Geld für eine Wohnung oder ein Haus zu nutzen, bestand auch hier nicht. Auch eine vorzeitige Kündigung war hier möglich, ohne dass die Höhe der Prämie oder ihre Auszahlung davon betroffen war.
Wann verlieren Bausparer den Anspruch auf die Prämie?
Die Prämie gilt nicht in jedem Fall als sicher, denn sie ist für die Dauer des Vertrags nur vorgemerkt. Das heißt, dass es verschiedene Situationen gibt, in denen sie nicht gezahlt wird oder bei denen eine Rückzahlung gefordert wird.
Im Einzelnen sind das die folgenden Szenarien:
- Auflösung des Bausparvertrags vor seinem Ende von sieben Jahren
- Nicht wohnwirtschaftliche Verwendung des Geldes aus dem Bausparvertrag
- Beleihung oder Abtretung von Ansprüchen aus dem Bausparvertrag
Unter bestimmten Umständen ist es aber auch möglich, die lohnende Wohnungsbauprämie zu erhalten, obwohl sich etwas geändert hat.
Der Bausparer kann über das Guthaben verfügen und behält seinen Anspruch auf die Prämie, wenn eine vorzeitige Auszahlung der Bausparsumme erfolgt oder eine Beleihung des Vertrags zum direkten Erwerb selbst genutzten Wohneigentums durchgeführt wird. Ein solcher Fall kann eintreten, wenn die Zuteilungsvoraussetzungen für den Bausparvertrag vor der eigentlichen Ablaufzeit bereits erreicht worden sind.
Wenn der Bausparer seit mindestens einem Jahr lang arbeitslos ist, nachdem er seinen Bausparvertrag geschlossen hat, ist eine prämienunschädliche Verfügung über das Guthaben ebenfalls möglich. Im dritten Fall geht es nicht um den Bausparer selbst, sondern um dessen Ehepartner. Stirbt dieser oder wird er erwerbsunfähig (nach Vertragsschluss), darf über das Guthaben verfügt werden. Die vorgemerkten Prämien bleiben in voller Höhe erhalten.
Was ist sonst noch wichtig?
Mittlerweile ist die Beantragung der Prämie auch online möglich. Gut zu wissen: Der Antrag muss innerhalb von zwei Jahren gestellt werden, es ist somit nicht nötig, eine direkte Beantragung vorzunehmen.
Wichtige Angaben für den Antrag:
- Vertragsnummer
- Bausparnummer
- Steueridentifikationsnummer
- Steuerbescheid (für die Höhe des einkommenssteuerpflichtigen Einkommens)
Wer sich nicht sicher ist, ob ein Anspruch auf die Prämie besteht, sollte den Antrag dennoch stellen. Liegt kein Anspruch vor, wird die Prämie einfach nicht vorgemerkt. Nachteile entstehen dadurch nicht.
Wichtig zu wissen: Die Baufinanzierung wird oftmals viele Jahre nach dem Abschluss eines Bausparvertrags angegangen. Das heißt, dass meist zuerst der Bausparvertrag abgeschlossen wird, einige Zeit später geht der Betreffende dann zur Bank und möchte eine Finanzierung haben. Doch die Angebote der Bausparkassen müssen nicht automatisch besonders günstig sein.
Vielmehr ist genau das Gegenteil der Fall und diese Offerten liegen oft deutlich über denen anderer Banken. Dies würde bedeuten, dass der Bausparer schlimmstenfalls zwar die Prämie über mehrere Jahre bekommen hat, dennoch aber bei der Finanzierung viel zu viel bezahlen muss. Möglich wird das durch hohe Zinsen, die dann für die Finanzierung fällig werden.
Fazit: Wohnungsbauprämie ist lukrativ, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen
Die Prämie für Bausparer beträgt 70 bzw. 140 Euro (für Alleinstehende oder Paare) und wird jährlich an den Bausparer gezahlt. Sie ist allerdings an bestimmte Vorgaben gebunden und der Anspruch darauf kann auch verloren gehen. Einkommensgrenzen werden für das zu versteuernde Einkommen festgelegt und sind maßgeblich für die Zahlung der Prämie.