Die mögliche Errichtung von drei Windkraftanlagen im Bereich Langenleuba-Oberhain/Wernsdorf war eines der Hauptthemen bei der Einwohnerversammlung am 15. September. Es ist erwähnenswert, dass die potenziellen Investoren bereits frühzeitig Kontakt mit der Stadtverwaltung und dem Ortschaftsrat aufgenommen haben und dass der bisherige Austausch zwischen den Parteien äußerst sachlich verlaufen ist.
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Rechtslage nach 2027 könnte sich ändern
Das Projekt sieht die Errichtung von drei Windkraftanlagen in der Region vor. Während die Stadt Penig zu zwei der Anlagen eine Stellungnahme abgeben kann, liegt die Entscheidung über die Genehmigung nicht in ihrer Hand.
Die geplante dritte Windkraftanlage soll in unmittelbarer Nähe zur Reitsportanlage entstehen und hat einen Abstand zur relevanten Wohnbebauung von weniger als 1000 Metern, nämlich etwa 885 Meter. Für die Genehmigung dieser Anlage ist sowohl die Zustimmung des Ortschaftsrats als auch des Stadtrats erforderlich.
Die Zukunft der aktuellen Rechtslage nach 2027 ist ungewiss. Es besteht jedoch eine geringe Wahrscheinlichkeit, dass sich daran etwas ändern wird, da die bundesweit festgelegten Ausbauziele weiterhin bestehen bleiben sollen.
Kommunale Beteiligung nach EEG 2023 fördert wichtige Projekte
Die Investoren planen, gemäß § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2023 die kommunale Beteiligung umzusetzen, was zu einem jährlichen Zufluss von ca. 60 bis 70 TEUR in die Stadtkasse führen würde. Durch diese finanzielle Unterstützung könnten wichtige regionale Projekte ermöglicht und die lokale Wirtschaft gestärkt werden.
Beratung im Ortschaftsrat: Windkraftanlagen im Fokus
Am 17.10.2023 findet im Ortschaftsrat Langensteinbach eine weitere Beratung zu diesem Thema statt. Hier werden weitere Informationen vorgestellt und Fragen oder Anliegen der Einwohnerschaft ausführlich besprochen.
Kommunale Beteiligung an Windkraftanlagen: Finanzielle Stärkung der Region und der Stadtkasse
Die Errichtung von drei Windkraftanlagen in Langenleuba-Oberhain/Wernsdorf könnte einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten und gleichzeitig finanzielle Vorteile für die Stadt Penig bringen. Durch die geplante kommunale Beteiligung nach § 6 EEG 2023 könnten jährlich etwa 60 bis 70 TEUR in die Stadtkasse fließen, was die Finanzierung lokaler Projekte und die Unterstützung der regionalen Wirtschaft ermöglichen würde. Interessierte Bürger haben die Möglichkeit, sich aktiv an der bevorstehenden Beratung im Ortschaftsrat Langensteinbach am 17.10.2023 zu beteiligen und weitere Informationen zu erhalten.