Doppelte Haushaltsführung: Energiekosten steuerlich geltend machen

0

Die aktuelle Energiekrise und das ungemütliche Herbstwetter sorgen für steigende Kosten bei Heizung, Strom und warmem Wasser. Viele fragen sich, wie sie diese Ausgaben reduzieren können. Neben dem individuellen Heizverhalten und einem möglichen Anbieterwechsel gibt es auch steuerliche Ansätze, um die finanzielle Belastung zu senken. In diesem Artikel werden verschiedene steuerliche Möglichkeiten erläutert, um gut durch die kommende Heizperiode zu kommen.

Wie können private Kosten steuerlich geltend gemacht werden?

Obwohl die meisten privaten Lebensführungskosten nicht steuerlich absetzbar sind, können bestimmte Energiekosten im Zusammenhang mit einer Erwerbstätigkeit geltend gemacht werden. Dies betrifft insbesondere Arbeitnehmer, die im Home-Office arbeiten oder ein eigenes Arbeitszimmer zu Hause haben.

Personen, die berufsbedingt hohe Energiekosten haben, können diese unter bestimmten Bedingungen steuerlich absetzen. Dies gilt sowohl für Personen, die im Home-Office arbeiten, als auch für Selbstständige und Gewerbetreibende. Die genaue Höhe der Steuerersparnis hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Verwendungszweck der Energiekosten und der Art der beruflichen Tätigkeit.

Steuerliche Anrechnung von Home-Office-Kosten ab 2020 möglich

Arbeitnehmer, die gelegentlich im Home-Office tätig sind, haben die Möglichkeit, für die Steuerjahre 2020 bis 2022 Werbungskosten in Höhe von 5 ? pro Tag im Homeoffice anzusetzen. Der Höchstbetrag von 600 ? kann jedoch nur für maximal 120 Tage erreicht werden. Ab dem Jahr 2023 steigt der Betrag auf 6 ? pro Tag an, und es können bis zu 210 Tage im Home-Office berücksichtigt werden, wodurch ein absetzbarer Höchstbetrag von 1.260 ? entsteht.

Falls der berufliche Mittelpunkt im eigenen Arbeitszimmer zu Hause liegt, können die gesamten Kosten für den Raum, einschließlich der anteiligen Energiekosten für Heizung, Strom und Wasser, als Werbungskosten abgesetzt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass das Finanzamt streng prüft, ob das häusliche Arbeitszimmer die erforderlichen Kriterien erfüllt. Wenn die Kosten für das Arbeitszimmer nicht im Detail nachgewiesen werden können, besteht die Möglichkeit, eine Jahrespauschale von 1.260 ? anzugeben, die ab 2023 gilt.

Doppelte Haushaltsführung: Energiekosten steuerlich geltend machen

Bei einer doppelten Haushaltsführung, bedingt durch berufliche Gründe, können die monatlichen Kosten für eine Zweitwohnung in der Steuererklärung bis zu 1.000 ? geltend gemacht werden. Hierbei sind auch die Energiekosten, die auf die Zweitwohnung entfallen, absetzbar. Allerdings muss die Zweitwohnung aufgrund des Berufs notwendig sein und darf nicht als Hauptwohnsitz dienen. Zudem müssen mindestens 10 % der laufenden Kosten am Hauptwohnsitz anfallen.

Bürokratieabbau: Jahressteuergesetz 2022 erleichtert PV-Anlagenbesitzer

Immer mehr Privatpersonen setzen auf kleinere Photovoltaikanlagen, um ihren eigenen Solarstrom zu nutzen und überschüssigen Strom zu verkaufen. Das Jahressteuergesetz 2022 bringt Steuerzahler in diesem Bereich weitere Entlastungen, indem Gewinne aus PV-Anlagen in den meisten Fällen von der Einkommensteuer befreit sind. Ab 2023 gilt zudem ein 0 % Umsatzsteuersatz für die Lieferung und Installation der PV-Anlage und ihrer wesentlichen Komponenten.

Geldwerter Vorteil: Unterschiedliche Steuersätze für Benzin- und Elektro-Firmenwagen

Die private Nutzung eines Geschäftswagens wird über die 1 %-Regelung versteuert. Dabei wird 1 % des Bruttolistenpreises des Firmenwagens zum monatlichen Gehalt hinzugerechnet und versteuert. Diese Regelung gilt jedoch nur für Benzin- und Diesel-Antriebe. Bei Elektro-Firmenfahrzeugen, die zur privaten Nutzung freigegeben sind, beträgt der Versteuerungssatz lediglich 0,25 % des Bruttolistenpreises. Es gibt jedoch Obergrenzen, die derzeit bei 60.000 Euro liegen und ab 2024 möglicherweise auf 80.000 Euro erhöht werden.

Der Aufladung des Dienstwagens über das private Stromnetz werden monatliche Pauschalbeträge von 30 ? für Elektro- und 15 ? für Hybrid-Fahrzeuge zugestanden. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber eine Lademöglichkeit bereitstellt. Wenn es keine Lademöglichkeit beim Arbeitgeber gibt, können sogar 70 ? für E-Autos und 35 ? für Hybridfahrzeuge als steuerfreier Pauschalbetrag in der Steuererklärung angegeben werden.

Wenn man Stromkosten für die Berufsausübung hat, ein E-Auto als Geschäftswagen nutzt oder Solarstrom mit einer eigenen PV-Anlage produziert, gibt es Möglichkeiten, die hohen Energiekosten zu reduzieren. Eine Erstattung beim Finanzamt kann dabei helfen, einen Teil der Kosten zurückzuerhalten.

Lassen Sie eine Antwort hier