Die Privatsphäre ist den meisten Bürgern sehr wichtig – jedenfalls, wenn es um die eigenen vier Wände geht. Ist man in der Onlinewelt oft weniger vorsichtig, möchte man am eigenen Grundstück durch einen effektiven Sichtschutz Nachbar Naseweis aussperren. Doch nicht alles ist erlaubt.
Wenn der Sichtschutz zum Nachbar Streit auslöst
Generell geht die Streitlust bei Nachbarn in Deutschland nach oben. Gab 2014 noch jeder Dritte an, schon einmal ernsthaft einen Streit in der Nachbarschaft gehabt zu haben, liegt die Quote inzwischen bei 46 Prozent (Quelle: Statista). Dabei fällt auf, dass man besonders in Norddeutschland streitlustig zu sein scheint.
Die Zahlen im Einzelnen (Befragte mit Erfahrungen im Nachbarschaftsstreit, Angabe in Prozent):
- Norddeutschland: 54%
- Mitte: 46%
- Ostdeutschland: 41%
- Süddeutschland: 44%
Am häufigsten wird sich um das Thema Lärmbelästigung (74 Prozent) gestritten, danach folgen fast gleichauf falsch geparkte Autos (53 Prozent) und nicht eingehaltene Nachbarschaftspflichten (52 Prozent). Auch störende Haustiere beeinträchtigen zu 48 Prozent den Frieden in der Nachbarschaft.
In die angesprochenen Nachbarschaftspflichten fallen Dinge wie Straßenreinigung, Schneeräumen, aber auch die typischen „Grenzverletzungen“ in Form von Hecken, Bäumen, Carports oder anderen Bauten, die das Empfinden der Nachbarn stören könnten. Auch wenn so mancher Sichtschutz Nachbar und Co effektiv aussperrt, ist längst nicht jede Maßnahme zum optischen Einkapseln angemessen und erlaubt.
Erschwert wird die Situation dadurch, dass örtliche Regeln und baurechtliche Bestimmungen oft vom Nachbarrecht abweichen, das die Grenzen für die Art und Weise eines Sichtschutzes festlegt.
Nach Bundesländern aufgeschlüsselt fällt auf,
- dass Hamburg mit 50,2 Prozent Streitquote die Tabelle mit einigem Vorsprung anführt.
- Erst an zweiter Stelle folgt mit 42,9 Prozent Baden-Württemberg.
- In Hessen (28,8 Prozent) und Bayern (25,3 Prozent) scheint man entspannter zu sein.
- Ganz gelassen nimmt man die Dinge allerdings in der Hauptstadt. In Berlin gaben nur 13,9 Prozent der Befragten an, schon einmal Krach mit den Nachbarn gehabt zu haben.
Warum der Sichtschutz zum Nachbar und Passant fernhalten soll
Die Intimsphäre im eigenen Garten oder auch in den eigenen vier Wänden kann stark beeinträchtigt werden, wenn ständig jemand über den Zaun oder ins Fenster schauen kann. Nicht alles ist schließlich für fremde Augen (und Ohren) gedacht. Und nicht überall gibt es die Möglichkeit, einen Rollladen zu schließen – zumal sich auch nicht jeder ins Dunkle setzen möchte. Zumindest bei Fenstern und Balkon- bzw. Terrassentüren gibt es relativ einfache Methoden, mit einem effektiven Sichtschutz Nachbar oder auch den aufdringlichen Vermieter auszusperren.
Der Vorteil von sogenannter Sichtschutzfolie ist, dass man hierfür in der Regel keine baulichen Veränderungen vornehmen muss und sich die Folien bei Bedarf später wieder rückstandslos entfernen lassen. Das ist insbesondere in Mietwohnungen wichtig, wo nicht nur ein Sichtschutz gegen Nachbarn, sondern eventuell auch gegen den eigenen Vermieter gewünscht ist. Bei den Folien gibt es eine große Auswahl, die teilweise in Eigenregie und teilweise vom Fachbetrieb installiert werden. Ähnlich wie bei Tönungsfolie in Autos können diese Sichtschutzfolien problemlos von innen befestigt werden.
Die Scheibenreinigung von außen wird also nicht beeinträchtigt. Beim Sichtschutz gibt es verschiedene Alternativen. Von Spiegelfolie, die einen Einblick in die Wohnung zumindest bei Tag zu 100 Prozent unterbindet, bis hin zu stark getönten Folien, die überdies auch Sonnen- und UV-Schutz bieten und klimaregulierend wirken, gibt es so ziemlich alles. Ein Handwerker ist für die Anbringung nicht zwingend erforderlich, aber bei besonders großen Glasflächen oder schwer zugänglichen Bereichen empfiehlt es sich, die Hände von der Selbstinstallation zu lassen.
Post vom Rechtsanwalt, weil der Sichtschutz zum Nachbar stört
Der Nachbar oder die Nachbarin fühlen sich eventuell von einem Sichtschutz gestört, der etwa an der Grundstücksgrenze spontan vom Handwerker errichtet wird. Dazu gibt es in den meisten Bundesländern eigene Regeln, die zum Teil auch noch durch örtliche Satzungen der Kommunen und Städte unterschiedlich ausgelegt werden.
Es ist also relativ leicht, Fehler beim Aufbau eines Sichtschutzes zu machen. Besonders oft gibt es Streit wegen sogenannter Sichtschutzzäune. Ein solcher Zaun unterbindet das direkte Einsehen eines eingezäunten Bereiches.
Typische Beispiele hierfür sind:
- Aufbau eines Sichtschutzes rund um den kompletten Garten bzw. das gesamte Grundstück
- teilweise Einzäunung durch den Sichtschutz, um einen bestimmten Bereich abzuschirmen (z. B. Sitzbereiche der Terrasse, eines Swimming-Pools oder vor der Gartensauna)
Ein Sichtschutz kann natürlich auch dazu aufgestellt werden, um eine unattraktive Aussicht vom Grundstück hinaus zu blockieren, etwa wenn der Nachbar eine sehr unschöne Fassade oder einen ungepflegten Garten hat oder andere ästhetische Störungen bestehen. Um den Zweck des Sichtschutzes zu erfüllen, muss ein solcher Zaun also eine gewisse Höhe einhalten, um effektiv zu wirken.
Als guter Mittelwert gilt der Begriff „mannshoch“ – was in aller Regel rund 1,80 m entspricht. Im Gegensatz zu normalen Gartenzäunen hält der Sichtschutz Nachbar und seine neugierigen Blicke definitiv besser fern.
Schon bei den verwendeten Materialien gibt es manchmal Streit zwischen Nachbarn, wenn der Sichtschutz aufgestellt wird.
- Von der rein natürlichen Hecke
- über Holzzäune
- bis hin zu mit Steinen gefülltem Drahtgeflecht
- oder Kunststoff- / Metallausführungen finden viele Werkstoffe Verwendung.
Wenn der Sichtschutz Nachbar und Nachbarin stört, liegt dies meist am ästhetischen Empfinden, was eher eine subjektive Sache ist. Doch oft werden die bestehenden Regeln zum Thema Sichtschutz vom Aufsteller verletzt. Generell handelt es sich beim Sichtschutzzaun wie bei jedem anderen Gartenzaun um eine sogenannte Rechtseinfriedung. Diese sind üblicherweise genehmigungsfrei, sofern sie eine bestimmte Höhe nicht überschreiten. Auch der Abstand zum anderen Grundstück muss eingehalten werden. Das gilt insbesondere, wenn man den Sichtschutz über Pflanzen (z. B. eine hohe Hecke) realisiert.
Mauern und Zäune, die als normale Rechtseinfriedung und Grenzmarkierung dienen, dürfen je nach Bundesland und teilweise je nach Stadt oder Gemeinde unterschiedlich hoch ausfallen. So gilt in München eine maximale Höhe von 150 Zentimetern. Insgesamt sollte der Sichtschutz Nachbar und Nachbarin nicht in der Nutzung ihres eigenen Grundstücks beeinträchtigen. Die Einfriedung muss zum ortsüblichen Gesamtbild passen, das in der Straße bzw. dem Wohngebiet die Regel ist.
Handelt es sich nicht um einen Sichtschutz, sondern um eine reine Markierung der Nachbarschaftsgrenze, sieht das Nachbarrecht vor, dass man eine Genehmigung beim Nachbarn einholen muss. Auch der Abstand zum Grundstück des Nachbarn ist in den Bebauungsplänen oder durch das Nachbarschaftsrecht festgelegt.
Orientieren kann man sich an diesen Bezugsgrößen (die jedoch lokal stark abweichen können):
- Mauern und Zäune als symbolische Grenze: 40 bis 90cm Höhe
- Mauern und Zäune als Sichtschutz: 170 bis 190cm Höhe
- Mindestabstand zum Nachbargrundstück (falls nicht anders geregelt): 50cm
- Mauer und Zaun gelten als tote Rechtseinfriedung, Hecke als „lebende“ Einfriedung
Wenn die Hecke als Sichtschutz Nachbar und Konsorten ärgert
Hecken sind besonders beliebt, weil sie eine natürliche Abgrenzung ermöglichen, die in der Regel keine ästhetischen Probleme (wie z. B. bei einer hohen Mauer aus Beton) aufwerfen. Doch auch hier gelten die rechtlichen Vorgaben der einzelnen Bundesländer. So hat der Aufsteller einer Hecke diverse Pflichten zu erfüllen. Die Pflege der grünen Grundstücksgrenze obliegt allein ihm – er muss sich also auch um überstehende Zweige auf der Seite des Nachbarn kümmern.
Überhänge sind generell nicht erlaubt, um der Verkehrssicherungspflicht im Falle eines Sturmes etc. zu genügen. Das bedeutet jedoch auch, dass der Nachbar die Hecke, die ihm nicht gehört, nicht ohne Weiteres stutzen darf. Fallen ihm überstehende Zweige auf, muss er den Eigentümer der Hecke dazu auffordern, sie auf das erlaubte Maß zurückzuschneiden. Dies kann gegebenenfalls unter Setzung einer Frist erfolgen. Erst dann darf der Nachbar selbst Hand an die Hecke legen – zuvor wäre es eine nicht erlaubte Sachbeschädigung.
Für Bepflanzungen gelten überdies generell folgende Faustregeln:
- Pflanzen bis zu 1m Höhe müssen Mindestabstand von 25cm zum anderen Grundstück einhalten
- Pflanzen zwischen 1,01m und 1,50m Höhe müssen mindestens 50cm entfernt sein
- Pflanzen ab 1,50m Höhe müssen 75cm Mindestabstand einhalten
Fazit: Mit dem Sichtschutz den Nachbar zu ärgern, ist keine gute Idee
Wer einen Sichtschutz aufstellt, sollte sich unbedingt an die Vorgaben des jeweiligen Länderrechts halten. Zudem hilft ein Blick in die örtlichen Bebauungspläne, die zum Teil erheblich von den normalen Vorgaben abweichen können. Je nach Art und Mindestabstand des aufgestellten Zaunes kann eine Genehmigung des Nachbarn erforderlich sein – bei der Ausführung sind ortsübliche Einfriedungen als Maßstab anzulegen.
Besondere Sorgfaltspflichten entstehen bei „lebendem“ Sichtschutz in Form einer Hecke, deren Pflege allein dem Eigentümer obliegt – und das von allen Seiten. Ein effektiver Sichtschutz kann allerdings oft auch schon dadurch erzielt werden, Fensterscheiben mit Sichtschutzfolie auszustatten. Dann gibt es in der Regel auch keinen Ärger mit Vermieter oder Nachbarn.
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Alles ganz schön, aber was wir brauchen ist eine Art immergrünes Dach vor einem Fenster im 1. Stock 1m breit, das den Durchblick von oben in das 7m entfernte Wohnzimmerfenster verhindert.