Wer in einer Mietwohnung lebt, muss seinen Vermieter um Erlaubnis bitten, wenn es um das Nachrüsten der Rolläden geht. Immerhin kann durch einen solchen Rolladen die Bausubstanz verändert werden.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Rolladen in der Mietwohnung nachrüsten: Warum überhaupt?
Wurde ein Haus neu gebaut, ist es meist nicht nötig, den Rolladen nachrüsten zu lassen. Hier wurden derartige Schutzvorrichtungen vor den Fenstern bereits beim Bau berücksichtigt und integriert. Doch wer zum Beispiel in einer Mietwohnung lebt, steht vielleicht vor der Frage, ob es möglich ist, wenigstens den einen oder anderen Rolladen nachrüsten zu lassen. Ein Vermieter lässt sich vielleicht mit diesen Vorteilen überzeugen und gibt die schriftliche Einverständniserklärung für den Erwerb und die Installation der Rollläden zum nachträglichen Einbau:
- Schutz vor Lärm
- bessere Energieeffizienz, da Wärme im Innenbereich gehalten wird
- Sichtschutz
- Schutz vor Blendwirkung beim Arbeiten an Bildschirmen
- Insektenschutz kann integriert werden
- verbesserter Einbruchschutz
Sicherlich lässt sich ein Schutz vor Blendung, wenn im Inneren der Mietwohnung oder des Eigenheims an Bildschirmen gearbeitet oder ferngesehen wird, auch durch eine innenliegende Jalousie erreichen. Ein Insektenschutznetz kann auch durch einen speziellen Rahmen im Fenster installiert werden und erfordert keinen Rolladen. Des Weiteren ist der Sichtschutz ebenfalls durch andere Möglichkeiten zu erreichen. Unschlagbar ist der Rolladen aber in den Punkten Energieeffizienz, Lärmschutz und Einbruchschutz. Es ist erwiesen, dass Einbrecher nach rund drei Minuten aufgeben, wenn sie binnen dieser Zeit keinen Erfolg haben. Allein die geschlossenen Rolläden verhindern effektiv ein schnelles Eindringen in das Gebäudeinnere.
Sind im Haus keine Lärmschutzfenster installiert worden, fühlen sich viele Bewohner gestört, denn die Zunahme des Verkehrslärms bringt auch eine erhöhte Lärmbelastung mit sich. Rolläden halten Lärm besser draußen und schirmen die Wohnung damit ab. Auch die verbesserte Energieeffizienz ist ein unschlagbares Argument, denn durch die Pufferwirkung, die dank der Luftschicht zwischen Fenster und Rolladen erzeugt wird, kann Wärme schlechter nach außen abgeleitet werden. Die Heizkosten sinken damit. Auch Kälte hat es schwerer, sie trifft nicht direkt auf das Fenster und müsste zudem die genannte Luftschicht durchdringen. Die Wärmedämmung kann dank Rolläden um bis zu 45 Prozent verbessert werden.
Video: Rolladen Motor umrüsten auf Funk / WLan
Rolladen nachrüsten in der Mietwohnung: Das sagt das Mietrecht
Mittlerweile gibt es viele Gerichtsurteile zu der Frage, ob es in einer Mietwohnung möglich ist, einen Rolladen nachrüsten zu lassen oder nicht. So urteilte das Amtsgericht Tiergarten mit seinem Urteil vom 24. Mai 1991 (Az: 8 C 40/91), dass der Mieter in der Parterrewohnung keinen Anspruch auf die neue Anbringung von Rolläden auf Rechnung des Vermieters hat. Das Mietrecht gibt dazu keinen Anhaltspunkt.
Waren in der Wohnung vor einer Modernisierung Jalousien oder Rolläden vorhanden, muss der Vermieter diese aber nach der Fertigstellung der Arbeiten wieder anbringen lassen. Dies urteilte das Landgericht Berlin am 19. Juni 1997 (Az. 61 S 449/96). Das Landgericht Düsseldorf beschäftigte sich im Az: 23 S 241/13 mit einem ähnlichen Fall und urteilte, dass Innenjalousien kein adäquater Ersatz für zuvor angebrauchte Außenrolläden seien. Der Sicht- und Sonnenschutz sei damit nicht kompensierbar. Die Wohnung wäre nach einem solchen Umbau mangelhaft und entspräche nicht mehr der, zu der der Mietvertrag abgeschlossen worden ist.
Wichtig: In einer Mietwohnung müssen die Rollos und Jalousien immer in gebrauchsfähigem Zustand gehalten werden und so funktionieren, wie sie es bei Vertragsschluss taten. Dafür hat der Mieter zu sorgen. Die Instandsetzung aber ist Sache des Vermieters, urteilte das Landgericht Mannheim am 13. November 1975 in seinem Urteil Az: 4 S 48/75 ZMR 1978, 372-372. Lediglich bei vereinbarter Kleinschadenpauschale muss der Mieter für kleinere Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten an den Rolläden aufkommen.
Interessant ist auch der Fall, bei dem es um das Nachrüsten durch den Mieter selbst ging. Das diesbezügliche Urteil vom 16. September 1997 (Az: 4 C 297/97) wurde durch das Amtsgericht Zeitz gefällt und besagt, dass der Mieter dazu berechtigt ist, an den Fenstern der Mietwohnung Außenjalousien anzubringen. Wichtig ist aber, dass die Interessen des Vermieters dadurch nicht beeinflusst werden dürfen. Solche Interessen können zum Beispiel begründet werden, wenn sich durch das Nachrüsten eine optische Beeinträchtigung der Hausfassade ergeben würde. Wichtig ist demnach immer, dass eine Genehmigung vorliegt, die sich der Mieter schriftlich geben muss. Der Vermieter ist zur Erteilung dieser Genehmigung verpflichtet und muss ein Verbot des Nachrüstens der Rolläden und Außenjalousien glaubhaft begründen.
Welches System eignet sich besser zum Nachrüsten eines Rolladen?
Für den Einbau von Rolläden gibt es verschiedene Systeme: Auf der einen Seite sind das die Aufsatz- oder Aufbaurolläden, auf der anderen Seite sogenannte Vorsatz- oder Vorbaurolläden.
Aufsatz- oder Aufbaurolläden
Ein Rolladen zum Aufbau eignet sich nur bedingt für das Nachrüsten. Hierbei wird der Rolladenkasten direkt in den Fenstersturz montiert, was in der Regel beim Bau des Hauses durchgeführt wird. Die Revisionsklappe, die zu jedem Rolladenkasten gehört, ist damit von der Innenseite aus zugänglich. Muss einmal eine Reparatur durchgeführt werden, kann der Kasten jederzeit einfach geöffnet werden.
Nachteil dieses Systems, wenn es beim Nachrüsten verwendet wird: Es werden Wärmebrücken geschaffen, die Energieeffizienz des Hauses sinkt. Des Weiteren wird der Lärmschutz etwas herabgesetzt. Das Nachrüsten ist ohnehin nur dann möglich, wenn die vorhandenen Fensterstürze einen Hohlraum aufweisen. Ist dieser nicht vorhanden, ist das Nachrüsten nicht möglich. Es wäre immer ein Eingriff in die Statik der Fensterkonstruktion nötig. Das Mauerwerk wird an dieser Stelle instabil und könnte sogar einstürzen, wenn der Fenstersturz verändert wird.
Vorsatz- oder Vorbaurolläden
Die bessere Alternative, die übrigens auch für Mietwohnungen geeignet ist, sind Vorsatz- oder Vorbaurolläden zum Nachrüsten. Sie erfüllen ihre Funktion gut und erhöhen den Wert der Wohnung (ein wichtiges Argument gegenüber dem Vermieter!).
Bei diesem System wird der Kasten des Rolladens an der Außenseite des Gebäudes angebracht, der Kasten selbst wird über dem Fenster auf der Fassade aufgesetzt (über der Laibung) oder er findet in der Nische des Fensters Platz. Diese ist direkt über dem Fensterrahmen befindlich.
Die zweite Variante verkleinert allerdings die Glasfläche und schränkt damit den Lichteinfall ein. Der Rolladenkasten selbst kann sogar für eine zusätzliche Beschattung sorgen. Liegt ein solcher Fall vor, sagen Experten, dass das Nachrüsten nicht immer möglich sei und dass es besser sei, auf andere Methoden der Beschattung und des Raumschutzes auszuweichen.
Viele Altbauten profitieren aber von der Installation der Vorbaurolläden, denn sie weisen oftmals sehr hohe Fenster auf, bei denen es nicht schlimm ist, wenn diese ein wenig von ihrer Fläche einbüßen. Hier kommt dennoch genügend Licht in den Raum. Außerdem profitieren Altbauten von dem verbesserten Schall- und Wärmeschutz, zumal die dort verbauten Fenstersysteme meist noch nicht einmal spezielle Lärmschutzverglasungen besitzen.
Vorbaurolläden bieten zudem noch einige weitere Vorteile:
- Einbeziehung in andere Maßnahmen zum Schall- und Wärmeschutz eines Gebäudes
- nachträgliches Anbringen auf der Wärmedämmung möglich
- unproblematischer Einbau, kein Eingriff in die Statik eines Hauses
Vorsatzrolläden bieten verschiedene Varianten, wobei die Modelle grob in Ausführungen mit einem mechanischen Gurtwickler oder einer elektrischen Variante unterschieden werden. Modelle mit elektrischem Antriebsmotor sind ebenfalls erhältlich, hier ist in der Rolladenwelle ein Rohrmotor eingebaut. Sicherlich entscheiden auch die Kosten über die Entscheidung für oder gegen ein bestimmtes System.
Video: Insider und Experte antworten – Thema Rollladen
Diese Kosten fallen beim Nachrüsten eines Rolladen in der Mietwohnung an
Gut ist es, wenn vor dem Nachrüsten nicht nur die Einverständniserklärung des Vermieters vorliegt, sondern wenn auch die anfallenden Kosten klar sind. Denn in der Regel muss der Mieter diese selbst tragen, auch wenn sich der Vermieter eventuell an den Kosten beteiligt.
Wichtig: Je höher die Ansprüche sind, desto höher werden auch die Preise sein. Wer einen manuellen Gurtwickler nutzen möchte, wird mit deutlich niedrigeren Summen auskommen als jemand, der alles elektrisch bedienen lassen möchte. Gerade bei den elektrischen Varianten gibt es viele Ausführungen, die besonders kostenintensiv ausfallen. Ein Timer und auch die Anbringung eines Lichtsensors fallen kostentechnisch arg ins Gewicht. Ein weiterer Faktor ist die Einbruchsicherheit. Ein besonders stabiler Rolladen für die Mietwohnung oder das Eigenheim soll auch dem Werkzeug eines möglichen Einbrechers standhalten können und hier möglichst lange Widerstand leisten. Je höher die Stabilität des gewählten Modells ist, desto höher wird auch der Preis sein.
Der Preis für die Nachrüstung der Rolläden in einer Mietwohnung wird zudem durch diese Faktoren beeinflusst:
- Lackierung des gewünschten Modells
- Metall oder Kunststoff als Material der Wahl
- eventuell Aluminium als Material
- Größe der Rolläden – je größer, desto teurer
Damit lässt sich festhalten, dass die Rolläden für eine Mietwohnung oder ein Eigenheim am günstigsten sind, die ein kleines Format aufweisen, manuell zu bedienen sind und nur eine durchschnittlich hohe Stabilität aufweisen. Sie kosten rund 50 Euro.
Rolläden für ein Fenster, das etwa vier Meter in der Breite misst, können schon mit 200 Euro zu Buche schlagen, wobei natürlich auch der jeweilige Anbieter und seine Preise ausschlaggebend sind.
Ein qualitativ hochwertiger Rolladen zum Nachrüsten für die Mietwohnung wird mit rund 500 Euro veranschlagt, wenn er dazu noch elektrisch zu bedienen sein soll. Dazu kommen eventuell noch die Rolladenkästen.
Wichtig:
Vor dem Einbau in der Mietwohnung sollte sich der Mieter über alle anfallenden Kosten informieren, zu denen neben den reinen Materialkosten auch noch die Summen für den Einbau gehören. Der Fachmann kalkuliert für die Installation in der Regel zwischen drei und fünf Stunden, je nach gewähltem Modell und dem zugehörigen Arbeitsaufwand. Ein Vergleich der Angebote lohnt sich hier also in jedem Fall!
Eventuell kann es sinnvoll sein, über eine Teilung der anfallenden Installations- und Materialkosten zu sprechen, schließlich ist der Einbau auch zum Vorteil des Vermieters. Da ist es nur recht und billig, dass dieser einen Anteil übernimmt, zumal der Wert der Immobilie damit steigt und bei der nächsten Vermietung ein höherer Mietpreis kalkuliert werden kann. Einen rechtlichen Anspruch hat der Mieter aber nur auf die Einverständniserklärung des Vermieters und nicht auf dessen Beteiligung an den Installationskosten.
Bildnachweis: © Shutterstock – Titelbild: Parilov – #01: Aaron Amat – #02: ALPA PROD – #03: Africa Studio – #04: Pixel-Shot – #05: Africa Studio
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Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Rollladen. Gut zu wissen, dass man den Vermieter vor dem Nachrüsten der Rollladen kontaktieren muss. Ich denke, dass ich meine alten Rollladen auch mal reparieren lassen könnte.
Muss ein Vermieter den Einbau von elektrischen Rollläden gestatten. i hhabe einen komplizierten bruch des Handgelenks und in der anderen Hand schwere arthrose. Daher bin ich nicht mehr in der Lage, die Rollläden per Hand hochzufrieden. Ich lebe alleine. Vielen Dank für eine Antwort.
mfG
Anne Drissel