Mietvertrag für möblierte Wohnung: Tipps und Tricks

3

Ein Mietvertrag für möblierte Wohnungen kann einige Fallstricke enthalten. Worauf man als Mieter, aber auch als Vermieter einer möblierten Wohnung oder eines möblierten Zimmers achten sollte, kann man hier erfahren.

Möbliert, teilmöbliert oder unmöbliert: Wo ist der Unterschied?

In Deutschland ist es immer noch die Regel, dass Wohnungen und Häuser angemietet werden, die bei dem Abschluss des Mietvertrages leer stehen und von dem Mieter nach und nach mit Möbelstücken gefüllt werden. Das ist der einfachste Fall bei der Unterscheidung zwischen möblierten, teilmöblierten und unmöblierten Wohnungen: Enthält die Wohnung keine Möbelstücke, ist sie unmöbliert.

Schwieriger wird die Unterscheidung aber bei den beiden Begriffen teilmöbliert und möbliert, denn der Gesetzgeber definiert keinen der Begriffe im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) genauer. Das bedeutet, dass man sich anderweitig behelfen muss.

Schwieriger wird die Unterscheidung bei den beiden Begriffen teilmöbliert und möbliert, ist aber ausschlaggebend für den Mietvertrag der Wohnung. (#01)

Schwieriger wird die Unterscheidung bei den beiden Begriffen teilmöbliert und möbliert, ist aber ausschlaggebend für den Mietvertrag der Wohnung. (#01)

Tipps, um sich die möblierte Wohnung gemütlich zu machen

Bei möblierten Wohnungen fehlt häufig zu Beginn der persönliche Touch. Um dem Wohnraum den eignen Stempel aufzudrücken, sind meist gar keine großen Veränderungen notwendig. Es reichen bereits einige private Erinnerungen in Form von Fotos und Bildern beispielsweise.

1. Tipp: Bilderpinnwand mit Bilderkrallen

Damit für diese Maßnahmen nicht gleich irgendwelche Löcher in die Wände geschlagen werden müssen, lassen sich Bilderkrallen verwenden, um Bilder und Fotos an der Wand anzubringen:

2. Tipp: Neodym-Magnet hält bombenfest

Mit der Magnetkralle können ebenfalls Bilder an der Wand bohrfrei angebracht werden. Hierbei hilft ein spezieller Magnet:

Möbliert oder teilmöbliert, das ist hier die Frage

Natürlich ist das keine Frage, bei der es um Leben und Tod geht, aber den Mietvertrag für möblierte Wohnungen beeinflusst sie schon entscheidend. Wie bereits erwähnt, ist der Begriff einer möblierten Wohnung oder eines möblierten Hauses im BGB nicht definiert, also kein Rechtsbegriff im engeren Sinne. Was wir dem BGB jedoch entnehmen können ist der Zustand, bei dem von einer Möblierung auszugehen ist. Nämlich dann, wenn die Wohnung komplett oder überwiegend mit verschiedenen Einrichtungsständen (wozu Möbel unzweifelhaft gehören) ausgestattet ist.

Was unter einer kompletten Ausstattung zu verstehen ist, ist sicherlich einfacher zu beantworten, als die Frage nach einer teilweisen. Hier geht die aktuelle Rechtsprechung davon aus, dass man bei einer Wohnung, bei der mehr als die Hälfte der Einrichtungsgegenstände bereits vorhanden sind, von einer möblierten Wohnung sprechen kann.

In der Regel gehören folgende Gegenstände dazu:

  • Bett inklusive Bettwäsche
  • Schränke, Regale und Kommoden für verschiedene Zimmer
  • Sofa und/oder Sessel
  • Couchtisch
  • Esszimmertisch inklusive Stühle
  • komplette Kücheneinrichtung mit Töpfen, Besteck usw.
  • Lampen
  • Teppiche
  • Gardinen

Diese Liste ist natürlich individuell erweiterbar, denn wie bei einer unmöblierten Wohnung auch, statten die einen Mieter ihre Wohnung die üppiger aus, die anderen begnügen sich mit einer eher schlichten Einrichtung.

Nun zur Frage, wann es sich um eine teilmöblierte und wann um eine unmöblierte Wohnung handelt. Diese Begriffe sind noch schwieriger voneinander zu trennen, da der Begriff teilmöbliert ebenfalls nicht definiert ist und der Gesetzgeber auch im Gesetzestext an keiner Stelle darauf eingeht.

Im Sprachgebrauch ist es hin und wieder üblich, von einer teilmöblierten Wohnung zu sprechen, wenn sich darin eine vom Vermieter gestellte Einbauküche befindet.

Die beiden Ausdrücke teilmöbliert und unmöbliert können aber auch synonym verwendet werden, auch hierfür gibt es in Wohnungsangeboten viele Beispiele.

Video: Möblierte Mikroappartments – Viel Geld für wenig Platz | defacto

Mietvertrag für eine möblierte Wohnung: Die aktuelle Rechtslage

Der Gesetzgeber macht keinen Unterschied, ob es sich bei einer angemieteten Wohnung um eine möblierte Wohnung handelt, oder ob die Möbelstücke von dem Mieter selbst stammen. Denn dem Gesetz nach haben beide Mieter die gleichen Rechte. Nur einen Unterschied gibt es dabei: Mietet der Mieter nämlich nicht eine komplette möblierte Wohnung an, sondern lediglich ein oder mehrere Zimmer, die möbliert sind, ist er also Untermieter und es gibt rechtlich einige Unterschiede.

Der Mietvertrag für möblierte Wohnungen sieht auch einen Unterschied, ob eine Einzelperson, oder eine Familie die möblierte Wohnung anmietet. In Bezug auf den Kündigungsschutz gibt es in diesem Falle einige Dinge zu beachten: In dem Fall, dass eine einzelne Person möblierte Räume in dem Haus des Vermieters anmietet, gibt es nahezu keinen Kündigungsschutz. Ohne Angabe von Gründen kann der Vermieter den Vertrag zum 15. des jeweiligen Monats kündigen. Die Frist, in der der Mieter ausgezogen sein muss, beträgt nur zwei Wochen, denn jeweils zum Ende des Monats muss der Mieter die Räume nach einer Kündigung verlassen haben.

Wurden die möblierten Räume in der Wohnung dagegen an eine Familie vermietet, besteht ein längerer Kündigungsschutz. In diesem Fall gelten die Fristen im Mietvertrag für möblierte Wohnungen, die auch bei der Vermietung einer Einliegerwohnung gelten.

Wurden die möblierten Räume in der Wohnung dagegen an eine Familie vermietet, besteht ein längerer Kündigungsschutz. In diesem Fall gelten die Fristen im Mietvertrag für möblierte Wohnung. (#02)

Wurden die möblierten Räume in der Wohnung dagegen an eine Familie vermietet, besteht ein längerer Kündigungsschutz. In diesem Fall gelten die Fristen im Mietvertrag für möblierte Wohnung. (#02)

Das sollten Vermieter beim Mietvertrag beachten

Nicht nur Mieter sollten einige Dinge beachten, wenn sie eine möblierte Wohnung anmieten, auch die Vermieter sollten Vorsicht walten lassen.

Wie bei einer unmöblierten Wohnung auch, sollte bei der Vermietung einer möblierten Wohnung unbedingt ein Mietvertrag geschlossen werden, denn nur mit einem Mietvertrag ist man auf der sicheren Seite, sollte es später Mängel an der Mietsache geben, oder sich der Mieter auf Dinge berufen, die so nicht vereinbart waren. Schutz vor Unannehmlichkeiten dieser Art bietet nur ein Mietvertrag. Und zwar einer, der schriftlich fixiert ist.

In der Regel benutzt man für möblierte Wohnungen dabei den sogenannten Zeitmietvertrag. Dieser Mietvertrag unterscheidet sich von einem Mietvertrag für unmöblierte Wohnungen dadurch, dass im Vertrag selbst die Mietdauer angegeben ist. Möblierte Wohnungen oder Zimmer sind für die meisten Mieter eben nur eine Zwischenlösung, bis sie eine Wohnung oder gar ein Haus gefunden haben, dass sie für einen längeren Zeitraum anmieten können.

Auf jeden Fall sollten Sie sich daher die Ausweise der Interessenten an Ihrer möblierten Wohnung zeigen lassen, diese genau prüfen und sich die Daten notieren. Gerade für Mietnomaden sind möblierte Zimmer und Wohnungen nämlich ein gefundenes Fressen.

Auch bei Mietverträgen für möblierte Wohnungen wird eine Kaution gezahlt

Wie bei einem herkömmlichen Mietvertrag auch, wird auch bei einem Mietvertrag für möblierte Wohnungen eine Kaution für die Mietsache verlangt. Und auch hier wird die Kaution bereits vor dem Einzug an den Vermieter überwiesen. Daneben gibt es aber auch die Möglichkeit, Kaution und erste Mietzahlung bei der Schlüsselübergabe dem Vermieter direkt zu übergeben. Diese Form ist mittlerweile recht selten geworden, daher kommt es auch häufiger vor, dass das Wichtigste dabei vergessen wird: Sich den Erhalt des Geldes bestätigen zu lassen. Diese Warnung ist daher in erster Linie an die Mieter einer möblierten Wohnung gerichtet, die sich unbedingt etwas Schriftliches ausstellen lassen sollten, bevor sie die Kaution sowie die Miete für den ersten Monat in bar an den Vermieter übergeben.

Wie bei einem herkömmlichen Mietvertrag auch, wird auch bei einem Mietvertrag für möblierte Wohnungen eine Kaution für die Mietsache verlangt. (#03)

Wie bei einem herkömmlichen Mietvertrag auch, wird auch bei einem Mietvertrag für möblierte Wohnungen eine Kaution für die Mietsache verlangt. (#03)

Eine Übergabe ist gerade bei möblierten Wohnungen wichtig

Wer neu in eine Wohnung zieht, sei sie nun möbliert oder nicht, macht in der Regel vorher nicht nur eine Besichtigung, sondern mit dem Vermieter auch eine Übergabe aus. Denn eine ordentlich durchgeführte Übergabe bewahrt Mieter und Vermieter vor späterem Ärger und das nicht nur bei dem späteren Auszug. Hier gilt es also sehr sorgfältig vorzugehen.

Mieter, vor allem Mieter möblierter Wohnungen, sollten daher in keinem Fall voreilig und ohne genaues Durchlesen ein Übergabeprotokoll unterschreiben. Wer nämlich beim Einzug unterschreibt, dass die Mietsache keine Mängel hat, obwohl sie bei genauerem Hinsehen doch welche hat, der wird bei seinem Auszug beweisen müssen, dass die Mängel nicht durch ihn verursacht sind. Das ist aber mit einem Übergabeprotokoll, das genau das Gegenteil aussagt, fast unmöglich.

Nehmen Sie sich also gerade als Mieter einer möblierten Wohnung oder eines möblierten Zimmers die Zeit und lesen Sie das Protokoll sorgfältig durch. Bestehen Sie im Zweifel darauf, dass Ihr Vermieter noch einmal ein neues anfertigt, sollte es Fehler enthalten.

Das gehört in ein Übergabeprotokoll

Das Übergabeprotokoll ist ein wichtiger Bestandteil des Mietvertrages nicht nur für möblierte Wohnungen und sollte daher niet- und nagelfest sein.

Das sollte in einem Übergabeprotokoll nicht fehlen: die beteiligten Parteien, also wer übergibt die Wohnung an wen

  • der genaue Zeitpunkt der Übergabe
  • der Zeitpunkt der Schlüsselübergabe und die Anzahl der Schlüssel, die übergeben wurden
  • grundsätzlich alle Mängel, die Ihnen auffallen, wie
  • defekte oder fehlende Fußleisten
  • defekte Lichtschalter
  • defekte Steckdosen
  • Türen, die nicht wie vorgesehen in der Befestigung sind
  • schwergängige Fenster und Türen
  • Risse in Spiegeln
  • Fehlerhafte Armaturen
  • Risse im Waschbecken
  • defekte U-Rohre

Diese Liste kann man beliebig fortsetzten, da es so viele potentielle Mängel wie Gegenstände in der Wohnung gibt. Sie ist daher nur ein erster Anhaltspunkt, worauf man achten sollte.

Gerade für Mieter einer möblierten Wohnung ist es aber auch besonders wichtig, sich die Möbelstücke genauer anzusehen und auch hier jeden Mangel in das Übergabeprotokoll aufnehmen zu lassen. Gerade bei möblierten Wohnung lohnt es sich, eine Inventarliste der Möbelstücke, die sich in der Wohnung oder im Zimmer befinden, anzufertigen.

Scheuen Sie sich nicht davor, darauf zu bestehen, dass wirklich jeder Mangel genau dokumentiert wird. Nicht selten lassen sich vor allem Mieter einer möblierten Wohnung, da diese häufig besonders an einem guten Verhältnis interessiert sind, von einem sympathischen Vermieter blenden und übersehen gewillt einige doch offensichtliche Mängel. Genau das kann nach Beendigung des Vertrages teuer werden.

Vergessen Sie außerdem nicht, dass auch die Zählerstände von Gas und Strom unbedingt in das Übergabeprotokoll gehören.

Sollten Sie einen Mietvertrag für möblierte Wohnungen unterschrieben haben und erst im Nachhinein noch gravierende Mängel feststellen, teilen Sie diese ebenfalls sofort dem Vermieter mit. Mängel, die kurz nach dem Einzug festgestellt werden, gehen zweifellos noch auf das Konto des Vormieters oder des Vermieters. Mit Sicherheit sind Sie nicht Ihre Schuld.


Bildnachweis:© Shutterstock – Titelbild: Syda Productions – #01: Monkey Business Images – #02: Iakov Filimonov – #03: Breadmaker

3 Kommentare

  1. Ich danke Ihnen für den interessanten Artikel. Die Vermietung einer möblierten Wohnung hat zwar Vorteile in Bezug auf die Mietersuche. Dennoch bringt es auch Nachteile mit sich. Der Verschleiß der Möbel beispielsweise.
    Mit besten Grüßen,
    Jana

  2. Hallo Jana

    Nicht nur die Vermietung auch die Miete von möblierten Wohnungen ist nicht ganz problemlos.

    Als Mieter wohnt man unter Umständen in Wohnungen deren Möblierung total unmodern sind.
    Deren Möbel total abgewohnt sind oder oder.
    Auf jeden Fall sollte diese Art Wohnung wenn das für euch möglich ist eine Übergangslösung sein.

    Es entsteht ein ganz anderes Wohlgefühl wenn man einen Wohnung selbst einrichtet seine Persöhnlichkeit mit einbringt. Ich weiß der Wohnungsmarkt ist angespannt und Erholung nicht in Aussicht.

    Viel Erfolg

  3. In der Regel kann man sich die Möblierung vorher schon auf Fotos ansehen. Ob sie dem Mieter dann gefällt, ist Geschmackssache.
    Ich vermiete schon seit einigen Jahren möbliert und habe die Erfahrung gemacht, dass geschmackvoll eingerichtete Wohnungen von Mietern auch pfleglich behandelt werden. Ein Vermieter, der ausrangierte Möbelstücke oder ausschließlich IKEA-Mobiliar hineinstellt, wird häufiger Reparaturen oder den Ersatz von Möbeln vornehmen müssen. Geiz zahlt sich hier überhaupt nicht aus, zumal die Einrichtungs- und Renovierungskosten ja auch steuerlich geltend gemacht werden können.

  4. Vielen lieben Dank für den tollen und vor allem informativen Beitrag, den ihr hier veröffentlicht habt. Ich freue mich schon jetzt weitere Beiträge von euch in Zukunft zu Lesen.
    Grüße Wolfgang

Lassen Sie eine Antwort hier