Mietnomaden: Mietbetrug trotz Schufa

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Jeder Vermieter hat Angst vor ihnen: die Rede ist von Mietnomaden. Meist erkennt man sie nicht und so ziehen sie unerkannt in Wohnungen ein, zahlen keine Miete und hinterlassen im schlimmsten Fall einen völlig verwüsteten Mietraum.

Viele Vermieter kennen sie, die Angst vor Mietnomaden. Denn niemand erkennt Mietnomaden bei der Wohnungsbesichtigung oder beim Einzug. Meist kleiden sie sich unauffällig oder geben sich als gut verdienende Anzugträger aus, denen niemand das Verhalten eines Mietnomaden zutrauen würde.

Auch noch so vorsichtige Vermieter, die sich Schufa-Auskünfte der potentiellen Mieter zeigen lassen, können das Risiko, an Mietnomaden zu geraten, nicht zu 100 Prozent ausschließen. Die geübten Betrüger lassen sich auch durch Schufa-Auskünfte nicht identifizieren, da diese genau wie Bankbürgschaften und Gehaltsabrechnungen einfach gefälscht werden.

Wie viele Mietnomaden sich tatsächlich jedes Jahr in Wohnungen einnisten und diese verwüsten, ist unklar, denn eine verlässliche Statistik gibt es nicht. Viele Vermieter scheuen den Weg über das Gericht, das hat zur Folge, dass die Dunkelziffer hier vermutlich extrem hoch ist. Ein paar Anhaltspunkte geben Haus & Grund sowie der Deutsche Mieterbunt. Hier ist die Rede von 15.000 bzw. 1.000 Mietnomaden. Die Mietschulden belaufen sich auf bis zu 25.000 Euro und mehr.

Leider muss auch eine fristlose Kündigung erst gerichtlich durchgesetzt werden und die Kosten dafür trägt der Wohnungsbesitzer – genauso wie den entstandenen Mietausfall.

Was kann ich tun, um mich vor Mietnomaden zu schützen? (Video)

Um sich vor Mietnomaden zu schützen, können Sie als Vermieter ein paar einfache Vorsichtsmaßnahmen berücksichtigen. Der wichtigste Aspekt ist, dass Sie sich niemals auf die eigene Menschenkenntnis verlassen, denn wie die Vergangenheit zeigt, kann man sich darauf nicht verlassen. Wie sagt man so schön? Man kann den Menschen eben nur vor den Kopf gucken. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich zusätzlich Auskünfte über die Bonität eines Mietinteressenten einholen.

Mit Hilfe eines Bonitätscheck erhalten Sie Auskunft über die Zahlungsfähigkeit des potentiellen Mieters. Alternativ können Sie sich auch an die Schufa wenden oder die Vermieterschutzgemeinschaft.

Auch dort bekommen Sie als Vermieter Auskünfte über die Zahlungsmoral von Mietern. In Berlin beispielsweise lassen sich Vermieter einen Nachweis vom vorherigen Vermieter zeigen, in dem klar wird, dass der Mieter keine Mietrückstände hinterlassen hat.

Eine weiterer, nicht zu vernachlässigender, Punkt ist die Kaution, die dem Vermieter eine gewisse Sicherheit gibt. Der Mieter hat das Recht, die Kaution in maximal drei gleichen Monatsraten zusammen mit den ersten drei Monatsmieten zu bezahlen. Sollte der potenzielle Mieter allerdings von sich aus eine Ratenzahlung in Anspruch nehmen, sollten Sie als Vermieter hellhörig werden.

Möglicherweise ist der zukünftige Mieter nicht zahlungsfähig. Um die Liquidität zu überprüfen, dürfen Sie sich Gehaltsnachweise vorzeigen lassen. Sicherheitshalber sollten Sie sich dazu aber immer den Personalausweis des Mieters vorzeigen lassen.

Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung kann Ihnen helfen, einen Überblick über die vorherigen Mietverhältnisse zu bekommen und im Zweifelsfall den vorherigen Vermieter zu befragen. Oft kann es auch schon helfen, den Namen des zukünftigen Mieters über verschiedene Suchmaschinen zu verfolgen und so an Informationen zu gelangen.

Wer trotz allem skeptisch ist und Angst vor dem Betrug durch Mietnomaden hat, der sollte eine Mietausfallversicherung und eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Inzwischen gibt es sogar Mietnomadenversicherungen für Vermieter, die im Falle von finanziellen Schäden durch Mietnomaden einspringen. Die Versicherung erstattet je nach Art des Versicherungsvertrages die entstandenen Schäden partiell oder komplett.

Die Versicherungssumme beläuft sich für jede versicherte Wohnung allerdings nur auf 50 bis 200 Euro jährlich. Jedoch sind auch die Anwaltskosten und Gerichtskosten mit dieser Police nicht abgedeckt. Vermieter, die eine Mietbürgschaft des Mietkautionsbundes als Mietkaution in Kauf nehmen, dürfen eine solche Versicherung abschließen.

Es kann zwischen einer Versicherungssumme von 5.000, 10.000 und 15.000 Euro gewählt werden. So viel Geld wird dann im Falle eines Schadens ausbezahlt sofern die Schäden nicht durch die Mietkautionsbürgschaft gedeckt sind. Sie sollten sich also vorher genau informieren, welche Versicherung für Sie sinnvoll ist.

Video: Mietnomaden hinterlassen Vermüllung und Verwüstung

Rechtsmittel gegen Mietnomaden (Video)

Wenn trotz allem die angesprochenen Vorsichtsmaßnahmen nicht vor Mietnomaden schützen konnten und Sie nun einen Mieter im Haus oder in der Wohnung haben, der die Miete nicht zahlt, dann sollten Sie keine Zeit verlieren und unverzüglich die Kündigung aussprechen. Voraussetzung dafür ist, dass an zwei aufeinanderfolgenden Monaten die Miete nicht gezahlt wurde. Eine fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 2 Nr. 3BGB ist dann möglich, jedoch müssen gewisse Formalitäten berücksichtig werden. Auf der sicheren Seite ist man in jedem Fall mit einem Anwalt, der sich mit dem Gebiet auskennt.

Leider wird die fristlose Kündigung allein in den meisten Fällen nicht ausreichen, denn Mietnomaden lassen sich nicht so einfach aus der Wohnung vertreiben. Zwei Wochen nach Einreichung der fristlosen Kündigung kann der Vermieter eine Räumungsklage einreichen. Sollte dies auch nicht wirken, kann nur noch ein Gericht helfen, welches jedoch erst nach ungefähr zwei Monaten einschreitet.

Bis ein Urteil gesprochen wird, dauert es weitere ca. zehn Monate. Die Räumung kann erst erfolgen, wenn das Urteil rechtskräftig gesprochen wurde, das heißt von dem Zeitpunkt der ersten Kündigung bis zur tatsächlichen Räumung vergeht mindestens ein Jahr. Keinem Vermieter ist eine solche Prozedur zu wünschen.

Eine Alternative für Sie als Vermieter könnte ein Urkundsprozess sein, bei dem nur der unterzeichnete Mietvertrag vorgelegt werden muss. Nach wenigen Monaten können Sie dann einen Zahlungstitel gegen den Mietnomaden erwirken und das Konto des Mieters damit sperren. So bleibt dem Mieter quasi keine andere Möglichkeit, als einer Räumung der Wohnung zuzustimmen, da er anderenfalls nicht an sein Geld kommt.

Video: Mietnomaden: Pöbeleien am Gartenzaun – SPIEGEL-TV

Das Verfahren der „Berliner Räumung“

Eine Verbesserung im juristischen Schutz vor Mietnomaden gibt es seit dem Jahr 2013. Sobald der Vermieter ein Räumungsurteil erwirkt hat, darf der Gerichtsvollzieher die Wohnung des Mietnomaden räumen ohne dass für den Vermieter horrende Kosten für die Wegschaffung der Möbel entstehen. Die Räumung bezieht sich also nur auf das Verlassen der Wohnung durch die Schuldner.

Dieses Verfahren nennt man „Berliner Räumung“. Der Vorteil dabei ist, dass der Vermieter nicht wie sonst üblich die Kosten für den Transport und die Einlagerung der Gegenstände aus der Wohnung tragen muss.

Sollten die Mieter selbst nicht anzutreffen sein, sondern ein Untermieter, kann der Vermieter ein neues Räumungsurteil gegen den angeblichen Untermieter erwirken. Dieser hält sich nämlich unberechtigt in der Wohnung auf.


Bildnachweis: © morguefile.com – DMedina

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