Mietanzeigen: Fallen Sie nicht auf Werbeaussagen herein!

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Mietanzeigen versprechen meist das Blaue vom Himmel runter aber Vorsicht glauben Sie nicht alles was da steht

Mietanzeigen bunt und schön aber Vorsicht

Verspricht ein „Meeresblick“ wirklich freien Blick aufs Meer? Was ist unter einer „guten Verkehrsanbindung“ zu verstehen? Wird es laut, selbst wenn das Hotel „relativ ruhig inmitten der Altstadt“ liegt?

Urlauber müssen sich seit Jahren mit dem so genannten „Katalogchinesisch“ herumplagen. Und selbst in der Heimat werden sie von blumigen Immobilien bei der Suche nach der idealen Bleibe nicht verschont: Wohnungsanzeigen gleichen manchmal Poesiesprüchen – doch Verbraucher sollten sich von den blumigen Beschreibungen nicht in die Irre führen lassen.

Denn wer die Sprache der Immobilienmakler kennt, kann sich so manchen Besichtigungstermin direkt sparen und viele Anzeigen sofort aussortieren.

Die „Fachsprache“ der Makler

Tatsächlich besteht bei Wohnungsanzeigen besteht dasselbe Probleme wie beim Ferienkatalog: „Genau wie bei Urlaubsprospekten muss man sehr genau hinschauen“, sagt Stefan Schmalfeldt vom Mieterverein Hamburg. „Beschreibungen, Anpreisungen in Mietannoncen haben keinen rechtlich verbindlichen Charakter, sondern sind eher wie Werbeaussagen zu begreifen“, erklärt sein Kollege Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund.

Die Mieterschützer raten deshalb, einzelne Formulierungen nicht zu ernst zu nehmen. „Wir empfehlen zudem auf jeden Fall, vor Ort die Immobilie in Augenschein zu nehmen, möglichst mehrfach, auch zu unterschiedlichen Tageszeiten, und mit den Nachbarn zu reden“, sagt Mietexperte Ropertz.

Bei der Gestaltung ihrer Angebote legen manche Wohnungsmakler ein regelrecht poetisches Talent an den Tag: Eine „ruhige Wohngegend“ lässt beispielsweise darauf schließen, dass es dort wirklich ruhig ist – Geschäfte, öffentliche Einrichtungen und Restaurants sucht man hier weit und breit vergeblich.

Eine „gemütliche Dachwohnung“ sollte dringend genau in Augenschein genommen werden, denn bei zu vielen Dachschrägen gibt es keinen Platz im Zimmer für Regale und Schränke. In der „perfekten Wohnung“ können sich Mieter darauf einstellen, dass ihre Wunschänderungen nicht auf Gegenliebe beim Vermieter stoßen.

Ein „Offener Wohnstil“ verschleiert, dass nur das Bad mit Tür und Wänden abgetrennt sei. Die „charmante Villa“ kann bei Miete oder Kauf nur mit deutlichem Renovierungsbedarf der Häuser in Stand gehalten werden – und der „unverbaute Blick“ ist keine Garantie dafür, dass dies auch noch morgen der Fall ist.

Das „verwunschene Grundstück“ hört sich märchenhaft an, abenteuerlich dürfte aber auch die Beseitigung der verwilderten und zugewachsenen Grünanlagen werden.

Video: Verkaufstricks der Makler erklärt mit Verkaufsprofi Dirk Kreuter #18

Achtung: „Gute Verkehrsanbindung“ bedeutet „laute Gegend“!

Oft lassen sich die Fallstricke hinter den wohlklingenden Annoncen erst auf den zweiten Blick erkennen. Wird beispielsweise ein „Altbau mit hohen Decken“ vermietet, können sich die Mieter nicht nur auf Altbau-Flair einstellen, sondern auch auf eine gewaltige Nebenkostenrechnung für die Beheizung.

Eine „gute Verkehrsanbindung“ dürfte jedermann entzücken – verbirgt sich dahinter jedoch eine Bushaltestelle vor dem Haus, dürfte es jedoch schnell vorbei sein mit der morgendlichen Ruhe. Dasselbe gilt für den „nahen Supermarkt“, der Lieferlärm ab morgens um fünf Uhr garantiert.

Die Sprache der Immobilienmakler macht es Wohnungssuchenden praktisch unmöglich, die perfekte Bleibe zu finden – bei der Lage eines Objektes gibt es beispielsweise zahlreiche Beschreibungen.

Liegt sie nur „wenige Autominuten von der City“ entfernt, ist eine Stadtrandlage ohne Bahn- oder Busanbindung zu vermuten. In „zentraler Lage“ ist es meist laut und schmutzig.

Die „Top-Lage“ zeichnet meist dadurch aus, dass sie für ein schickes Neubaugebiet steht, in dem allerdings noch monatelang die Baufahrzeuge rollen.

Video: Zu niedriger Mietpreis: Staat bestraft soziale Vermieter | Kontrovers | BR24

Die gemeinen Abkürzungen des Miet-ABC

Doch nicht nur warme Worthülsen erschweren die Suche nach der Traumwohnung, in Kleinanzeigen stoßen Verbraucher auch auf viele Abkürzungen. Was bitteschön soll sich hinter KM 430+NK+HZK+KT verstecken? Wer sich darunter seine neue Unterkunft nicht so recht vorstellen kann, sollte einen Blick ins Miet-ABC werfen.

Der Buchstabensalat bedeutet nämlich, dass die Kaltmiete 430 Euro beträgt und zusätzlich Nebenkosten, Heizkosten und eine Kaution zu entrichten sind. EBK ist die Abkürzung für eine Einbauküche, TG verspricht einen Tiefgaragenstellplatz und hinter dem „Ga. Ant.“ versteckt sich schlicht und einfach ein Gartenanteil.

Vorsicht ist bei einer „Abl.“ geboten – hier verlangt der Vormieter eine Ablöse für bestimmte Wohnungseinrichtungen.


Bildnachweis: © www.pixabay.com

Über den Autor

Hans-Jürgen Schwarzer (Link Google+) leitet die Online-Agentur schwarzer.de software + internet gmbh. Als Unternehmer und Verleger in Personalunion wie auch als leidenschaftlicher Blogger gehört er zu den Hauptautoren von startup-report.de. Innerhalb seiner breiten Palette an Themen liegen dem Mainzer Lokalpatriot dabei vermeintlich „schräge“ Ideen oder technische Novitäten besonders am Herzen.

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