Ab 2032 müssen alle Stromkunden in Deutschland moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme installieren, um den Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) zu entsprechen.
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Update 20.04.2023: Digitalisierung des Stromnetzes: Bundestag beschleunigt Ausbau von Smart Metern
Um die Energieeffizienz in Deutschland zu steigern und das Stromnetz zu entlasten, hat der Bundestag am 20.4.2023 das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (20/5549) verabschiedet, welches den Einsatz von Smart Metern fördert.
Neuordnung des Messbetriebs durch das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) im September 2016
Mit dem Messstellenbetriebsgesetz hat Deutschland eine umfassende Reform des Messwesens eingeleitet. Unter anderem müssen bis 2032 flächendeckend moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme eingebaut werden, die von einem grundzuständigen Messstellenbetreiber bereitgestellt werden.
Einst wurden bei Haushaltskunden meist analoge Ferraris-Zähler, digitale Zähler und kommunikative Zähler oder RLM-Systeme installiert. Doch heute gibt es neue Zählersysteme, die genutzt werden.
- Messeinrichtungen der modernen Zeit, auch mME genannt, sind digitalisierte Zähler, die über eine Schnittstelle für die Verbindung mit einem Smart Meter Gateway (SMGW) verfügen. Der Vorteil dieser Zähler besteht darin, dass sie in der Lage sind, Daten langfristig zu speichern. Allerdings erfolgt kein automatischer Datenversand.
- Wenn ein modernes Messgerät mit einem Smart Meter Gateway in ein Kommunikationsnetzwerk integriert ist und die von ihm erfassten Daten sicher verschickt werden können, gilt es als intelligentes Messsystem.
Regelungen im Bereich der Energiezähler und -messungen haben einen erheblichen Einfluss auf Endverbraucher und die Kommunikation zwischen Marktpartnern.
Seit Anfang 2017 sind moderne Messeinrichtungen verfügbar und können von Messstellenbetreibern installiert werden. Die Genehmigung des Rollouts von intelligenten Messsystemen durch das BSI im Jahr 2020 wird zu einer flächendeckenden Einführung beitragen, die den Anforderungen des Messstellenbetriebsgesetzes entspricht.
Stornierung der Markterklärung für den Rollout von intelligenten Messsystemen im Jahr 2021
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat rückwirkend am 20. Mai 2022 die Allgemeinverfügung vom 7. Februar 2020 zur Feststellung der technischen Machbarkeit von intelligenten Messsystemen nach § 30 MsbG zurückgenommen.
Das BSI hat eine Verfügung erlassen, die bestätigt, dass die Verwendung und Installation von intelligenten Messsystemen keine großen Risiken birgt. Messstellenbetreiber sind jedoch nicht mehr verpflichtet, diese Systeme einzubauen.
Übergebliebene Kosten der Verteilernetzbetreiber bleiben als zusätzliche Gebühren im Netzentgeltsystem bestehen.
Um die Kosten des grundzuständigen Messstellenbetreibers für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme angemessen zu berücksichtigen, müssen sie im Rahmen der Kostenüberprüfung und Anpassungsregelungen gemäß § 5 ARegV separat behandelt werden, da sie gemäß § 7 Abs. 2 MsbG nicht in den Erlösobergrenzen des VNB enthalten sein dürfen.
Der Netzbetreiber hat bei modernen Messgeräten und intelligenten Messsystemen üblicherweise die Aufgaben des Verteilnetzbetreibers und des grundzuständigen Messstellenbetreibers inne. Das kann jedoch dazu führen, dass Verbraucher für die neue Messinfrastruktur mehrfach bezahlen müssen, weil es an klaren Abgrenzungen und Quersubventionen mangelt.
Eine wichtige Anforderung für die Energieversorgungsunternehmen ist es, die Kosten für die Zählerinfrastruktur angemessen abzugrenzen. Im Basisjahr Strom 2016 waren die Kosten für alle Zähler eines Netzbetreibers in den Gesamtkosten enthalten. Für die 3. Regulierungsperiode müssen jedoch die zunehmenden Kosten für den Rollout von modernen Zählern berücksichtigt werden. Die ARegV (Anreizregulierungsverordnung) legt daher fest, dass die Erlösobergrenzen im Regulierungskonto um die Kosten korrigiert werden müssen, die nun vom grundzuständigen Messstellenbetreiber für Smart Meter erfasst werden, und nicht mehr vom Netzbetreiber.
Die Trennung des Messstellenbetriebs ist eine Aufgabe der Regulierungsbehörden. Obwohl die Aufgaben zwischen verschiedenen Akteuren aufgeteilt wurden, bleiben einige Kosten im Netzentgeltsystem bestehen, die als Zusatzkosten angesehen werden können.
Die Tätigkeit des grundzuständigen Messstellenbetriebs für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme muss gemäß § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG von anderen Geschäftsbereichen der Energieversorgung getrennt und in einem eigenständigen, testierten Abschluss ausgewiesen werden. Hierfür sind die Regelungen zur Entflechtung in § 6b EnWG relevant.
Die Bundesnetzagentur ist für die Einhaltung der Vorschriften bezüglich des Tätigkeitsabschlusses bei den Netzbetreibern in Bundeszuständigkeit zuständig, die für die grundzuständige Messstellenbetreibung für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme zuständig sind.
Was das Messstellenbetriebsgesetz zur Einbaupflicht sagt
Nach den Gesetzen können Messstellenbetreiber weiterhin intelligente Messsysteme betreiben und einbauen. Es besteht jedoch keine Verpflichtung mehr zur Installation, da die Markterklärung für den Rollout im Jahr 2021 zurückgenommen wurde.
Welche Messstellenbetreiber gibt es?
Die Auswahl des richtigen Messstellenbetreibers hängt von vielen Faktoren ab, darunter der Messbereich und die Art der Messungen. Hier sind einige der am häufigsten genutzten Messstellenbetreiber aufgelistet.
- Stromnetzbetreiber: Die Verantwortung für die Messung des Stromverbrauchs und der Einspeisung erneuerbarer Energien in das Stromnetz liegt bei Stromnetzbetreibern. In Deutschland sind dies unter anderem Amprion, TenneT und 50Hertz.
- GasnetzbetreiberDie Messung des Gasverbrauchs und der Einspeisung von Gas ins Gasnetz obliegt in Deutschland den Gasnetzbetreibern wie Open Grid Europe oder Gascade.
- Wasser- und Abwassernetzbetreiber: Die Messung des Verbrauchs von Wasser und Abwasser ist die Aufgabe von Unternehmen, die die Wasser- und Abwassernetze betreiben. Beispiele hierfür in Deutschland sind die Berliner Wasserbetriebe und die Stadtwerke München.
- Telekommunikationsanbieter: Um sicherzustellen, dass ihre Kunden eine optimale Leistung erhalten, führen Telekommunikationsanbieter wie die Deutsche Telekom, Vodafone und Telefonica Messungen durch, um die Verfügbarkeit und Qualität ihrer Dienstleistungen zu überwachen.
- Verkehrsbetriebe: Verkehrsbetriebe sind oft die einzige Möglichkeit, um in ländlichen Gebieten von A nach B zu kommen. Sie stellen öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung und ermöglichen so den Zugang zu Bildung, Arbeit und Gesundheitsversorgung.
Es existieren zahlreiche Anbieter von Messstationen, die sich auf spezielle Messmethoden und Einsatzbereiche fokussieren.
Liste und Tabelle Netzstellenbetreiber: Die Aufgabe der Strom- und Gaszählerbereitstellung wird in Deutschland von verschiedenen Anbietern übernommen.
Messstellenbetreiber | Anschrift | Webseite | Messstellenbetreiber für Strom |
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Discovergy GmbH | Sofienstraße 7A, 69115 Heidelberg | Discovergy GmbH |
Stromnetz Hamburg GmbH | Bramfelder Chaussee 130, 22177 Hamburg | Stromnetz Hamburg |