Beim Umbau von der Leuchtstoffröhre auf LED ist wichtig, ob ein EVG angeschlossen ist. Das elektronische Vorschaltgerät erfordert die Einhaltung einiger Sicherheitsmaßnahmen.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Umbau Leuchtstoffröhre auf LED: EVG beachten!
Bei einem Umbau einer Leuchtstoffröhre auf LED ist das Vorhandensein des EVG – des elektronischen Vorschaltgeräts – zu berücksichtigen. Dabei handelt es sich um eine Weiterentwicklung des verlustarmen Vorschaltgeräts bzw. des konventionellen Vorschaltgeräts. Letzteres stand ganz am Anfang der Vorschaltgeräte und verbrauchte rund 22 Prozent zusätzlich zur benötigten Leuchtmittelenergie. Danach kam das verlustarme Vorschaltgerät auf den Markt und verbrauchte deutlich weniger Strom. Viele Jahrzehnte lang war das KVG der Standard bei Leuchtstoffröhren.
Der aktuelle Stand der Technik aber wird durch das EVG dargestellt. Neueste Bauteile für einen möglichst geringen Stromverbrauch wurden hier verbaut. Unterschieden wird zwischen Vorschaltgeräten mit Kaltstart und Modellen mit Warmstart. Letztere wärme die Glühkathoden für eine halbe bis zu zwei Sekunden auf, was die Lebensdauer der Leuchtstoffröhre erhöht. Das EVG bringt einen wichtigen Vorteil mit: Durch dieses Bauteil ist es möglich, dass die Röhre flackerfrei in Betrieb geht und auch ohne Flackern leuchtet. Das sorgt für eine geringere Ermüdung der Augen.
Video: Leuchtstoffröhre auf LED umrüsten ✅ TOP UMBAU: Neonröhre einbauen & Röhren anschließen & umbauen!!!
Beim Umbau von der Leuchtstoffröhre auf LED ist nun wichtig, dass das Vorhandensein des EVG beachtet wird. Denn immerhin handelt es sich hier um ein elektronisches Bauteil und in seinem Umgang ist die Gefahr durch Strom zu bedenken. Wenn nun die Umrüstung der Leuchtstoffröhre mit KVG gegen eine LED stattfinden soll, die in großer Auswahl zum Beispiel aus dem Sortiment im Leuchtmittelmarkt gewählt wurde, wird wie folgt vorgegangen:
- Ersetzen des Starters durch LED Starter
- Tausch der Leuchtstoffröhre gegen LED Röhre
- bei Einsatz des ursprünglichen Starters ist der Betrieb der Leuchte mit einer Leuchtstoffröhre möglich
Gut zu wissen: Die Prüfzeichen der Leuchte behalten auch nach der Umrüstung ihre Gültigkeit. Anders ist es, wenn eine Umverdrahtung nötig wird, weil ein EVG vorhanden ist.
Dann ist vor allem auf folgende Sicherheitsvorkehrungen zu achten:
- Umverdrahtung nur von qualifiziertem Fachpersonal vornehmen lassen, wenn selbst nur unzureichende Fachkenntnisse vorhanden sind
- technische und sicherheitsrelevante Folgen einer Umverdrahtung gehen auf den Umrüster über und liegen nicht mehr beim Hersteller oder ursprünglichen Installateur der Leuchte
- alle gesetzlichen Bestimmungen müssen eingehalten werden, die umverdrahtete Leuchte muss diesen Bestimmungen entsprechen
- Einhaltung technischer Normen muss gegeben sein
- umverdrahtete Leuchte braucht ein neues Typenschild
- umverdrahtete Leuchte ist nicht mit der Leuchtstoffröhre zu betreiben
Umbau von Leuchtstoffröhre auf LED: Erhebliche Gefahren durch EVG drohen
Werden LED Röhren statt einer herkömmlichen Leuchtstoffröhre verwendet, erhöht sich damit das Gefahrenpotenzial enorm. Im schlimmsten Fall ist die Verletzung von Personen bis hin zu deren Tod möglich! Daher sei an dieser Stelle noch einmal auf die erforderliche Fachkenntnis hingewiesen, wenn es um den Umbau der Leuchtstoffröhre auf LED geht. Für Heimwerker und Handwerker wichtig zu wissen ist, dass einige Konfigurationen mit LED Röhren gesetzlich nicht erlaubt sind. Dazu zählt zum Beispiel der Umbau oder die Umverdrahtung einer Leuchtenarmatur in Verbindung mit dem Ausbau von Komponenten. Wenn ein geprüftes Erzeugnis zweckentfremdet wird, ist dies nicht erlaubt!
Ebenfalls nicht akzeptiert werden LED-Röhren, bei denen die Anschlüsse auf die beiden Enden verteilt sind. Denn wenn das Leuchtmittel einseitig eingeführt und eingerastet wird, kann auch die andere Seite unter Spannung stehen.
Ein wichtiger Aspekt betrifft sogenannte G13-Sockel, deren Inverkehrbringen durch die Norm EN 62560 schon seit Ende 2010 geregelt wird. Außerdem sind in der genannten Norm die folgenden Punkte geregelt:
- Betrieb einer konventionellen Leuchtstofflampe muss auch nach dem Umrüsten möglich sein
- Austausch des Starters gegen Kurzschlussstarter ist erlaubt
- Maße der LED-Röhre müssen den Maßen der konventionellen Leuchtstofflampen entsprechen
- beim Umrüsten von T8-Leuchtstofflampen auf LED-Röhren muss deren Gewicht weniger als 500 g betragen und an offenen Kontaktstiften darf keine Spannung messbar sein
- Austausch des Starters bei KVG-Leuchten ist immer nötig
- alte Vorschaltgeräte können in der Leuchte bleiben und fungieren als Überspannungsschutz
- Umbaukennzeichnung auf LED sollte angebracht werden
Aus diesen Vorsichtsmaßnahmen wird ersichtlich, dass das Umrüsten einer Leuchtstoffröhre auf LED nicht ganz ungefährlich sein kann. Es ist daher wichtig, sich Infos zu dem vorliegenden und umzurüstenden Modell einzuholen und auch die Kenntnis über Normen und Gesetzgebungen aktuell zu halten, wenn ein Umbau diesen entsprechen soll. Dies geschieht vor allem im Hinblick auf die Erhaltung der eigenen Unversehrtheit und Gesundheit, denn eine Überbrückung des EVG bedeutet einen Eingriff in das Gerät.
Wichtige Infos werden dabei auch durch die Prüfzeichen gegeben, die seitens des Herstellers vorhanden sind. Doch bitte bedenken: Diese Prüfzeichen sind nach dem Umbau nicht mehr relevant, denn ihre Gültigkeit erlischt. Treten danach Schäden auf, sind diese eigenverantwortlich zu tragen.
Nicht nur, dass jeder Heimwerker Vorsicht bei der Umrüstung walten lassen sollte, müssen dabei auch die folgenden Informationen berücksichtigt werden:
- Wie hoch ist die elektrische Gesamtanschlussleistung?
- Vorsicht bei geschlossenen Leuchten: Der Rückgang von Lichtstrom und Lebensdauer ist enorm stark, wenn höhere Temperaturen auftreten.
- Angabe zu Lebensdauer und Definition der Lebensdauer berücksichtigen
- Beachten der angegebenen Farbtemperatur
- Für Arbeitsstätten Farbwiedergabeindex beachten – mind. Ra 80
- Berücksichtigung von Abstrahlwinkel und Lichtverteilung
- Beachten eventueller Blindbereiche an den Endkappen
- Mehrfachschattenbildung bei sichtbaren LEDs möglich
Video: Umrüstung von T8 Leuchtstofflampen auf LED Beleuchtung
Selbst Umbau von Leuchtstoffröhre auf LED vornehmen oder Fachbetrieb beauftragen?
Die klare Antwort: Es kommt darauf an! Wer selbst eine entsprechende Vorbildung oder Ausbildung mitbringt, kann den Umbau der Leuchtstoffröhre auf LED selbst durchführen, wenn dabei das EVG berücksichtigt wird. Treten Unsicherheiten auf oder fehlen Fachkenntnisse, ist der Umbau besser in den Händen des Fachbetriebs aufgehoben. Die richtige Umverdrahtung und die richtige Umrüstung sind wichtig für den sicherheitskonformen Betrieb der neuen Leuchte, hierbei auftretende Mängel sind inakzeptabel. Möglich sind auch die Umrüstung in Eigenregie und die Abnahme durch den Fachbetrieb, was einen Kompromiss aus Beauftragung des Fachunternehmens und gewünschter Eigenleistungen darstellt.
Wichtig ist zudem, um welche Räumlichkeiten es sich handelt bzw. wie diese genutzt werden. Wird in einem Raum, der der Arbeitsstättenverordnung unterliegt, ein Umbau der Leuchtstoffröhre vorgenommen, müssen auch die Vorgaben der genannten Verordnung eingehalten werden. Der Vorteil bei der Durchführung durch ein Fachunternehmen liegt unter anderem darin, dass der umgebaute Leuchtkörper ein neues Typenschild bekommt und dass die nötigen Aufkleber vergeben werden.
Diese weisen darauf hin, dass hier ein Umbau stattgefunden hat. Ein Vergleich der Aufkleber auf einer konventionellen Leuchte mit denen einer umgebauten Leuchte zeigt den Unterschied. Das Unternehmen wird überdies eine sogenannte Konformitätserklärung ausstellen, mit der der Betreiber der Leuchte auf der rechtlich sicheren Seite ist. Damit ist gewährleistet, dass beim Umrüsten die richtige Arbeitsweise angewandt wurde und dass die eingebaute Leuchte aktuell ist, was den Stand der Technik angeht.
Beim Umbauen auf LED-Röhre EVG beachten: Eine Zusammenfassung
Das EVG ist einer der wichtigsten Punkte, die bei dem Umrüsten der Leuchtstoffröhre auf LED berücksichtigt werden müssen. Darüber hinaus sollten Heimwerker und Techniker alle Hinweise und Anleitungen beachten, die für die spezielle Leuchte seitens des Herstellers herausgegeben worden sind. Ein Vergleich zeigt hier, dass viele dieser Beschreibungen und Hinweise je nach Leuchtenart und –typ differieren. Die folgende Zusammenfassung zeigt noch einmal, worauf es ankommt:
- Zuerst wird festgestellt, welche Art von Vorschaltgerät in der Leuchtstoffröhre verbaut worden ist (VVG, KVG oder EVG). Dabei gilt als wichtigstes Merkmal der Starter: Ist ein solcher vorhanden, ist kein EVG verbaut worden, denn eine Leuchte mit Starter wird immer mit einem herkömmlichen Vorschaltgerät betrieben, was als verlustarmes oder konventionelles Vorschaltgerät angegeben ist. Sollte das der Fall sein, kann die Leuchtstoffröhre einfach gegen die LED-Röhre getauscht werden. Der Starter muss allerdings durch die Starterbrücke ersetzt werden, die in der Regel direkt mit der LED-Röhre mitgeliefert wird.
- Bitte beachten: Bei einer Tandem-Schaltung funktionieren LEDs nicht. Diese Art der Schaltung ist vor allem beim Rasterleuchten mit dem Maß von 60 x 60 cm zu finden, bei denen 4 x 18 Watt Leuchtstoffröhren verbaut sind. Hier ist innerhalb des vorhandenen Stromkreises nur ein Vorschaltgerät in Reihe geschalten. In diesem Fall ist die Umverdrahtung nötig, die durch einen Fachbetrieb oder nur bei Vorhandensein ausreichender Fachkenntnisse vorgenommen werden darf.
- Eine Zulassung ist nur für die LED-Röhren möglich, die eine einseitige Einspeisung aufweisen. Bereits seit dem 1. September 2010 werden nur noch solche Röhren vertrieben, die den seither geltenden Sicherheitsstandards entsprechen und als Nachweis dafür die nötige Zertifizierung mitbringen. Bitte beim Kauf auf eine derartige Zertifizierung achten!
- Immer noch sind im Handel LED-Röhren zu finden, die eine beidseitige Einspeisung aufweisen und eigentlich nicht mehr vertrieben werden dürfen. Die Gefahr eines Stromschlags ist hierbei sehr groß, weil beim Einführen und Einbauen beide Seiten unter Spannung stehen können. Erkennbar sind derartige Röhren daran, dass die Starterfassung leer zu bleiben hat und dass keine LED-Starterbrücke mitgeliefert wird. Diese ist bei zugelassenen LED-Röhren jedoch standardmäßig im Lieferumfang enthalten. Wenn derartige Röhren eingesetzt und verwendet werden und es tritt ein Schaden oder sogar ein Brand auf, haftet weder der Hersteller noch eine Versicherung. Der Betreiber ist selbst verantwortlich und muss für daraus resultierende Schäden allein haften.
Aus den vorgenannten Erläuterungen lässt sich ableiten, dass der Umbau der Leuchtstoffröhren in LED-Röhren durch das EVG kein Kinderspiel ist und in fachmännische Hände gehört. Die Gefahren für das eigene Leben sind bei unsachgemäßem Umrüsten groß, außerdem ist das Risiko für Folgeschäden enorm.
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