Immobilien in Frankreich: Häuser kaufen in Südfrankreich, Côte d’Azur, Provence und Elsass

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Wer in Immobilien in Frankreich investieren will – und damit womöglich seiner Frankophilie fröhnen möchte – dem ist angeraten einige gute Ratschläge zu beachten. Am Besten, bevor man dort ein oder eventuell mehrere Häuser kaufen wird. Andernfalls kann der Traum von Immobilien in Frankreich schnell zu einem Alptraum werden.

Immobilien in Frankreich: unbedingt über die Rechtslage informieren

Der wohl wichtigste Punkt ist die Rechtslage in Bezug auf Häuser. Trotz eines geeinten Europas unterscheidet sich diese deutlich von der Rechtssprechung in Deutschland. Dies gilt sowohl für die Vertragsgestaltung als auch für die Besteuerung und das Erbrecht. Auch die Finanzierung der Häuser in Frankreich funktioniert in gewissen Teilbereichen anders als in Deutschland.

Als Alternative kann man eine Finanzierung aus dem europäischen Ausland ins Auge fassen. So sind zum Beispiel Kredite aus Belgien eine gute Wahl, da dort auch ausländische Immobilien als Kreditsicherheit akzeptiert werden. Auch Darlehen aus Spanien sind eine Option.

Häuser kaufen in Frankreich: Rechtliche Situation

Trotz eines vereinigten Europas gibt es in den einzelnen Mitgliedsstaaten immer noch zum Teil sehr unterschiedliche Rechtsprechungen. Kennt man diese nicht, kann es sehr schnell ein böses und teures Erwachen geben. Wenn man sich in dieser Hinsicht unsicher sein sollte, ist es empfehlenswert, einen spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen. Auch wenn man das Haus mit Krediten aus Belgien finanzieren möchte, braucht man in jedem Fall einen Fachanwalt, der sich mit dem Landesrecht auskennt.

Wenn man in Deutschland Häuser kaufen möchte, um darin zu wohnen, ist es normal, einen Vorvertrag zu schließen. Dieser bringt so gut wie keine rechtlichen Nachteile mit sich, wenn man von diesem zurücktritt.

Anders in Frankreich.

Hier ist der Vorvertrag ein verbindliches Verkaufsversprechen. Dafür ist es auch nicht notwendig, dass ein Notar den Vertrag beurkundet oder dass ein Eintrag ins Grundbuch vorgenommen wird. Man hat zwar ein Recht zum Rücktritt innerhalb von sieben Tagen, doch ist diese Frist abgelaufen, ist der Vertrag mit einem Kaufvertrag in Deutschland zu vergleichen.

Beim Abschluss des Vorvertrages wird in der Regel eine Anzahlung von zehn Prozent des Kaufpreises geleistet. Sollte der Vorvertrag nach Ablauf der Sieben-Tage-Frist gekündigt werden, ist die Anzahlung in jedem Fall weg. Sofern es überhaupt möglich ist aus einem solchen Vertrag wieder auszusteigen. Die Immobilie ist mit Abschluss des Vorvertrages verbindlich an den Käufer übergegangen.

Da Verträge zum Kauf der Häuser in Frankreich müssen oft mit dem jeweiligen Immobilienmakler ausgehandelt werden und wegen der differierenden, rechtlichen Situation empfiehlt es sich bereits bei den ersten Vertragsverhandlungen, einen eigenen Anwalt oder Notar dabei zu haben.

Sonst kann der Traum von wohnen in Frankreich zu einer Sache werden, an die man sich nicht gern zurück erinnert. Dabei kann es sich auch um einen Immobilienmakler aus Belgien handeln, der gegebenfalls bei der Vermittlung von Krediten aus Belgien behilflich sein kann.

Häuser zum Wohnen in Frankreich kaufen: Steuerliche Situation

Auch in dieser Hinsicht gibt es in Frankreich Gegebenheiten, die sich zum Teil erheblich von denen in Deutschland unterscheiden. So gab es zum Beispiel bis zum Anfang des Jahres 2015 in Frankreich eine Wohnsteuer, die man in Deutschland überhaupt nicht kennt. Diese wurde jedoch durch die Angleichung an europäisches Recht abgeschafft. Zumindest in dieser Hinsicht ist das Wohnen in Frankreich billiger geworden.

Wer in Frankreich Häuser kauft um diese nach kurzer Zeit mit Gewinn weiter zu verkaufen, wird von einer steuerlichen Situation überrascht werden, wie man sie aus Deutschland ebenfalls nicht kennt.

Immobilien in Frankreich: als Spekulationsobjekt aus steuerlichen Gründen eher ungeeignet

In Frankreich gibt es eine so genannte Wertzuwachsteuer für Häuser. Und diese kann bei kurzfristigen Verkäufen mit erheblichen Kosten zu Buche schlagen. Wenn man beispielsweise Häuser bereits nach einem Jahr wieder verkauft, beträgt diese Steuer 34,5 Prozent vom Verkaufspreis. Dieser Steuersatz sinkt zwar im Laufe der Jahre. Gänzlich steuerfrei ist ein Verkauf allerdings erst nach 30 Jahren. Deshalb sind Häuser in Frankreich auch keine Option für kurzfristige Wertanlagen.

Deswegen sollte man auch vorsichtig sein mit Verträgen, die einen niedrigeren Kaufpreis angeben als den tatsächlichen. Diese Praxis ist in Frankreich ziemlich verbreitet. So werden zum Beispiel Gärten oder Garagen in Zweitverträgen abgehandelt. Kommt es dann zu einem Verkauf der Häuser, kommt das böse Erwachen und der Fiskus schlägt erbarmungslos zu.

Auch beim Erbrecht für Häuser gibt es in Frankreich einiges zu beachten. Kann man in Deutschland beispielsweise den Ehegatten als Alleinerben der Häuser einsetzen, so sind in Frankreich immer die Kinder mit im Boot, denen ein Pflichtteil zusteht. Besonders nachteilig ist, dass Kinder in Frankreich höhere Erbschaftssteuern zahlen müssen.

Häuser zum Wohnen in Frankreich finanzieren

In Frankreich herrscht akuter Mangel an Wohnraum. Um eine Zahl zu nennen: Es müssten pro Jahr 500.000 neue Wohnungen gebaut werden. Tatsächlich sind es jedoch nur 300.000. Besonders prekär ist die Situation in den Großstädten, allen voran Paris. Dies schlägt sich auch in den jeweiligen Preisen für Häuser nieder.

So kostet eine Zwei-Zimmer-Wohnung in einer Randlage in Paris etwa 1.000.000 Euro. Auf dem Land relativieren sich diese Preise zwar etwas, sind aber dennoch auf hohem Niveau.

Um Häuser In Frankreich zu finanzieren, kann man sich entweder vor Ort um eine entsprechende Finanzierung bemühen, oder man nimmt einen Kredit im europäischen Ausland auf. Diese Praxis ist inzwischen weit verbreitet, da Banken innerhalb Europas auch ausländische Immobilien als Sicherheit akzeptieren.

So werden zum Beispiel immer mehr Kredite aus Belgien von den Hauskäufern in Anspruch genommen. Aber auch Darlehen aus Spanien werden immer beliebter, da man in beiden Ländern zum Teil wesentlich günstigere Kreditkonditionen als in Deutschland bekommt. Will man Kredite aus Belgien in Anspruch nehmen, kann man auch gleich einen Immobilienmakler aus Belgien beauftragen, mit dem man den Kauf von Häusern in Frankreich abwickelt.

Allerdings ist zu beachten, dass man, egal wo man in Europa einen Kredit für Häuser aufnimmt, einen relativ großen Teil des Kaufpreises als Eigenkapital zur Verfügung haben sollte. Denn die Banken sind aufgrund der Folgen der weltweiten Wirtschaftskrise immer noch sehr zögerlich mit der Vergabe von Krediten. Obwohl man sagen muss, dass sich diese Situation, besonders in jüngster Zeit zu ändern beginnt.

In vielen Ländern Europas ist die Talsohle der Immobilienkrise durchschritten und es geht wieder bergauf. An dieser Tendenz wollen natürlich auch die Banken partizipieren und haben ihre Kredit-Vergabe-Praxis wieder etwas gelockert, wenngleich dies noch nicht auf dem Niveau von vor der Krise geschieht.


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