Der Bundestags-Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat den Entwurf für das neue Heizungsgesetz gebilligt. Das Gesetz sieht vor, dass zukünftig nur noch Heizungen eingebaut werden dürfen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Damit soll der Ausbau von nachhaltigen Energiequellen gefördert und der CO2-Ausstoß reduziert werden.
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Höchstförderung: 21.000 Euro für Einfamilienhäuser
Im Rahmen des geplanten Heizungsgesetzes wird eine Obergrenze von 21.000 Euro für die Förderung des Heizungstauschs in Einfamilienhäusern festgelegt. Die Förderung entspricht dabei 70 Prozent der Investitionskosten, was einen Höchstbetrag von 21.000 Euro ermöglicht. Diese finanzielle Unterstützung soll Hausbesitzern einen Anreiz bieten, auf umweltfreundliche Heizungssysteme umzusteigen und somit ihre Energieeffizienz zu verbessern.
Gas- und Öl-Heizungen nicht förderfähig
Im Rahmen des Gesetzentwurfs wird eine bedeutende Veränderung vorgenommen: Der Einbau neuer Gas- und Öl-Heizungen soll nicht mehr staatlich gefördert werden. Stattdessen wird die Förderung auf Technologien gelenkt, die erneuerbare Energien nutzen oder in Zukunft mit Wasserstoff betrieben werden können. Das Ziel ist es, den Umstieg auf umweltfreundliche Heizungsvarianten zu erleichtern und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren.
Finanzielle Hilfen für neue Heizungsanlagen in Wohngebäuden
Das Heizungsgesetz sieht eine gestaffelte Förderung für Mehrparteienhäuser vor. Für die erste Wohneinheit können bis zu 30.000 Euro Förderung beantragt werden. Bei jeder weiteren Wohneinheit bis zur sechsten wird ein Zuschuss von jeweils 10.000 Euro gewährt. Ab der siebten Wohneinheit beträgt der Zuschuss pro Einheit 3.000 Euro. Zudem erhalten selbstnutzende Wohneigentümer einen „Klima-Geschwindigkeitsbonus“ von 20 Prozent, der ab 2028 alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte abnimmt.
Kombinationsmöglichkeiten nutzen: Optimale Förderung für Ihr Vorhaben
Für Hausbesitzer mit einem jährlichen Haushaltseinkommen von unter 40.000 Euro steht eine zusätzliche Förderung von 30 Prozent zur Verfügung. Die Möglichkeit, diese Förderung mit anderen Förderkomponenten zu kombinieren, begrenzt die Gesamtfördersumme auf 70 Prozent. Dieses Vorgehen soll eine gerechte Verteilung der Unterstützung sicherstellen und somit vielen Menschen den Zugang zu den Fördermaßnahmen ermöglichen.
Preiswucher eindämmen: Neuregelung für Heizungsumbau
Das Heizungsgesetz verfolgt das Ziel, Preiswucher bei neuen Heizungen zu verhindern. Eine feste Prozentsatz-Förderung seitens des Staates begrenzt die Möglichkeiten der Heizungsbauer, überhöhte Preise zu verlangen. Dies trägt dazu bei, den Markt für Heizungssysteme fairer und transparenter zu gestalten und sicherzustellen, dass die Fördergelder gezielt für den Ausbau erneuerbarer Energien und die Förderung umweltfreundlicher Heizungsanlagen verwendet werden.
Das neue Heizungsgesetz begrenzt die Förderung für den Heizungstausch auf maximal 21.000 Euro und stellt einen klaren Fokus auf den Einsatz erneuerbarer Energien. Ziel ist es, den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren und die Energiewende zu beschleunigen. Die gezielte Förderung umweltfreundlicher Heizungssysteme und die Ablehnung neuer Gas- und Öl-Heizungen unterstreichen das Bestreben, nachhaltige Lösungen zu unterstützen. Die Kombination verschiedener Förderkomponenten ermöglicht es einer breiten Bevölkerungsschicht, von den Maßnahmen zu profitieren und aktiv zum Klimaschutz beizutragen. Das Heizungsgesetz wird somit einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten und Deutschland einen Schritt näher an eine grüne und nachhaltige Energiezukunft bringen.