Wer ein Handwerk erlernt hat und dieses beruflich wie zuhause gerne anwendet, der denkt schon mal darüber nach, sich zu verselbständigen. Doch wie ist das mit den geschäftlichen Risiken? Was, wenn mal ein Auftrag schief läuft? Eine Handwerker-Haftpflichtversicherung ist unter Handwerkern schon ein Gesprächsthema. Doch ist diese Versicherung Pflicht bei Selbstständigen? Auch die Kosten wollen bedacht werden. Wir zeigen auf, welcher Nutzen der Versicherung innewohnt und welche Kosten vernünftig sind.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Die Handwerker-Haftpflichtversicherung: Pflicht für jedermann?
Wer in Deutschland einen Schaden anrichtet, muss für dessen Folgen aufkommen. Dieses Prinzip nennt man Haftpflicht. Schäden können dabei an fremden Sachen entstehen oder bei Personen. Auch Vermögensschäden sind möglich. Wer den Schaden verursacht, haftet mit seinem gesamten Vermögen.
Für viele Berufe gibt es aus diesem Grund die sogenannte Berufshaftpflichtversicherung. Andererseits gibt es auch eine freiwillige Betriebshaftpflichtversicherung. Bei selbständig tätigen Handwerkern empfiehlt es sich jedoch eine günstige und alle möglicherweise auftauchenden Schäden abdeckende Haftpflichtversicherung abzuschließen, denn nicht immer kann ein Schaden bei der Arbeit nur durch umsichtiges Handeln ausgeschlossen werden. Ist der Schaden erstmal eingetreten, ist der Schreck groß.
Individuelle Absicherung für Handwerker
Es gibt noch ein weiteres Risiko, dessen sich selbstständige Handwerker bewusst sein sollten. Es ist das Verletzungsrisiko, denn der Beruf des Handwerkers zählt in Deutschland zu den gefährlichen Berufsgruppen. In der nachstehenden Grafik ist dies deutlich zu erkennen.
Das Risiko einer Verletzung birgt eine mögliche Erwerbsunfähigkeit. Diese Gefahr sollte man durch eine Versicherung absichern, denn das Einkommen hängt gerade beim selbstständigen Handwerker vor allem von seiner vollständigen körperlichen Gesundheit ab.
Doch noch mehr sollte ein angehender selbstständiger Handwerker auch das betriebliche Haftungsrisiko bedenken. Wenn hoher Kostendruck zu falschen betrieblichen Entscheidungen führt, dann können Schäden bei Kunden und Geschäftspartnern die Folgen sein.
Der Handwerker steht dann in der Haftung. Oft werden auch ungerechtfertigte Forderungen an den Handwerker als Unternehmer herangetragen. Gerade hier schützt die Haftpflichtversicherung mit ihrer passiven Rechtsschutzfunktion.
Tipp:
Statt einem pauschalen Versicherungsschutz kann bei der Haftpflichtversicherung für den Handwerker der Schutz individuell eingestellt werden. So können Deckungssummen an das tatsächliche Risiko angepasst werden.
Das gilt auch für die Selbstbeteiligung. Die Höhe der Deckungssummen und der Selbstbeteiligung haben auch direkten Einfluss auf die jährlich zu entrichtende Prämie. Gute Planung kann hier bares Geld sparen.
Wann wird die Handwerker-Haftpflichtversicherung zur Pflicht?
Pflichtversicherungen sind in Deutschland nur sehr wenige vorgeschrieben.
Beispiele hierfür sind
- die Krankenversicherung
- die Pflegeversicherung
- die Rentenversicherung
- die Kfz-Haftpflichtversicherung
Für die Betriebshaftpflichtversicherung besteht keine Pflicht. Wer jedoch die Haftungsrisiken für Selbstständige und Freiberufler kennt, wird schnell einsehen, dass eine solche Versicherung sinnvoll sein kann. Ein einziger Schadensfall kann zum Ruin werden.
Umgekehrt beinhaltet die Haftpflichtversicherung für Handwerker folgende Leistungen:
- Prüfung der Haftungsfrage und ggf. Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche
- Kostenübernahme bei berechtigten Forderungen
- Versicherung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden nach vorangegangenen Personen- oder Sachschäden
Es gibt weitere Einflüsse, die ein Konkursrisiko auch ohne Haftungsfall enthalten. Wer zu Beginn seiner Unternehmerlaufbahn nur wenig Rücklagen besitzt, kann hier zur Handwerker-Haftpflichtversicherung greifen, auch wenn diese Pflicht nicht besteht,
Zu den Berufsgruppen, bei denen eine Pflicht für eine Haftpflichtversicherung aufgrund hoher möglicher Schäden besteht, zählen:
- Ärzte
- Steuerberater
- Architekten
- Ingenieure
- Notare
- Apotheker
Andere Berufe haben tätigkeitsbedingt ein hohes Risiko durch die ausgeführte Beratung. Auch hier können bei Kunden hohe wirtschaftliche Schäden entstehen, die nur schwer mit eigenen Mitteln auszugleichen sind. Eine Berufshaftpflichtversicherung für diese Branchen und Berufe ist daher aus gutem Grund Pflicht.
Wo liegt der Unterschied zwischen Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht?
Die meisten Menschen sehen hier keinen Unterschied, doch er ist vorhanden und tatsächlich sehr groß.
Beide Versicherungen schützen Freiberufler und Unternehmer vor
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt oft nur dann Vermögensschäden ab, wenn ein Personenschaden oder Sachschaden diesen verursacht hat. Diese Einschränkung kann den Freiberufler oder Unternehmer teuer zu stehen kommen.
Beispiel:
Verletzt sich ein Kunde auf dem Firmengelände, liegt ein Personenschaden vor. Ist der Kunde für lange Zeit erwerbsunfähig, entsteht ihm ein Vermögensschaden.
Unterschiede zwischen beiden Versicherungen:
- Betriebshaftpflichtversicherung
Sie weist oft höhere Deckung für Personen- und Sachschäden - Berufshaftpflichtversicherung
Sie weist oft eine höhere Deckung für Vermögensschäden
Beide Versicherungen in allen Branchen und Berufen sind angeraten.
Handwerker-Haftpflichtversicherung: die Kosten
Handwerker sind als Selbstständige auch Unternehmer. Als solche müssen sie kalkulieren. So fragt sich mancher Handwerker, ob er eine Haftpflichtversicherung für Handwerker wirklich abschließen soll oder nicht.
Eine Frage sollte man sich in der Situation aber auch stellen:
„Kann ich es mir leisten, auf die Versicherung zu verzichten? Kann ich einen Schaden in sechsstelliger Höhe selbst begleichen?“
(Personenschäden können sogar noch deutlich teurer werden)
Was kostet die Haftpflichtversicherung für Handwerker?
Gerade in der jetzigen Zeit will jeder Euro gezielt und bewusst investiert werden. Da tut es gut, zu wissen, dass der Schutz einer Haftpflichtversicherung für Handwerker gar nicht so teuer ist: er ist schon um 100 Euro im Jahr erhältlich.
Wichtig:
Die Höhe der Prämien ist von der Größe des Unternehmens abhängig, das versichert werden soll, wie auch von der Anzahl der Mitarbeiter. Auch der Jahresumsatz spielt eine Rolle, wie auch die Deckungshöhe.
Wie kann man die Kosten der Versicherung reduzieren?
Das geht sehr einfach. Wer eine Selbstbeteiligung vereinbart, zahlt automatisch weniger Jahresprämie. Je höher die Selbstbeteiligung ausfällt, desto geringer die Jahresprämie.
Und wer seine Prämie jährlich – also jedes Jahr mit einer Zahlung – leistet, den belohnen die Versicherer ebenfalls mit einem Nachlass.
Diese Risiken deckt die Haftpflichtversicherung ab
Ein Handwerksunternehmen hat zahlreiche Risiken. Diese unterscheiden sich je nach Branche. Dabei steht nicht der mögliche Unfall eines Mitarbeiters im Fokus. Es sind mehr Schäden, die von der Arbeit des Mitarbeiters ausgehen.
Beispiele:
- Beim Decken eines Dachs fallen Ziegel herab und verletzen Personen oder beschädigen z.B. einen Pkw.
- Beim Verlegen von Wasserleitungen wird versehentlich ein Rohr nicht richtig verschlossen und infolgedessen läuft der Keller des Hauses voll Wasser.
Solche Beispiele lassen sich im Alltag eines Handwerkers leicht und zahlreich finden.
Versicherte Risiken
Eine Haftpflichtversicherung für Handwerker deckt die branchentypischen Risiken des jeweiligen Handwerksberufs ab. Dies sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Einige Versicherer offerieren die Haftpflichtversicherung auch als sogenannte „Handwerkerversicherung“, die aus mehreren Modulen besteht.
Hier werden dann nicht nur Haftpflichtschäden gedeckt, sondern auch
- das Inventar,
- die IT,
- Daten oder
- eine Betriebsunterbrechung.
Die Haftung für Vermögensschäden kann oft hinzugebucht werden. Hier sollte man sich informieren, ob diese stets enthalten sind oder ob man sie einzeln hinzubuchen muss.
Nicht versicherte Risiken (Video)
Nicht alle Risiken des Handwerker-Unternehmers können versichert werden. Dazu gehört zum Beispiel der Wegfall der Deckung bei Scheinselbstständigkeit. Hier empfiehlt es sich, im Zweifelsfall eine freiwillige Auskunft über den Selbstständigen einzuholen und die Deutsche Rentenversicherung zu Rate zu ziehen.
Es gibt auch keinen Versicherungsschutz in folgenden Fällen:
- Wenn geschuldete Leistungen nicht erbracht wurden
- Bei Schadenersatz, wenn Leistungen verzögert oder nicht erbracht wurden
- Bei wissentlichen Pflichtverletzungen
- Bei Produktfehlern
- Bei Geldstrafen oder Bußgeldern
- Wenn die Leistungserbringung als Architekt oder Ingenieur erfolgt
- Wenn sich die Ansprüche auf Luft-, Wasser- und Kraftfahrzeuge beziehen – es sei denn, diese wurden explizit mitversichert.
- Bei Umwelteinwirkungen
Diese Liste zeigt einige Beispiele und ist nicht vollständig. Lassen Sie sich die vollständige Liste vom Versicherer geben und prüfen Sie diese genau. Die Liste ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen enthalten. Einige Ausschlüsse können über andere Versicherungen abgedeckt werden. Fragen Sie daher gezielt nach, wenn Sie feststellen, dass ausgeschlossene Fälle in Ihrem Business interessant sein könnten.
Video: Handwerker: Wer steht für Mängel gerade?
Häufige Fragen zur Handwerker-Haftpflichtversicherung
Wie viel kostet eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Die Prämie der Betriebshaftpflichtversicherung hängt von folgenden Parametern ab:
- Größe des Unternehmens,
- Jahresumsatz
- Deckungssumme.
Je nachdem, welche Risiken eingeschlossen werden sollen, schwankt auch die Prämie. Die Betriebshaftpflichtversicherung kostet typischerweise zwischen 100 und 280 Euro.
Welche Versicherung brauche ich als Kleinunternehmer?
Als Kleinunternehmer benötigt man die Haftpflichtversicherung
- bei Schäden an Dritten (Personen)
- bei Schäden an fremdem Eigentum
Der Kleinunternehmer sollte eine Inhaltsversicherung abschließen. Diese
- sollte eine Betriebsunterbrechungsversicherung beinhalten und
- Schäden an eigenen Sachen abdecken.
Eine sinnvolle Option ist eine Rechtschutzversicherung für Anwalts- und Prozesskosten.
Was sind die Pflichtversicherungen?
Eine Pflichtversicherung gibt es nur für wenige Branchen. Dazu gehören die beratenden Berufe wie
- Anwälte,
- Steuerberater und auch
- Ärzte.
Diese Berufsgruppen müssen eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Verpflichtend sind für alle anderen Personen nur Versicherungen wie
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Rentenversicherung
- Kfz-Haftpflichtversicherung
Welche Versicherungen muss man in Deutschland haben?
Glaubt man den Verbraucherschützern, dann sind wir Deutschen überversichert.
Vom Gesetz sind jedoch nur wenige Versicherungen vorgeschrieben:
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Rentenversicherung
- Kfz-Haftpflichtversicherung
Wer eine Privathaftpflichtversicherung, eine Unfallversicherung und Erwerbsunfähigkeitsversicherung sowie eine Risiko-Lebensversicherung abschließt tut sich sicher einen Gefallen. Doch sind dies keine Pflichtversicherungen.
Wann ist eine Berufshaftpflicht sinnvoll?
Eine Berufshaftpflichtversicherung ist dann für Unternehmen sinnvoll, wenn die Mitarbeiter bei der Ausübung ihrer Tätigkeit einem Dritten einen Schaden zufügen können.
Der Schaden betrifft dabei einen der drei Bereiche:
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
Für Ärzte, Anwälte und Steuerberater sowie Notare ist die Berufshaftpflichtversicherung vorgeschrieben. Für einige wenige andere Berufe ist dies auch der Fall. Es sind Berufe, bei denen das Schadenspotenzial sehr groß ist.
Wie viel kostet eine Berufshaftpflichtversicherung?
Eine Berufshaftpflichtversicherung kostet oft unter 100 Euro. Hier sind meist Personen- und Sachschäden bis zu drei Millionen Euro und Vermögensschäden bis 100.000 Euro abgedeckt. Wer seine Prämie weiter senken will, kann eine Selbstbeteiligung vereinbaren.
Ist eine Berufshaftpflichtversicherung Pflicht?
Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist Pflicht für ausgewählte Berufe.
Dies sind die nachfolgenden Berufe.
- Ärzte und Zahnärzte
- Hebammen
- Sachverständige und Ingenieure
- Rechtsanwälte
- Notare
- Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
- Architekten
- Apotheker
Ist man auf der Arbeit haftpflichtversichert?
Wer angestellt ist und seiner Arbeit in der betrieblichen Arbeitsstätte nachgeht ist versichert. „Auf der Arbeit“ ist man über den Arbeitgeber haftpflichtversichert. Ausnahme: wenn man fahrlässig oder grob fahrlässig handelt. Die private Haftpflichtversicherung ist hier nicht zuständig.
Was deckt eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ab?
Beim Handwerker sind von der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung alle Schäden bei Kunden oder Dritten abgedeckt, wenn diese in Ausübung der unternehmerischen Tätigkeit des Handwerkers entstanden sind.
Dabei können Vermögensschäden auch Folge eines Personenschadens sein. Dennoch: Personen- oder Sachschäden werden nicht durch die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgedeckt.