Grenzabstand vom Gartenhaus: Streitigkeiten vorbeugen

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Für viele Häuslebauer mit eigenem Garten gehört es einfach dazu: das Gartenhaus, das heute oft nicht mehr nur ein einfaches „Haus“ ist, sondern in vielen Formen und Varianten gebaut wird. Doch bevor man sich daran erfreuen kann, muss man geltendes Recht einhalten. Vor allem, was den Grenzabstand vom Gartenhaus zum Nachbarn angeht.

Grenzabstand Gartenhaus: Abstand zum Nachbarn wahren

Die Eigentümer großer Gärten fragen sich oft, wie und in welcher Form sie ihre riesige Rasenfläche mit einem ansprechenden Gebäude ausstatten können. Das heutige (Luxus-) Problem: die Auswahl möglicher Gebäude scheint grenzenlos, noch nie waren die Möglichkeiten, sich ein besonderes, individuelles Gartenhaus zu errichten, so mannigfaltig wie heute.

Vom praktischen Gerätehaus, das für Platz und Ordnung sorgt, über das vor allem im Winter attraktive Saunahaus für den Außenbereich bis hin zum Kinderspielhaus oder dem offenen Gartenpavillon: alles ist möglich. Der Pavillon sieht luxuriös und edel aus, bietet darüber hinaus in den warmen Monaten Schutz vor der Sonne und hält bei Regen trocken.

Doch unabhängig davon, welche Art von Gartenhaus man wählt, wird man das Gebäude nur dann uneingeschränkt genießen können, wenn man geltendes Recht und die baulichen Vorschriften einhält. Generell gilt: alles ist erlaubt bzw. der Eigentümer darf das Gebäude platzieren wo er möchte, solange es sich nicht zu nah am Grundstück des Nachbarn befindet.

Dieser einzuhaltende Grenzabstand vom Gartenhaus zu benachbarten Grundstücken, stellt die wichtigste Hürde dar. Bis auf den Meter genau, ist hierzulande in Gesetzen und Vorschriften geregelt, wie groß der Abstand exakt sein muss. Und: man muss in Erfahrung bringen, ob man für sein geplantes Gartenhaus eine Baugenehmigung benötigt.

Doch unabhängig davon, welche Art von Gartenhaus man wählt, wird man das Gebäude nur dann uneingeschränkt genießen können, wenn man geltendes Recht und die baulichen Vorschriften einhält.

Doch unabhängig davon, welche Art von Gartenhaus man wählt, wird man das Gebäude nur dann uneingeschränkt genießen können, wenn man geltendes Recht und die baulichen Vorschriften einhält. (#01)

 

Grenzabstand Gartenhaus: Recherche im Vorfeld ist halbe Miete

Das Wichtigste, bevor man mit einem evtl. kostspieligen Bau beginnt, ist, sich davor über die wichtigsten Vorschriften zu informieren. Brauche ich eine Baugenehmigung? Wo bekomme ich einen Bebauungsplan her? Wie hoch muss der Grenzabstand vom Gartenhaus genau sein? etc. Antworten auf diese Fragen, finden Grundstücks-Eigentümer immer in der Bauordnung ihres jeweiligen Bundelandes.

Da es in der Praxis von unzähligen Aspekten abhängt, was auf welchem Grundstück für welche Art von Gebäude erlaubt ist, raten Fachleute dazu, sich an das zuständige Bauordnungsamt zu wenden. Dort sitzen erfahrene Rechtsexperten, die man all dies fragen kann.

Entscheidend ist nur, dass man nicht erst während oder gar nach dem Bau des Gartenhauses über die Rechtslage schlau macht, sondern rechtszeitig vor dem ersten Spatenstich. Und zu empfehlen ist außerdem, den Nachbarn über das Vorhaben zu informieren.

Ärger, was den Grenzabstand vom Gartenhaus betrifft, lässt sich so nämlich vielfach vermeiden. Denn auch wenn man sich innerhalb der Grenze des gesetzlich Zulässigen befindet und auch ohne Erlaubnis des Nachbarn eine Grenzbebauung vornehmen darf: wenn dieser Bescheid weiß, kommt es nicht zu unangenehmen Überraschungen oder gar einem Streit, der evtl. zu verhindern gewesen wäre.

Hinsichtlich der Grenzbebauung richten sich fast alle Bundesländer an die länderübergreifende Musterbauordnung (MBO).

Laut dieser MBO darf der Eigentümer sein Gartenhaus direkt an der Grundstücksgrenze errichten, wenn

  • sich in dem Gartenhaus keine Feuerstätten oder Aufenthaltsräume befinden
  • die mittlere Wandhöhe drei Meter nicht überschritten wird
  • die Gesamtlänge je Grundstücksgrenze maximal neun Meter beträgt
  • keine Baugenehmigung benötigt wird

Wenn das Gartenhaus diese Vorschriften bzw. Anforderungen nicht erfüllt, dann muss die Grenze von mindestens drei Metern zum Nachbarn eingehalten werden. Der geltende Grenzabstand vom Gartenhaus ist also unbedingt zu beachten, um Konflikte mit dem Nachbarn – und damit meist auch mit dem Gesetz – zu vermeiden.


Bildnachweis:© Fotolia-Titelbild: etfoto-#01:schulzfoto_

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