Google Street View: Nutzerdaten für personalisierte Werbung genutzt

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In einem Interview mit Prof. Dr. Alexander Roßnagel, dem Sprecher der Plattform Privatheit und Hessischer Beauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, wird über die neuen Straßen- und Gebäudeaufnahmen von Google Street View in Deutschland gesprochen. Die Aktualisierung des Datenbestands des Dienstes seit 2010 ermöglicht es Nutzern, bequem von zu Hause aus potenzielle Ferienwohnungen oder das Wohnumfeld anderer Menschen zu betrachten. Jedoch besteht die Gefahr, dass die Veröffentlichung solcher Bilder Einblicke in die Privatsphäre gewährt und Informationen für kriminelle Zwecke missbraucht werden könnten.

Wahrung der informationellen Selbstbestimmung: Widerspruch bei Street View!

Der kostenlose Dienst Google Street View finanziert sich durch die Erfassung und Verarbeitung von Nutzerdaten. Diese werden von Google genutzt, um personalisierte Profile zu erstellen und individuelle Werbung zu schalten. Prof. Dr. Roßnagel betont, dass Google nicht im öffentlichen Interesse handelt, sondern seine eigenen Geschäftsinteressen verfolgt. Daher ist es von großer Bedeutung, dass Nutzer ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung wahrnehmen und Widerspruch gegen die Veröffentlichung ihrer Hausfront einlegen, um ihre Privatsphäre zu schützen.

Falls Sie nicht möchten, dass Ihre Hausfront bei Google Street View erscheint, können Sie einen Widerspruch direkt an Google senden. Verwenden Sie dafür die E-Mail-Adresse streetview_deutschland@google.com. Sollte Google Ihren Widerspruch ignorieren, haben Sie die Möglichkeit, eine Beschwerde beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit einzureichen.

Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung müssen Unternehmen wie Google die Zustimmung der betroffenen Personen einholen, um Fotos vom öffentlichen Raum zu machen und online zu veröffentlichen. Da es jedoch nicht praktikabel ist, von allen Betroffenen eine Einwilligung einzuholen, können solche Aufnahmen aufgrund eines überwiegenden berechtigten Interesses verarbeitet werden. Trotzdem haben betroffene Personen das Recht, Widerspruch einzulegen, um ihre Grundrechte zu schützen und ihre Privatsphäre zu wahren.

Es ist bedauerlich, dass seit dem Hochladen der neuen Bilder von Google Street View nur etwa 100.000 Widersprüche registriert wurden, obwohl die Möglichkeit besteht, gegen die Veröffentlichung der eigenen Hausfront einzulegen. Diese niedrige Zahl könnte darauf hindeuten, dass viele Menschen entweder die Risiken von Street View nicht erkennen oder nicht ausreichend über ihre Rechte informiert sind. Es ist wichtig zu verstehen, dass die bewusste Entscheidung, keinen Widerspruch einzulegen, auch als Ausübung der eigenen informationellen Selbstbestimmung betrachtet werden kann.

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ermöglicht es betroffenen Personen, selbst über die Veröffentlichung ihrer Hausfront und persönlichen Daten bei Google Street View zu entscheiden. Durch das Einlegen eines Widerspruchs können sie sicherstellen, dass ihre Privatsphäre geschützt bleibt und ihre Grundrechte gewahrt werden. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Kontrolle über die eigenen Daten zu behalten.

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