Wer ein Haus baut oder eine Wohnung mietet, braucht meist einen oder zwei Stellplätze für die Fahrzeuge der Familie. Am sichersten steht das Auto in der Garage, perfekt für das Fahrzeug ist aber der Carport.
Zukunftsfähiges Eigenheim bauen
Wer sich dazu entschieden hat, ein eigenes Haus zu bauen, setzt auf die Zukunft und möchte dort in aller Regel auch alt werden. Ebenso wichtig wie der Wohnraum ist aber auch der Stellplatz für das Auto. Je nach Anzahl der Familienmitglieder werden auch zwei oder drei Plätze benötigt, die sich bestenfalls in einer Garage oder unter einem Carport befinden. Damit wird das gesamte Grundstück zukunftsfähig, denn zum einen wird es kaum einen Grundstücksbesitzer geben, der nicht selbst Autofahrer und –besitzer ist, zum anderen ist ein bebautes Grundstück deutlich mehr wert, wenn sich darauf eine Möglichkeit zur Unterbringung des Autos befindet.
Bei einem eventuellen Wiederverkauf zahlt sich das in barer Münze aus! Außerdem kann ein höherer Kredit aufgenommen sowie eine höhere Hypothek im Grundbuch eingetragen werden, denn die Garage oder der Carport wirken wertsteigernd. So ist es heute üblich, auch Fertighäuser mit angeschlossenem Carport zu errichten, Letzterer gehört zur Standardausstattung.
Welche Funktion haben Garage und Carport?
Das Auto soll in der Garage oder unter dem Carport vor der Witterung geschützt stehen können. Dabei ist die Garage deutlich sicherer, lässt sich das Tor doch abschließen. Dafür punktet ein Carport mit seiner Luftigkeit: Wenn das Auto nass abgestellt wird, trocknet es dort schneller, die Gefahr zur Bildung von Roststellen ist somit weniger stark gegeben.
In der Garage hingegen staut sich die Feuchtigkeit und das Metall setzt rascher Rost an. Dafür ist das Auto dort auch vor Frost geschützt und Sie brauchen im Winter nicht früher aufzustehen, um die Scheiben von Eis zu befreien.
- Wichtig: Einige Versicherer geben Rabatte, wenn das Auto nachts in der Garage abgestellt wird, weil es dort sicherer vor Diebstahl ist.
- Wichtig: Damit die Garage wie geplant genutzt werden kann, muss sie bereits beim Bauen passend angelegt werden.
Schon viele Hausbesitzer haben eine Garage für zwei Autos geplant und gebaut, mussten dann aber feststellen, dass zwar die Fahrzeuge noch hineinpassen, die Türen aber nicht mehr aufgeben. Sie konnte damit in die Garage fahren, aber nicht mehr aussteigen. Dumm gelaufen und ein Anfängerfehler, der besser gleich verhindert wird! Wer die nötigen Maße einem Architekten zuarbeitet, sollte daher besser großzügig planen. Ein Tipp: Gehen Sie aber nicht zu euphorisch an die Sache heran, denn je größer die Garage wird, desto teurer wird sie auch.
Vorteile von Garage und Carport
Wenn Sie die Wahl haben, ob Garage oder Carport gebaut werden sollte, dann schauen Sie sich bitte die jeweiligen Vor- und Nachteile genauer an.
Entscheiden Sie sich für eine Garage, können Sie mit folgenden Vorteilen rechnen:
- großzügiger Platz und Licht- sowie Stromanschluss
- abschließbar
- Lagermöglichkeiten in begrenztem Umfang
- Schutz des Fahrzeugs vor Witterung und Tieren
- Nutzung des Dachs für die Installation einer Photovoltaikanlage
Nachteilig ist aber, dass die Garage robust gebaut wird und daher mehr Platz benötigt. Außerdem sollte sie, wenn sie als Anbau an das Haus gedacht ist, mit diesem mitgebaut werden, damit sich eine optische Einheit ergibt. Die Garage ist die teuerste Möglichkeit, sein Auto unterzubringen.
Auch der Carport wartet mit jeder Menge Vorteilen auf:
- unter Nutzung einer Anleitung zum Bauen eines Carports sogar selbst zu errichten
- kostengünstiger Bau
- Dach für eine Photovoltaikanlage nutzbar
- bessere Luftzirkulation
- geringerer Platzbedarf
Das Carport schützt weniger stark vor Witterungseinflüssen, kann aber auch zweiseitig geschlossen werden und bietet dann einen Teil der Vorzüge einer Garage. Der Schutz vor Tieren (vor allem Mardern) ist nicht gegeben, außerdem bietet ein Carport keinen Stauraum und ist nicht abschließbar.
Stauraum in Garage und Carport
Soll die Garage nicht nur als Stellplatz für das Auto genutzt werden, sondern auch als Möglichkeit zur Unterbringung diverser Dinge (Autozubehör, Winter- und Sommerreifen, Werkzeug etc.), so ist diese zweifelsohne besser als das Carport geeignet. Dennoch gibt es hier rechtliche Bestimmungen zu bedenken, denn beide baulichen Anlagen sind für das Abstellen eines Fahrzeugs gedacht und nicht, um als Rumpelkammer zu dienen.
Dennoch können verschiedene Dinge natürlich in der Garage gelagert werden, wenn sich deren Menge im Rahmen hält. Wer nur über ein Carport verfügt, kann aber auch verschiedene Services nutzen und die Reifen einlagern lassen. Alle anderen Dinge müssen anderweitig untergebracht werden.
Gut zu wissen: Für das Carport brauchen Sie in vielen Regionen keine Baugenehmigung, sofern damit eine gewisse Größe nicht überschritten wird. Näheres ist in den geltenden Landesbauverordnungen geregelt. Anders sieht es mit der Garage aus, die Sie in der Regel nur mit der Baugenehmigung errichten dürfen, was einmal einen höheren Aufwand bei der Vorbereitung bedeutet, zum anderen deutlich höhere Kosten verursacht.
Garage als Abstellkammer nutzen?
Zugegeben, es ist verlockend, den gerade nicht benötigten Krempel in der Garage unterzubringen. Vor allem dann, wenn die Abstellkammer im Haus aus allen Nähten platzt und die Garage abschließbar ist, dient sie gern als Unterstellmöglichkeit für den Grill, die Gartenbank, den Rasenmäher, diverses Werkzeug und nicht mehr benötigte Möbel. Allerdings ist das rechtlich nicht erlaubt! Die Landesbauordnungen schreiben fest, dass die Unterstände für ein Auto nur wie jeweils zulässig genutzt werden dürfen.
Das heißt, dass dort ein Auto stehen darf und nichts sonst. Zumindest nicht viel, denn auch das Zubehör wie Reifen, Putzmittel und Werkzeug darf in der Garage gelagert werden. Des Weiteren dürfen Fahrräder, Mopeds oder Motorräder hier stehen, es können Regale angebaut werden. Außerdem ist es erlaubt, das Auto vor der Garage zu parken. Was viele nicht wissen: Diese Regelungen gelten nicht nur für Mieter von Wohnungen mit angeschlossenen Garagen, sondern auch für Eigentümer!
Zweckentfremdet werden dürfen die Unterstände jedoch nicht. Das heißt, dass Gartenmöbel und Luftmatratze, Bretter und Küchengeräte, Bänke und Bierkästen hier nichts zu suchen haben. Auch die Einrichtung als Büro oder Heimkino ist nicht zulässig. Vor allem explosive Stoffe haben in der Garage oder unter dem Carport nichts zu suchen, der Brandschutz verbietet eine solche Nutzung.
Die Ordnungsämter machen keine Begehungen von Garagen, weder bei Mietern noch bei Eigentümern. Allerdings wissen wir alle, wie es um die gute Nachbarschaft bestellt sein kann und wenn ein verärgerter Nachbar der Behörde einen Tipp gibt, kann es durchaus sein, dass diese zur Stichprobe vorbei kommt und Ihre Garage kontrolliert. Wird diese dann nicht wie erlaubt genutzt, drohen saftige Bußgelder!
Video: Wann muss ich einen Bauantrag stellen?
Regelungen für Mieter
Mieter haben mit ihrem Mietvertrag einen Nutzungsvertrag für die ihnen überlassenen Räume abgeschlossen. Meist findet sich dort im Kleingedruckten auch ein Hinweis darauf, wie die Garage oder der Stellplatz zu nutzen ist. Immer darf der Vermieter bestimmen, was hier passiert! Eine eigenmächtige Umwidmung der Nutzung ist demnach nicht gestattet.
Das gilt auch für vermeintliche Kleinigkeiten: Hat der Vermieter nicht erlaubt, dass Autos in der Garage repariert werden dürfen, so muss sich der Mieter an diese Regelung halten, auch wenn er sie vielleicht für unsinnig befindet. Im schlimmsten Fall wird hier eine Kündigung ins Haus flattern, wenn sich der Mieter nicht daran hält, wobei sich die Kündigung in der Regel dann auf alle Teile des Mietobjekts bezieht. Das heißt, dass nicht nur die Garage gekündigt wird, sondern auch die Wohnräume.
Gehören weitere Garagen zum Grundstück und sind aktuell nicht vermietet, dürfen Mieter diese aber nicht einfach mitnutzen. Sicherlich ist die Nachfrage wegen einer zusätzlichen Anmietung beim Vermieter möglich, dann kann der Mietvertrag entsprechend angepasst werden. Die Höhe für die Miete ist frei verhandelbar, mus sich aber an die ortsübliche Miete anpassen.
Übrigens ist es dem Vermieter erlaubt, auch die Kosten für die Straßenreinigung und den Hausmeister sowie für die Reinigung der Dachrinne, die Müllabfuhr und die Beleuchtung auf den Mieter umzulegen, der diese Kosten mit seiner Garagenmiete mittragen muss. Dies hat bereits im Jahr 2011 das Amtsgericht Schöneberg entschieden.
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