Neue Fördermöglichkeiten für Holz- und Pelletheizungen im Jahr 2023

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Wer nach einer umweltfreundlichen Heizung für sein Bestandshaus sucht, sollte die Option einer Biomasseheizung in Betracht ziehen. Holz- und Pelletheizungen erfreuen sich großer Beliebtheit und bieten im Jahr 2023 attraktive Vorteile. Trotz der Haushaltssperre ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) von dieser Ausnahme nicht betroffen. Das bedeutet, dass Förderanträge für neue Heizungen gestellt und bewilligt werden können, was Hausbesitzern ermöglicht, eine Biomasseheizung einzubauen.

BEG-Förderung: 10% Zuschuss für effiziente Biomasseheizungen bis 2023

Hausbesitzer, die sich für eine Biomasseheizung entscheiden, können von den attraktiven Fördermöglichkeiten der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) profitieren. Ab einer Nennwärmeleistung von fünf Kilowatt erhalten sie einen Zuschuss in Höhe von zehn Prozent der förderfähigen Kosten. Diese Förderung gilt jedoch nur in Kombination mit einer Solarthermie- oder Wärmepumpenanlage. Zusätzlich müssen die Biomasseheizungen einen hohen Effizienzstandard erfüllen, mit einem Raumheizungsnutzungsgrad von mindestens 81 Prozent und einer maximalen Staubemission von 2,5 Milligramm pro Kubikmeter.

Voraussetzungen für Klimageschwindigkeitsbonus bei Biomasseheizungen

Hausbesitzer, die ihre Heizung schneller als vorgegeben austauschen, können von einem besonderen Bonus profitieren – dem Klimageschwindigkeitsbonus. Bei Biomasseheizungen wird dieser Bonus jedoch nur gewährt, wenn sie in Verbindung mit einer Solarthermieanlage, einer Photovoltaikanlage zur Warmwasserbereitung oder einer Warmwasserwärmepumpe installiert werden. Im Jahr 2024 beträgt der Bonus 25 Prozent und wird schrittweise reduziert. Ab dem 1.1.2037 wird der Bonus nicht mehr gewährt.

Um die Emissionen von Biomasseheizungen weiter zu reduzieren, wird ein Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro für Anlagen gewährt, die den strengen Grenzwert von 2,5 Milligramm pro Kubikmeter für Staubemissionen einhalten. Diese zusätzliche Förderung trägt dazu bei, die Luftqualität zu verbessern und die Umweltbelastung zu verringern.

Lieferungs- oder Leistungsvertrag vor Antragstellung erforderlich

Ab dem 1.1.2024 gibt es Änderungen im Antragsverfahren für die Förderung von Biomasseheizungen. Bevor der Antrag gestellt wird, muss bereits ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag abgeschlossen sein. Dieser Vertrag kann storniert werden, falls die Förderung nicht bewilligt wird. Darüber hinaus muss der Vertrag das voraussichtliche Umsetzungsdatum der Maßnahme enthalten. Es ist erlaubt, mit der Umsetzung der Maßnahme vor der Förderzusage zu beginnen, allerdings auf eigenes Risiko.

Die KfW wird ab dem 1.1.2024 die alleinige Verantwortung für die Vergabe von Zuschüssen für Heizungsanlagen übernehmen. Das BAFA hingegen wird sich ausschließlich auf den Bau von Gebäudenetzen sowie Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik außerhalb der Heizung konzentrieren.

Attraktive Fördermöglichkeiten für Holz- und Pelletheizungen bei Gesamtsanierung

Im Zuge einer umfangreichen Komplettsanierung, um das energetische Niveau eines Effizienzhauses zu erreichen, können Hausbesitzer eine staatliche Förderung für den Einbau von Holz- und Pelletheizungen in Anspruch nehmen. Der Zuschuss für die Gesamtsanierung kann bis zu 45 Prozent der Kosten betragen. Dadurch wird der Einsatz nachhaltiger Heizsysteme unterstützt und die finanzielle Belastung für die Sanierung deutlich reduziert. Hausbesitzer haben somit die Möglichkeit, ihre Heizungsanlage auf eine umweltfreundliche und effiziente Art und Weise zu modernisieren.

Auch nach dem 1.1.2024 können Heizungsanlagen, die auf fester Biomasse basieren, in Bestandsgebäuden und Neubauten weiterhin eingebaut werden. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) garantiert diese Möglichkeit auch nach dem genannten Datum.

Neue Klassifizierung: Holz und Pellets als klimaneutrale Alternative

Eine bedeutende Veränderung betrifft die Einstufung von Holz und Pellets als klimaneutrale Option. In der Kabinettsfassung des GEG wurden sie anders eingestuft, aber jetzt erfüllen sie das 65%-EE-Ziel. Das bedeutet, dass sie einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie haben und somit einen positiven Beitrag zur Reduzierung von CO2-Emissionen leisten.

Kostenreduktion durch Zuschüsse für Biomasseheizungen

Hausbesitzer können von den neuen Konditionen und Vorteilen für Holz- und Pelletheizungen im Jahr 2023 profitieren. Mit einem Zuschuss von bis zu 70 Prozent der Kosten, einem Klimageschwindigkeitsbonus und einem Emissionsminderungszuschlag werden die finanziellen Belastungen für den Einbau einer Biomasseheizung erheblich reduziert. Auch nach 2024 bleibt der Einbau von Heizungsanlagen auf Basis fester Biomasse weiterhin möglich. Holz und Pellets bieten eine umweltfreundliche und effiziente Möglichkeit, Gebäude klimaneutral zu beheizen.

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