Energieausweis: Pflichten, Gründe und welche Kosten anfallen
Die Pflicht zum Energieausweis
Der Energieausweis ist seit 2014 Pflicht für alle Gebäude, die verkauft oder vermietet werden sollen. Liegt der Ausweis mit den entsprechend geforderten Angaben nicht vor, droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Bei neuen Gebäuden ist der Ausweis dann verpflichtend, wenn das Haus auf die üblichen Temperaturen zu beheizen ist.
Grundlage dafür ist das Gebäudeenergiegesetz, das die Nachfolge der Energieeinsparverordnung angetreten hat. Hintergrund dazu ist, dass Käufer oder Mieter über die energetischen Grundlagen eines Gebäudes informiert sein sollen. Sie müssen vor der Vertragsunterzeichnung die Möglichkeit haben, einzuschätzen, wie hoch der Energiebedarf des Objekts sein wird. Besteht das Mietverhältnis allerdings schon länger, haben Mieter keinen Anspruch auf den Energieausweis.
Der Energieausweis als wertvolles Instrument für Hausbesitzer
Dies gilt auch, wenn ein Haus umfassend saniert wird und sich dadurch die energetische Gesamtbilanz verändert. Der Austausch einzelner Fenster oder Türen hingegen erfordert keine neue Gesamtbilanzierung.
Das gilt auch dann, wenn ein Förderkredit von der KfW in Anspruch genommen werden soll.
Vermieter dürfen die Kosten, die für die Ausstellung des Ausweises anfallen, nicht auf den Mieter übertragen.
Ebenfalls wichtig für Eigentümer einer Wohnung: Bei Verkauf oder Vermietung muss die Eigentümergemeinschaft sicherstellen, dass der Energieausweis rechtzeitig vorliegt.
Die Kosten dafür muss die Eigentümergemeinschaft tragen und sind nicht von dem verkaufenden Eigentümer allein zu leisten.
Tipp: Von der Ausweispflicht befreit sind die Gebäude, die eine Nutzfläche von weniger als 50 m² haben sowie Baudenkmäler.
Video: Wehe, wenn der Energieausweis fehlt
Die Kosten des Gebäudeausweises
Der Gebäudeausweis wird mit 50 bis 100 Euro veranschlagt, wobei die Kosten umso höher sind, je größer das Gebäude ist.
Ein Mehrfamilienhaus mit mehr als sechs Wohneinheiten verursacht dabei Kosten in Höhe von rund 250 Euro für die Prüfung und Beurteilung der Energieeffizienz.
Tipp: Der Ausweis kann auch online bestellt werden und kostet dann rund 100 Euro.
Wie erfolgt die Erstellung eines Energieausweises?
Die Erstellung eines Energieausweises kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen. Die erste Methode basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch des Gebäudes während seiner Nutzung, während die zweite Methode den Energiebedarf berechnet.
Möglichkeit Nutzung des tatsächlichen Energieverbrauchs
Wenn bereits Verbrauchsdaten vorhanden sind, bietet die Verwendung dieser tatsächlichen Verbrauchswerte eine realistische und praxisnahe Grundlage für die Berechnungen.
Mieter oder Eigentümer stellen ihre Heizkostenabrechnungen zur Verfügung, um den tatsächlichen Verbrauch zu ermitteln. Dies führt zur Erstellung eines Verbrauchsausweises.
Falls die erforderlichen Unterlagen nicht mehr verfügbar sind, können alternative Quellen, wie telefonische Auskünfte von Energielieferanten, herangezogen werden.
Um natürliche Schwankungen im Verbrauch aufgrund von Witterungsbedingungen auszugleichen, sollten mindestens die letzten drei Abrechnungszeiträume berücksichtigt werden.
Dies berücksichtigt mögliche Veränderungen im Heizverhalten der Bewohner sowie eventuelle Leerstände. Zudem wird eine Witterungsbereinigung durchgeführt, um extreme Wetterbedingungen zu berücksichtigen. #
Hierbei wird für das jeweilige Jahr und den Standort ein Klimafaktor ermittelt und mit dem Energieverbrauch multipliziert.