Sonderabschreibung für Wohngebäude soll Wohnungsmarkt ankurbeln

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Angesichts der aktuellen Wohnungsknappheit und den steigenden Kosten auf dem Wohnungsmarkt hat der Gesetzgeber im Wachstumschancengesetz eine Maßnahme verabschiedet, um den Wohnungsbau anzukurbeln. Diese Sonderabschreibung für Wohngebäude ist von großem Interesse für sowohl Privatpersonen als auch Investoren. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Armin Weber von Ecovis in München ist mit den Details dieser Maßnahme vertraut und kann Bauwilligen und Investoren bei der Umsetzung helfen.

Sonderabschreibung: Anreiz für Investoren im Wohnungsbau

Die Sonderabschreibung für Wohngebäude basiert auf der degressiven Abschreibung, einer alternativen Methode zur linearen Abschreibung. Dabei wird der Wertverlust von Anlagegütern in der Bilanz ausgeglichen. Die Sonderabschreibung berücksichtigt den realen Wertverlust von Gebäuden, der vor allem in den ersten Jahren durch schnell überholte Technik entsteht. Sie ist befristet bis 2030 und gilt für die nächsten sechs Jahre. Sie kann bereits ab dem 1. Oktober 2023 auf Bauprojekte angewendet werden. Bauherren können jährlich sechs Prozent der Investitionskosten ohne Obergrenzen von der Steuer absetzen.

Erfüllung der Voraussetzungen für Sonderabschreibung

Neue Wohngebäude: Bau oder Kauf entscheidend

Begrenzter Zeitraum für Baubeginn und Kauf

Degressive Abschreibung: Ein Beispiel zur Veranschaulichung

Beispielrechnung: Vorteile der degressiven Abschreibung

In unserem Beispiel belaufen sich die Investitionskosten auf 600.000 Euro. Bei Anwendung der degressiven Abschreibung können Bauherren in den ersten beiden Jahren jeweils 6 Prozent der Investitionskosten von der Steuer absetzen. Das ergibt eine Abschreibung von 36.000 Euro im ersten Jahr und 33.840 Euro im zweiten Jahr. Der Restwert des Wohngebäudes nach zwei Jahren beträgt dann 530.160 Euro.

Degressive Abschreibung für Wohngebäude: Beispielrechnung

Neue Sonderabschreibung für Wohngebäude: 36.000 Euro

Restwert nach degressiver Abschreibung: 564.000 Euro

Lineare Abschreibung: Jährlich 3 Prozent Wertverlust

Steuerliche Vorteile für Bauwillige und Investoren

Neue Sonderabschreibung: 18.000 Euro Steuervorteil

Restwert sinkt um 18.000 Euro pro Jahr

Neue Sonderabschreibung: Chancen für die Bauwirtschaft

Sonderabschreibung für Wohngebäude: Anreiz für Bauwirtschaft

Die von der Bundesregierung eingeführte Sonderabschreibung für Wohngebäude ist eine bedeutende Maßnahme zur Ankurbelung der Bauwirtschaft. Sie bietet Bauwilligen und Investoren attraktive Vorteile, da sie jährlich bis zu sechs Prozent der Investitionskosten ohne Obergrenzen von der Steuer abziehen können. Diese finanzielle Erleichterung fördert den Bau neuer Wohngebäude und trägt zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum sowie zur zukunftsgerechten Gestaltung des Wohnungsmarktes bei. Armin Weber von Ecovis in München betont, dass die Sonderabschreibung für alle Interessierten im Bau- und Investitionsbereich von großer Bedeutung ist.

Die Sonderabschreibung für Wohngebäude stellt eine effektive Maßnahme dar, um den Wohnungsbau voranzutreiben und dem steigenden Bedarf an Wohnraum gerecht zu werden. Bauwillige und Investoren haben die Möglichkeit, von den Vorzügen der degressiven Abschreibung zu profitieren und somit aktiv zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt beizutragen.

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