Neue Regelungen im GEG ab 2024

0

Im Jahr 2024 tritt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft und bringt zahlreiche Änderungen für Heizungsanlagen mit sich. Ziel ist es, den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern und den Energieverbrauch effizienter zu gestalten. Eine der wichtigen Neuerungen betrifft die regelmäßige Überprüfung und Optimierung von Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger, einschließlich des hydraulischen Abgleichs.

Effizienzsteigerung von Heizungsanlagen durch regelmäßige Überprüfung

Die neue Regelung ab 2024 sieht vor, dass laufende Heizungsanlagen regelmäßig überprüft und optimiert werden müssen, um den Energieverbrauch zu reduzieren und die Effizienz zu steigern. Ein wichtiger Aspekt dabei ist der hydraulische Abgleich, der sicherstellt, dass die Wärme gleichmäßig im Gebäude verteilt wird.

Neue Heizungen ab 2024: Mindestens 65% erneuerbare Energien

Die ab dem 1. Januar 2024 geltende Vorschrift besagt, dass alle neu eingebauten Heizungen einen Mindestanteil von 65 % erneuerbarer Energien nutzen müssen. Dieser Schritt zielt darauf ab, den Verbrauch fossiler Brennstoffe zu reduzieren und den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern. Eigentümer von Gebäuden haben verschiedene Möglichkeiten, um diese Anforderung zu erfüllen, darunter Wärmenetze, Wärmepumpen, Solarthermie und spezielle Gasheizungen. Auch für Bestandsgebäude gibt es zusätzliche Optionen, um den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen.

Übergangsfrist für Heizungen mit fossilen Brennstoffen

Gemäß den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen dürfen bestehende Heizungen noch bis zum 31.12.2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Diese Übergangsfrist gibt den Eigentümern genügend Zeit, um sich auf alternative Heizungssysteme umzustellen und den Einsatz von fossilen Brennstoffen schrittweise zu reduzieren.

Übergangsfristen ermöglichen Nutzung fossiler Brennstoffe

Im Falle eines Heizungsausfalls werden Übergangsfristen festgelegt, in denen auch Heizungen mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die Wärmeversorgung während der Installation alternativer Heizungssysteme aufrechterhalten wird.

Austauschpflicht für alte Heizungsanlagen erklärt

Laut § 72 des GEG müssen Heizungsanlagen, die älter als 30 Jahre sind, bestimmte Austauschpflichten erfüllen. Gas- und Ölheizungen, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden, dürfen nicht mehr betrieben werden. Für Gas- und Ölheizungen, die ab dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden, gilt die Austauschpflicht nach 30 Jahren. Diese Regelungen betreffen Standard- und Konstanttemperaturkessel. Es gibt jedoch Ausnahmen für Niedertemperatur-Heizkessel, Brennwertkessel und heizungstechnische Anlagen mit einer Nennleistung von weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt.

Effiziente Heizungsanlagen durch regelmäßige Überprüfung und Optimierung

Durch regelmäßige Überprüfung und Optimierung von Heizungsanlagen wird der Energieverbrauch reduziert und die Effizienz gesteigert. Dadurch können Kosten gespart und der CO2-Ausstoß verringert werden. Zudem wird die Lebensdauer der Anlage verlängert und die Wärmeversorgung im Gebäude optimiert.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bietet Eigentümern von Gebäuden klare Vorteile, da es ihnen ermöglicht, sowohl ihren Energieverbrauch als auch ihre CO2-Emissionen zu reduzieren. Durch die Einhaltung der Vorschriften können sie zudem finanzielle Einsparungen erzielen, indem sie ihre Heizungsanlagen effizient betreiben. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig mit den Regelungen des GEG vertraut zu machen und mögliche Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen zu prüfen.

Die Bundesregierung hat auf energiewechsel.de einen Wegweiser zum neuen Heizungsgesetz veröffentlicht. Unter dem Link BMWK – Das neue Heizungsgesetz ist auf dem Weg! finden Eigentümer wertvolle Informationen und einen umfassenden Überblick über die Änderungen. Mit nur wenigen Klicks können sie sich über die neuen Regelungen informieren.

Lassen Sie eine Antwort hier