Brennmaterial aus Altpapier

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„Brennmaterial aus Altpapier“ ist natürlich der Traum des sparsamen Hausbesitzers und Mieters. Wie – wenn nicht so – lassen sich die mittlerweile immensen Heizkosten auf ein erträgliches Maß herunterdrücken? Doch das Brennmaterial aus Altpapier ist nicht unproblematisch, wie man erfahren kann, wenn man sich mit der Materie einmal näher auseinandersetzt.

Das Märchen vom billigen Brennmaterial aus Altpapier

Da sieht sich der clevere Hausbesitzer – nennen wir ihn Paul – schon vorm behaglichen Kachelofen sitzen. Die Papierbriketts aus Altpapier kokeln vor sich in und sparen unserem Paul Bares noch und nöcher. Da genießt man die behagliche Wärme noch einmal mehr. Wenn Paul nur wüsste, dass das, was er da gerade genießt alles andere als legal ist…

Brennmaterial aus Altpapier hat in Kaminöfen und Kachelöfen nichts verloren! So will es das Gesetz. Der Begriff „Brennmaterial aus Altpapier“ legt allerdings beim Betrachter die Vermutung nahe, dass hier aus Altpapier eben gerade nutzbares Brennmaterial entstanden ist. Warum sonst sollte es so genannt werden? Brennmaterial, das nicht zum Verbrennen gedacht ist? Da haben sich die bundesdeutschen Beamten ja mal wieder was Feines ausgedacht.

Noch ein Unwort: Papierbriketts

So mancher Baumarkt und auch viele Onlineshops offerieren sogenannte Papierbrikettpressen. Diese benutzt man, um aus Altpapier mehr oder weniger handliche Papierbriketts zu pressen. Wer über den Begriff „Brennmaterial aus Altpapier“ gestolpert ist, wird sich sagen „Eine clevere Erfindung! Da presse ich mir meine Briketts doch gleich selbst!“. Der niedrige Preis einer solchen Papierbrikettpresse von 10 bis 40 Euro verleitet dann auch schnell zum Impulskauf.

Wer so handelt, hat aber die Rechnung ohne den Wirt gemacht, in diesem Falle ohne den Gesetzgeber. In Deutschland darf nicht einfach verfeuert werden, was brennbar ist. Was sich auf den ersten Blick wie ein Schildbürgerstreich anhört, entpuppt sich bei näherem Hinsehen allerdings als sehr verständliche Angelegenheit, schlummern doch im Brennmaterial aus Altpapier Gefahren, über die man sich als Otto Normalverbraucher nicht sofort im Klaren ist. Das gilt auch für unseren Paul.

Paul hat sich zwischenzeitlich schlau gemacht und durch fleißiges Googeln ein Gesetzesblatt entdeckt, welches ihm genaue Auskunft gibt, was er in seiner Heizungsanlage verbrennen darf und was nicht. Es ist die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (eine Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen1. BImSchV) vom 26.01.2010. Und obwohl die 1. BImSchV nun bereits acht Jahre alt ist, werden noch immer Papierbrikettpressen angeboten, obschon die damit erzeugten Papierbriketts nicht zu Heizungszwecken verwendet werden dürfen! Doch warum genau ist das so?

Was genau regelt die 1. BImSchV

Die 1. BImSchV beschäftigt sich mit kleinen und mittleren Feuerungsanlagen. Zu diesen Feuerungsanlagen zählen

  • Einzelfeuerungen
  • Kamine
  • Kaminöfen
  • Zentrale Feuerungen

mit einer Nennleistung von unter 1.000 kw. Für diese so beschriebenen Feuerungsanlagen ist genau vorgeschrieben, welche Brennstoffe verwendet werden dürfen. Papierbriketts wie auch andere Formen von Altpapier gehören nicht zu den zulässigen Brennstoffen.

Wer die 1. BImSchV aufmerksam liest, findet im § 3 eine Aufzählung der zulässigen Brennstoffe, die wir hier wiedergeben wollen. Im Einzelnen handelt es sich um …

  1. Steinkohle, nicht pechgebundene Steinkohlenbriketts, Steinkohlenkoks
  2. Braunkohle, Braunkohle-Briketts, Braunkohlenkoks
  3. Brenntorf und Brenntorf-Presslinge sowie Grill-Holzkohle und Grill-Holzkohlebriketts nach DIN EN 1860 (vom September 2005)
  4. Naturbelassenes stückiges Holz einschl. anhaftender Rinde: Scheitholz, Hackschnitzel, Reisig, Zapfen
  5. Naturbelassenes nicht stückiges Holz: Sägemehl, Späne, Schleifstaub, Rinde
  6. Presslinge aus naturbelassenem Holz: Holzbriketts nach DIN 51731 (Oktober 1996), Holzpellets gemäß DINplus-Zertifizierungsprogramm „Holzpellets zur Verwendung in Kleinfeuerstätten nach DIN 51731-HP 5“, (August 2007), Holzbriketts / Holzpellets aus naturbelassenem Holz mit gleichwertiger Qualität
  7. Gestrichenes, lackiertes oder beschichtetes Holz – auch Reste – jedoch ohne Holzschutzmittel und ohne halogenorganische Verbindungen und Schwermetalle
  8. Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten, verleimtes Holz – und Reste: ohne Holzschutzmittel oder halogenorganische Verbindungen oder Schwermetalle
  9. Stroh und ähnliche pflanzliche Stoffe, kein Lebensmittel-Getreide oder daraus geformte Pellets
  10. Leichtes Heizöl (Heizöl EL) nach DIN 51603-1, (August 2008), andere leichte Heizöle mit gleichwertiger Qualität sowie Methanol, Ethanol, naturbelassene Pflanzenöle oder Pflanzenölmethylester
  11. Gase der öffentlichen Gasversorgung, naturbelassenes Erdgas oder Erdölgas mit vergleichbaren Schwefelgehalten sowie Flüssiggas oder Wasserstoff
  12. Klärgas mit Volumengehalt der Schwefelverbindungen bis 1 Promille, angegeben als Schwefel, Biogas aus der Landwirtschaft
  13. Koksofengas, Grubengas, Stahlgas, Hochofengas, Raffineriegas und Synthesegas mit Volumengehalt der Schwefelverbindungen bis 1 Promille

Brennmaterial aus Altpapier birgt viele Risiken für die Umwelt

Wer die Liste der zulässigen Brennstoffe aufmerksam liest, wird an mehreren Stellen auf Hinweise zu unzulässigen Stoffen stoßen. Holzschutzmittel und halogenorganische Verbindungen werden hier genannt. Betrachtet man das Altpapier einmal genauer, dann stößt man hier ebenfalls auf Stoffe, welche bedenklich sind. Altpapier ist zumeist bedruckt und genau die Druckerschwärze ist es, die hier Sorgen bereitet.

In der Druckerschwärze sind Schwermetalle enthalten: Blei und Cadmium. Neben den Schwermetallen finden sich auch Additive für die Druckverarbeitung. Allesamt werden sie mit der Verbrennung in die Luft geschleudert – vor allem auch Feinstaub oder polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe – und belasten unsere Umwelt außerordentlich stark. Umgekehrt tritt eine solche Belastung der Umwelt beim Recycling des Altpapiers nicht auf.

Bußgeld statt Spargroschen

Das Verbot der Verbrennung des Altpapiers in der 1. BImSchV kennt also gut Gründe. Die 1. BImSchV bringt es auch mit sich, dass der unbeirrte Altpapierverbrenner und Papierbrikettverheizer ein Bußgeld riskiert. Somit sollte man es sich schon sehr genau überlegen, die Umweltbedenken beiseite zu räumen und das scheinbar billige Brennmaterial aus Altpapier zu verfeuern.

Alternativen zu Brennmaterial aus Altpapier

Kamin- und Kachelöfen erfreuen sich seit langem zunehmender Beliebtheit. Der Klassiker für Brennmaterial ist das Scheitholz, das zudem noch recht romantisch verbrennt und neben der Wärme auch eine Behaglichkeit für die Seele verbreitet. Somit besteht ja auch keine wirkliche Notwendigkeit, auf Altpapier auszuweichen, um den heimischen Kachelofen zu heizen.


Bildnachweis: © Shutterstock – Titelbild Billion Photos

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