Baugenehmigung Wintergarten: Gesetze und Verordnungen

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Ein Wintergarten stellt eine Veränderung der Immobilie dar und bedarf daher einer Baugenehmigung. Das gilt übrigens für alle Anbauten, auch solche, die nur aus Glas gefertigt werden. Die Landesbauordnung sowie der örtliche Bebauungsplan regeln die weitere Vorgehensweise bzw. die Möglichkeiten zum Bau.

Baugenehmigung für den Wintergarten: Allgemeine Vorschriften

Eine Baugenehmigung braucht jeder Anbau, wobei die Städteplaner durchaus schon vorab einen Riegel vor weitere Bauten schieben können: Haben Sie klare Häuserfronten vorgesehen, ist es nicht mehr möglich, einen Hausanbau zu errichten. Dieser könnte das Straßenbild stören! Aus dem geltenden Bebauungsplan geht auch hervor, wie groß die noch zu bebauende Fläche sein darf, danach müssen Sie sich mit der Größe des Anbaus richten. Teilweise gelten Vorschriften für die Bebauung in der Nähe der Grundstücksgrenze – ist das nicht der Fall, richten Sie sich nach dem örtlichen Nachbarrecht.

Scheinbar schreitet die Baubehörde öfter nicht ein, wenn ein Anbau an einem Gebäude vorgenommen wurde. Doch meist wissen die Behörden einfach nichts davon und dann gilt: Wo klein Kläger, da kein Richter. Verlassen sollten Sie sich darauf aber nicht, denn im schlimmsten Fall muss der Wintergarten wieder abgerissen werden. Teilweise wird die Möglichkeit zur nachträglichen Baugenehmigung eingereicht, dies nennt sich dann „Baugesuch“.

Unser Tipp: Fragen Sie besser rechtzeitig beim Amt nach und richten Sie Ihre Planung nach den geltenden Vorschriften. So lebt und baut es sich deutlich nervenschonender!

Baugenehmigung nötig: Wintergarten oder Gewächshaus?

Genehmigungsfrei ist ein sogenanntes Anlehnhaus, welches direkt am Wohngebäude errichtet wird. Ein Gewächshaus, welches im Garten aufgestellt wird, braucht auch keine Baugenehmigung. Der Wintergarten ist jedoch als Anbau zu sehen und besitzt eine Verbindung zum Wohnhaus. Damit unterliegt er direkt anderen Bestimmungen! Er wird bewohnt – wenn auch nur ab und zu und braucht eine Isolierung, die sich nach der gängigen Energieverordnung richtet. Auch steuerlich wird ein solches Anbauzimmer als Wohnraum angesehen.

Wer nun auf die Idee kommt, er könnte doch erst ein Anlehnhaus errichten und dann heimlich, still und leise eine Verbindung zum Wohnhaus schaffen, kommt bei Entdeckung auch nicht besser davon. Ein Baugesuch ist immer noch nötig, außerdem drohen empfindliche Strafen. Damit wird eine solch nachträgliche Umrüstung um einiges teurer.

Außerdem: Nur wenige Firmen gehen derartige Mauscheleien ein, denn sie laufen Gefahr, in Zukunft besonders scharf beobachtet zu werden. Die Baubehörden vergessen nie!

Nun stellt sich die Frage, ob Wintergärten denn bauliche Anlagen sind? Die Bauverordnung sieht derartige Anlagen in allem, was durch die „eigene Schwere auf dem Erdboden ruht“ und nur auf eigenen Bahnen und in eingeschränktem Maße beweglich ist. (#01)

Nun stellt sich die Frage, ob Wintergärten denn bauliche Anlagen sind? Die Bauverordnung sieht derartige Anlagen in allem, was durch die „eigene Schwere auf dem Erdboden ruht“ und nur auf eigenen Bahnen und in eingeschränktem Maße beweglich ist. (#01)

 

Baugenehmigung für den Wintergarten: Von baulichen Anlagen und Anbauten

Nun stellt sich die Frage, ob Wintergärten denn bauliche Anlagen sind? Die Bauverordnung sieht derartige Anlagen in allem, was durch die „eigene Schwere auf dem Erdboden ruht“ und nur auf eigenen Bahnen und in eingeschränktem Maße beweglich ist. Auch Aufschüttungen zählen dazu, wenn sie eine bestimmte Größe erreichen, sogar Stellplätze für Kraftfahrzeuge gelten als bauliche Anlagen. Als Gebäude hingegen werden bauliche Anlagen definiert, die dem Schutz von Lebewesen oder Sachen dienen, die überdacht sind und betreten werden können.

Anbauten wie Wintergärten zählen also in jedem Fall als bauliche Anlagen. In dem Zusammenhang müssen die Abstandsflächen berücksichtigt werden – vor Außenwänden sind Flächen von Gebäuden oberirdischer Art frei zu halten, sagt die Bauverordnung. Vor allem der freie Abstand zum Nachbarn ist zu berücksichtigen, wobei sich dieser nach der Höhe des anzubauenden Gebäudes richtet. Je höher das Gebäude ist (oder die Anbauten), desto weiter muss es von der Grundstücksgrenze entfernt sein.

Baugenehmigung für den Wintergarten: Besser fragen

Ehe Sie bauen, sollten Sie besser beim zuständigen Bauamt nachfragen, welche Regelungen denn überhaupt einzuhalten sind. Denn es gibt immer ein paar allgemeine Vorschriften, dazu kommen aber noch die ortsinternen Regelungen, die vielleicht im Rahmen von Gemeindevertreterversammlungen oder Stadtverordnetensitzungen gefasst wurden. Hier braucht auch niemand befürchten, dass er fortan überwacht wird, noch ehe der Bau des Wintergartens überhaupt begonnen hat. Die Bauämter werden in der Regel erst tätig, wenn Sie tatsächlich einen Bauantrag stellen oder wenn aus geheimer Quelle Hinweise auf mögliche Bautätigkeiten kommen.

Dabei sind die Baubehörden aber verpflichtet, Bauinteressenten eine kostenlose Beratung zu gewähren – was sicherlich einen fachkundigen Architekten nicht ersetzen kann. Aber der eine oder andere Tipp fällt meistens ab, mit dem es sich erfolgreicher bauen lässt.

Zum Beratungstermin können Sie auch schon wichtige Unterlagen mitnehmen – Lageplan und Darstellung der Umgebung, Umrisse des geplanten Anbaus und Prospekte des erwählten Wintergartenherstellers schaffen eine bessere Beratungsbasis.

Fragen müssen Sie auch Ihre Nachbarn – wenn Sie denn eine Grenzbebauung wünschen. Doch auch ansonsten sollten Sie das Wort im Sinne einer guten nachbarschaftlichen Beziehung haben! Der Nachbar muss im Falle der Grenzbebauung eine Einverständniserklärung abgeben und verzichtet hoffentlich in Zukunft auf die Bepflanzung mit Bäumen und Büschen an der Stelle, wo Sie möglichst viel Luft und Licht haben wollen. Angesichts der heutigen geringen Grundstücksgrößen wird solch eine Kooperationsbereitschaft immer wichtiger, zeitgleich aber auch schwerer.

Meist ziehen die Architekten selbst schon bei der Planung des Wintergartens einen Statiker hinzu, teilweise müssen Sie den Experten selbst beauftragen. (#02)

Meist ziehen die Architekten selbst schon bei der Planung des Wintergartens einen Statiker hinzu, teilweise müssen Sie den Experten selbst beauftragen. (#02)

 

Baugenehmigung für den Wintergarten beantragen: Der Bauantrag

Den Bauantrag stellen Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Behörde, von hier aus geht er zur Bauaufsichtsbehörde. Zusammen mit dem Bauantrag reichen Sie bitte alle nötigen Unterlagen ein, mit denen eine Beurteilung und Bearbeitung des Vorhabens möglich ist. Sie als Bauherr müssen den Antrag unterschreiben, auch der Verfasser des Entwurfs muss unterzeichnen. Spezielle Vorlagen wie etwa zur Statik unterschreibt der Fachmann. Meist ziehen die Architekten selbst schon bei der Planung des Wintergartens einen Statiker hinzu, teilweise müssen Sie den Experten selbst beauftragen.

Sollten Sie Pläne in öffentlich beglaubigter Form einreichen müssen, so bekommen Sie diese beim Katasteramt, sofern Sie sie nicht schon in den Hausakten haben. Haben Sie Ihr Haus nicht selbst gebaut, sondern es schon fertig gekauft, liegen derartige Unterlagen meist beim Bauamt vor.

Des Weiteren benötigen Sie Bauzeichnungen, die meist schon durch den Hersteller des gewählten Wintergartens geliefert werden. Außerdem können weitere Baupläne nötig werden – etwa bei geplanten großen Durchgangsöffnungen oder beim Errichten neuer Außen- und Innenwände. Die Zeichnungen müssen in der Regel einen Maßstab von 1:100 haben.

Hier noch einmal die nötigen Unterlagen auf einen Blick:

  • Lageplan (vorgegebener Maßstab von 1:500)
  • Berechnungen zu Haus und Grundstück
  • Herstellerseitige Bauzeichnungen
  • Nur bei Veränderungen am Wohnhaus: Zusätzliche Bauzeichnungen (Maßstab 1:100)
  • Statische Berechnungen
  • Baubeschreibung

Der Statik kommt eine ganz besondere Bedeutung zu – ohne ausreichende statische Berechnungen erfolgt keine Abnahme des Bauvorhabens. Dabei ist die Statik immer wichtig, wenn es zu Veränderungen an tragenden Bauteilen kommt.

Außerdem wird der Nachweis zum Wärmeschutz verlangt, teilweise geht es sogar um Brand- und Schallschutz. Die genauen Details erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Bauamt.

Endlich ist es soweit: Sie haben die Baugenehmigung für den Wintergarten erhalten und den Bau durchgeführt. (#03)

Endlich ist es soweit: Sie haben die Baugenehmigung für den Wintergarten erhalten und den Bau durchgeführt. (#03)

 

Baugenehmigung für den Wintergarten erteilt, Bau erfolgt

Endlich ist es soweit: Sie haben die Baugenehmigung für den Wintergarten erhalten und den Bau durchgeführt. Nun braucht er nur noch abgenommen zu werden. Hier kommt nun das BGB ins Spiel, wobei es keine konkreten Regelungen speziell für Wintergärten gibt. Es gilt lediglich, dass im Streitfall bewiesen werden muss, dass ein Unternehmen seine Leistungen gemäß des geschlossenen Vertrags ausgeführt hat. Wurde die Abnahme schon durchgeführt, muss der Bauherr nachweisen, dass der Mangel schon vor der Abnahme bestand.

Hierfür lohnt es sich meist, einen Gutachter zu beauftragen, sofern der Hersteller jede Schuld von sich weist. Wird der Mangel bewiesen, muss das Bauunternehmen diesen abstellen oder sogar den Wintergarten neu errichten. Dafür braucht das Unternehmen aber eine angemessene Frist – lässt es diese verstreichen, so darf der Bauherr ein anderes Unternehmen beauftragen und die Kosten dafür dem Erstunternehmen in Rechnung stellen.

Versicherungstechnische Regelungen

Denken Sie daran, Ihren Wintergartenanbau von Anfang an richtig zu versichern! Schon beim Bau ist die Bauherren-Haftpflichtversicherung wichtig, die vor teils hohen Zahlungen aufgrund von Schäden an Sachen oder Menschen schützt. Auch die Feuer-Rohbauversicherung ist eine wichtige Absicherung, sie sichert den Rohbau. Ist das neue Traumzimmer fertig, kommt die normale Wohngebäudeversicherung zum Tragen, hier muss allerdings eine Erweiterung auf Wintergärten vorgenommen werden.

Der Schutz besteht dann unter anderem auch für Hagel, Sturm, Leitungswasser und Feuer. Sie haben Kinder? Herrlich, aber denken Sie in dem Fall bitte an eine Glasbruchversicherung – zu schnell ist ein Stein oder der geliebte Fußball im Inneren des Wintergartenanbaus zu finden!


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