Das Bauen mit einem Architekten scheint aus der Mode gekommen zu sein, doch auch die Planung von Fertighäusern sollte in die Hände von Profis gelegt werden.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Bauen mit dem Architekten: Die Ausnahme?
Scheinbar ist das Bauen mit einem Architekten inzwischen zur Seltenheit geworden, denn immer mehr Bauherren entschließen sich dazu, auf Bauträger oder Generalunternehmer zu setzen. Das ist nur bedingt von Vorteil und jeder, der die Verwirklichung eigener Hausideen wünscht, wird einen Fachmann an seiner Seite benötigen. Dabei geht es nicht nur um die Umsetzung von speziellen Bauwünschen, die nicht dem Standard-Eigenheim entsprechen, sondern auch um die rechtliche Seite.
Was ist wo erlaubt? Welche Umbauten darf ich vornehmen und was sagt das Amt dazu? Der Architekt kümmert sich übrigens auch im Falle der Beauftragung eines Anbieters für Fertigteilhäuser um derartige Fragen, hier entfällt lediglich die Planung des Gebäudes an sich. Der Leistungsumfang kann individuell vereinbart werden, sodass das moderne Bauen einen Architekten längst nicht überflüssig macht, auch wenn seine Beauftragung scheinbar aus der Mode gekommen ist.
Vorteile des Bauens mit einem Architekten
Der Architekt weiß um die Notwendigkeit der Umsetzung individueller Ideen und Wünsche des Bauherren. Er gestaltet seine Ideen, setzt sie in den Bau um und lässt dem Bauherren einen gewissen Spielraum. Gleichwohl vermag er ihm seine Grenzen aufzuzeigen, denn viele Ideen sind zwar toll, lassen sich jedoch nicht umsetzen, sind nicht finanzierbar (zumindest nicht mit dem vorhandenen Budget) oder sind rechtlich nicht durchsetzbar (beispielsweise durch den örtlichen Bebauungsplan).
Der Architekt ist ein zentraler Ansprechpartner für den Bauherren und berät zu allen Fragen rund um das Bauen, zu rechtlichen Fragen, zu nötigen und unnötigen Dienstleistungen. Seine Berufsbezeichnung ist übrigens geschützt, sodass Sie sich hier durchaus auf den Titel verlassen und zu Recht eine hohe Fachkenntnis erwarten können.
Da ein Grundstück aufgrund seiner Lage und Ausrichtung einen gewissen Rahmen vorgibt, kann der Architekt durch sein Fachwissen dem Rechnung tragen und plant das zu errichtende Gebäude passgenau. Ob dieses am Ende Stein auf Stein gemauert oder als Fertigteilhaus errichtet wird, ist für die grundsätzliche Planung erst einmal nebensächlich.
Leistungen des Architekten
Der Architekt handelt im Auftrag des Bauherren und übernimmt praktisch die Funktion eines Treuhänders. Er ist ausschließlich dem Bauherren verpflichtet und muss dessen Interessen wahren. Gleichzeitig ist der Architekt der zentrale Ansprechpartner für alle, die am Bau des Eigenheims beteiligt sind, gilt als Koordinator und Planer gleichermaßen. Dabei berücksichtigt der Architekt bei seiner Planung sowohl den rechtlichen als auch den technischen und finanziellen Rahmen, der für das Projekt „Hausbau“ eingehalten werden muss.
Das stellt sicher, dass der Bauherr ein Höchstmaß an Transparenz bei dem gesamten Vorhaben genießt, wobei auch die Kostensicherheit gegeben ist.
Wer sich für das Bauen mithilfe des Architekten entscheidet, weiß von Anfang an über die verschiedenen Leistungsphasen Bescheid:
- Ermittlung der Grundlagen
- Erstellung erster Vorentwürfe
- Baugenehmigungsverfahren
- Ausführungsplanung
- Erstellung von Zeichnungen und Details
- Auswahl von Handwerksbetrieben
- Ausschreibung von Bauleistungen
- Durchführung von Auftragsverhandlungen
- Bauüberwachung
Die einzelnen Leistungsphasen können individuell vereinbart festgelegt werden, wobei der Bauherr stets die Möglichkeit hat, selbst mit an den Leistungen beteiligt zu sein oder Eigenleistungen auszuführen.
Verträge immer schriftlich gestalten
Auch wenn mündliche Verträge in vielen Fällen bindend sind: Es ist immer empfehlenswert, den Vertrag mit dem Architekten schriftlich festzuhalten. Der Architektenvertrag ist ein sogenannter Werkvertrag, dem der Umfang der gewünschten Leistungen sowie die Höhe der Vergütung festgehalten wird.
Auch besondere Vereinbarungen können hier niedergeschrieben werden, was etwa eine Kostenobergrenze angeht. Besitzt der Architekt nur eingeschränkte oder auch umfassende Vertretungs- und Weisungsbefugnisse, werden diese ebenfalls im Vertrag genannt. Empfehlenswert für alle Bauherren: Lassen Sie sich einen Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung des Architekten zeigen, die über eine Deckungssumme in ausreichender Höhe gilt.
Das Honorar wird im Vertrag genannt, wobei sich dieses nach der HOAI regelt und von den Baukosten sowie Anforderungen des Projekts abhängig ist. Die einzelnen Leistungsphasen werden prozentual vom gesamten Leistungsumfang festgelegt und berechnen sich entsprechend. Individuelle Vereinbarungen werden hinzugezogen, wenn es um ein erfolgsabhängiges Honorar und dessen Festsetzung geht.
So finden Sie den passenden Architekten
Nicht jeder Bauherr kann mit jedem Architekten zusammenarbeiten und so stellt sich die Frage, welcher denn der richtige Fachmann sein mag. Informieren Sie sich am besten im Vorfeld umfassend zu den verschiedenen Anbietern, wobei Sie diese auf den Seiten der Architektenkammern namentlich aufgelistet finden. Planen Sie Ihr Bauvorhaben langfristig, können Sie auch zu bestimmten Tagen Objekte besichtigen, die durch die verschiedenen Architekten realisiert worden sind. Interessant sind in dem Zusammenhang natürlich auch die Objekte der Anbieter von Fertigteilhäusern.
Architekten sind aber nicht nur auf diesem „öffentlichen“ Wege zu finden, sondern neben der Recherche im Internet auch durch das einfache Nachfragen bei Hausbesitzern. Gefällt Ihnen ein Objekt besonders gut, fragen Sie doch einfach bei dem Besitzer nach, mit wem er das Gebäude errichtet hat.
Auch Empfehlungen von Freunden oder Vereinsmitgliedern können hilfereich sein. Lassen Sie sich von guten als auch von schlechten Erfahrungen berichten, denn auch Negativbeispiele können wichtig sein. Sie erfahren damit zumindest, was Sie besser lassen sollten und mit wem sich die Zusammenarbeit nicht lohnt.
Video: KS* Vorteile: Natürliches Bauen
Schadstofffreies Bauen
Zu den zahlreichen Vorteilen durch die Zusammenarbeit mit dem Architekten gehört auch, dass das schadstofffreie Bauen leichter wird. Für viele Bauherren ist es ein Muss, auf Schadstofffreiheit zu achten, das Verständnis und die Anforderungen diesbezüglich sind in der Vergangenheit deutlich gewachsen. Das zeigt sich auch im Baurecht, das bisher vor allem auf die Abwehr von akuten Gefahren ausgelegt war und weniger auf die Vermeidung gesundheitlicher Risiken bzw. auf die Vorsorge.
Viele Architekten haben sich inzwischen auf das schadstofffreie Bauen bzw. ökologische Bauen spezialisiert und können direkt über die Architektenkammern der Bundesländer erfragt werden. Sie behalten auch bei größeren Maßnahmen den Anspruch der Schadstofffreiheit im Blick. Schildern Sie dem Architekten Ihr Vorhaben und Ihre Erwartungen in Bezug auf die Gesundheitsverträglichkeit Ihres künftigen Zuhauses.
Die einfache Regel dabei: Bevorzugen Sie Produkte mit einfacher und klarer Zusammensetzung, umfassende Verbundmaterialien sind meist die schlechtere Wahl und punkten nicht gerade durch eine gesundheitliche Unbedenklichkeit. Ein erfahrener Architekt wird Sie diesbezüglich aufklären. #
Wichtig zu wissen: Kein Architekt oder Handwerker kann eine Garantie dafür abgeben, dass die Richtwerte, die das Umweltbundesamt für eine schadstoffarme Innenluft herausgegeben hat, zuverlässig eingehalten werden. Vereinbaren Sie daher wenigstens die Verwendung von emissionsgeprüften Produkten, die mit anerkannten Siegeln ausgezeichnet sind.
Dazu zählen unter anderem das Eco Institut Label und der Blaue Engel. Sind solche Produkte nicht einsetzbar oder verfügbar, sollten nur diese Ersatzprodukte verwendet werden, bei denen alle Inhaltsstoffe angegeben sind. Da diese Vorgehensweise für Sie als Bauherr schwer nachzuvollziehen sein dürfte, sollten Sie alles vertraglich festhalten.
Recht auf Auskunft
Seriöse Partner beim Bauen werden Sie nicht daran hindern, eine Auskunft zu bekommen und vielmehr alles daran setzen, Ihnen die gewünschten Informationen zukommen zu lassen. Sollte das nicht der Fall sein, kann ein Sachverständiger helfen. Er kennt sich mit der Gesundheitsverträglichkeit der Produkte aus und kann den Schadstoffgehalt der Innenräume prüfen. Ziehen Sie diesen Gutachter zur Prüfung hinzu, warten Sie damit aber bitte nicht, bis das Gebäude komplett fertiggestellt ist. Es wird dann um ein Vielfaches schwerer, noch Veränderungen vorzunehmen oder auf die Erfüllung Ihrer Anforderungen im Hinblick auf Schadstofffreiheit zu pochen.
Arbeiten Sie selbst am Haus mit und bringen eigene Produkte mit ein, kaufen Sie diese nicht wahllos im Baumarkt, sondern achten Ihrerseits auf Qualität und das Vorhandensein von Gütesiegeln. Forschen Sie auch im Internet nach Produkten, die schadstoffarm sind: Die Internetauftritte von „natureplusR“ oder dem Blauen Engel informieren umfassend zu Produkten, die durch Heimwerker verwendet werden können und die für Schadstoffarmut im Haus sorgen.
Übrigens bieten auch Fertighäuser die Möglichkeit, schadstoffarm oder schadstofffrei zu wohnen. Viele Anbieter haben sich darauf spezialisiert bzw. beraten umfassend zu diesem Thema und schaffen Wohnraum, der sogar als schadstofffrei zertifiziert werden kann. Informieren Sie sich im Vorfeld der Beauftragung umfassend zu diesen Maßgaben und wählen Sie Ihre Baupartner entsprechend gezielt aus.
Bildnachweis:©Shutterstock-Titelbild: Franck Boston -#01: Atstock Productions -#02: baranq-#03: fizkes-#04: fotoinfot -#05:Robert Kneschke
Keine Kommentare
Bevor ich diesen Artikel gelesen habe, wusste ich nicht viel über das Bauen mit dem Architekten. Dieser Blog konnte mich gut aufklären. Vielen Dank, für die geteilten Informationen zu diesem Thema.