Aufmaß: Definition, Erstellung und wie Sie richtig Aufmaß nehmen
Aufmaß im Bauwesen: Definition
Als Aufmaß werden im Bauwesen zwei verschiedene Dinge bezeichnet. Zum einen geht es um das Ausmessen eines Gebäudes oder Gebäudeteils, was nach der Fertigstellung desselben nötig wird. Zum anderen steht die Ermittlung sämtlicher Bauleistungen im Raum. Auch sie müssen aufgemessen werden, damit die Abrechnung der Leistungen gegenüber dem Bauherren möglich ist.
Dafür müssen aber alle nötigen Daten vorhanden sein. Hilfreich ist somit die Verwendung einer Software oder einer Mustervorlage, sodass die zu erfassenden Informationen nur noch an der richtigen Stelle eingetragen werden müssen. Skizzen und Bilder können die festgehaltenen Daten untermauern oder veranschaulichen.
- Zeichnerisch: Hierbei werden Ausführungszeichnungen vereinbart und ein Prüfer muss kontrollieren, ob die Leistungen den Ausführungszeichnungen entsprechen. Der Aufwand ist gering.
- Örtlich: Das Aufmessen erfolgt direkt vor Ort und ist damit deutlich aufwendiger. Es wird verwendet, wenn die zeichnerische Variante nicht zur Anwendung kommt.
- Prüffähig: Der Auftragnehmer muss ein Maß erstellen und die Leistungen prüfbar abrechnen. Die nötigen Nachweise müssen beigefügt werden, das heißt Pläne, Skizzen, Zeichnungen und weitere Dokumente müssen vorhanden sein. Die erbrachten Leistungen werden gegenüber dem Auftraggeber damit transparenter.
- Gemeinsam: Der Auftraggeber kann die Dokumentation schon während der Bauphase einsehen und beeinflussen. Das gemeinsame Aufmaß nehmen ist von Vorteil, wenn Leistungen vorgesehen sind, die im Zuge des Fortschreitens des Bauvorhabens später nicht mehr sicht- und prüfbar sind. Ein Beispiel dafür sind Unterputzleitungen.
- Einseitig: Der Auftraggeber ist nicht dabei, der Auftragnehmer muss prüffähige Unterlagen erstellen. Die Abrechnung des Leistungserbringers kann meist nicht angefochten werden. Etwaige Fehler am Bau müssen seitens des Auftraggebers nachgewiesen werden.
Präzise Aufmaße: Kosten und Reputation im Blick
Es ist nicht nur aus Kostengründen wichtig, ein korrektes Aufmaß zu erstellen. Auch der gute Ruf eines Bauunternehmens kann bei fehlerhafter Aufmaßnahme leiden.
Es gilt daher, die häufigsten Fehler zu vermeiden, was mit diesen Tipps ganz einfach ist:
- Einhalten aller Aufmaßvorschriften
- korrekte Angabe von Mengen und Maßen
- auf korrekte Berechnungen und Schreibungen achten
- auf Vollständigkeit der Informationen achten
- Skizzen und Bilder verwenden
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Rechtliche Grundlagen für Aufmaßberechnungen
Im Bereich der Aufmaßberechnungen gelten verschiedene rechtliche Grundlagen, die wie folgt geregelt sind:
Allgemeine Regeln: Die allgemeinen Berechnungsgrundlagen für Aufmaße finden sich in den ATV DIN-Vorschriften 18299 bis 18459 (Stand: Oktober 2023).
Diese gelten für Bauarbeiten im Bauhauptgewerbe sowie für Ausbaugewerbe und sind im Abschnitt 5 als Richtlinien für das Aufmaß festgelegt.
VOB-Verträge: Speziell bei Verträgen nach der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) Teil B, findet man Regelungen in § 14, die sich auf das Aufmaß beziehen.
Öffentliche Bauaufträge: Bei öffentlichen Bauaufträgen gelten ergänzende Vorschriften und Handbücher, darunter:
Hochbaumaßnahmen im VHB-Bund (Ausgabe 2017, Stand 2019) mit dem Formblatt 251 für die Datenträger-Abrechnung und der zugehörigen Richtlinie für die elektronische Bauabrechnung.
Baumaßnahmen im Straßen- und Brückenbau gemäß HVA B-StB Ausgabe 2023, einschließlich des Aufmaßblatts „317 HVA-B Vorlage Aufmaßblatt“ und den Anforderungen an das Aufmaß im Richtlinientext zum Teil 2 unter Tz. 2.3.2 – Aufmaße.
Diese rechtlichen Grundlagen sind von großer Bedeutung, um eine genaue und korrekte Abrechnung von Bauleistungen sicherzustellen und Missverständnisse zu vermeiden.