Wer sein Leben lang gearbeitet hat, möchte es sich im Alter gut gehen lassen. Auch die eigenen Kinder wollen, dass die Eltern altersgerecht wohnen und leben können. Doch wer barrierefrei leben will, muss oft Umbauten an Haus und Wohnung vornehmen.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Altersgerecht: Eine Definition und was bedeutet das eigentlich?
Viele Senioren, die einen großen Teil ihres Lebens in einem selbst finanzierten Haus verbracht haben oder sich den Traum von den eigenen vier Wänden kurz vor der Rente erfüllt haben, wollen auch so lange wie möglich dort wohnen bleiben. Dafür ist es nötig, dass die Immobilie seniorengerecht ist. Um ein Zuhause seniorengerecht werden zu lassen, sind per Definition verschiedene Maßnahmen nötig.
Was heißt „altersgerecht wohnen“?
„Altersgerecht Wohnen“ bedeutet also, das ältere Menschen ein barrierefreies und komfortables Leben auch ohne professionelle Assistenz problemlos in Ihrer Wohnung führen können. Dabei sollte man bedenken: geht es um eine Definition zum Begriff „altersgerecht“, so lässt sich klar sagen, dass eine korrekte Definition gibt es nicht und am ehesten lässt sich der Begriff mit „barrierearm“ synonym umschreiben. Als barrierefrei gelten bauliche Anlagen und Gegenstände, wenn sie für Menschen mit Behinderungen wie von uns allen gewohnt genutzt werden können, ohne dass fremde Hilfe vonnöten ist.
Lediglich einige wichtige Hilfsmittel, die der Behinderte selbst bedienen kann, sind dabei zulässig. Das Wort „barrierefrei“ ist sogar rechtlich definiert und in der DIN 18040 sind die entsprechenden Anforderungen enthalten. Doch das Zuhause kann auch „barrierearm“ oder „barrierereduziert“ sein, was am ehesten als altersgerecht bezeichnet werden kann. Denn ein Haus muss nicht barrierefrei sein, um den Ansprüchen der Senioren gerecht zu werden.
Alterswürdig leben: Einen alten Baum verpflanzt man nicht!
Die meisten älteren Menschen möchten ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen. Auch wenn die Kinder aus dem Haus sind und vielleicht weit weg wohnen, wollen sie dort möglichst wohnen bleiben. Hier fühlen sie sich wohl, haben vielleicht ihr ganzes Leben verbracht. Jedes Geschäft ist bekannt, jeder Weg ebenso und die Nachbarn sowie Freunde und Verwandte sind ebenfalls hier.
Vielleicht wohnen auch die Kinder oder andere Angehörige in unmittelbarer Umgebung? Kaum jemand ist dann bereit dazu, diese vertraute Umgebung zu verlassen und in die Fremde zu ziehen. Und das nur, weil nach dem Umzug angeblich ein neues Zuhause wartet, das seniorengerecht ist? Nein, die meisten Senioren bleiben so lange wie möglich in ihrer Wohnung und legen großen Wert darauf, eigenständig zu sein.
Nicht selten wäre der Umzug auch noch damit verbunden, dass das geliebte Haustier nicht mitkommen darf, obwohl es doch seit vielen Jahren der treue Begleiter und Freund des Seniors ist. Die Lösung: Das Wohnen muss altersgerecht werden, was dank einiger staatlicher Zuschüsse über die KfW auch finanziell möglich ist.
Altersgerecht umbauen: Was gehört dazu?
“Lange geht das nicht mehr gut!“ So oder so ähnlich schallen häufig die Rufe der Kinder, wenn sie sehen, wie ihre Eltern durch ihr Zuhause streifen, sich die Treppe nach oben quälen oder wieder einmal im Eingangsbereich an der Schwelle gestolpert sind. Ein Umbau ist nötig, damit das Wohnen auch weiterhin selbstverantwortlich und unfallfrei sein kann.
Dabei muss das Haus nicht gleich barrierefrei werden:
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Der Eingangsbereich
Dieser sollte möglichst ohne Treppenstufen auskommen und damit ebenerdig sein. Auch eine mobile Rampe, die bei Bedarf ausgefahren werden kann, ist oft ausreichend. Türschwellenrampen lassen die Schwelle nicht zur Stolperfalle werden. Da ältere Menschen oft auch schlecht hören, sollte die Türklingel zusätzlich zum akustischen auch ein optisches Signal geben. Dies ist übrigens auch bei allen Rauchmeldern im Haus wichtig!
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Wohnzimmer, Schlafzimmer und Co.
Die Wohnräume sollen ebenfalls ohne Schwellen gestaltet sein, Teppiche oder andere Bodenbeläge dürfen nicht rutschen. Möbel müssen unbedingt standfest sein, damit sich eine Person daran abstützen kann. Wichtig sind auch breite Türdurchgänge im Hinblick auf eine spätere Nutzung mit dem Rollstuhl oder Rollator, Steckdosen sollten etwas höher angebracht werden. Werden diese neu verlegt, ist eine Höhe von 85 cm angebracht, dann können diese notfalls auch vom Rollstuhl aus verwendet werden. Das Bett im Schlafzimmer sollte von drei Seiten aus zugänglich sein, falls einmal Hilfe benötigt wird. Außerdem sind Betten mit höheren Matratzen zu empfehlen, diese erleichtern das Hinsetzen und Aufstehen.
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Das Bad
Im Bad sollte ein Duschhocker ebenso selbstverständlich sein wie ein Wannensitz. Eine zur Seite öffnende Badewanne erspart das mühselige Übersteigen des Randes. Außerdem sind Haltegriffe in Dusche und Wanne wichtig. Die Toilette sollte etwas höher sein, dies erleichtert das Hinsetzen und Aufstehen. Auch hier sind Griffe wichtig. Fliesen sollten im Bad unbedingt rutschhemmend sein!
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Die Küche
In der Küche sollten alle Ecken abgerundet sein, gerade an einzel stehenden Schränken oder einer Theke sind Ecken gefährlich. Bedienelemente sollten groß und gut erkennbar sein, viele Senioren verzichten gern auf allzu viel technischen Schnickschnack. Andere wiederum wünschen sich, auf dem aktuellen Stand der Technologie zu bleiben und lehnen Vereinfachungen ab. Ausziehbare Schubladen sind besser als tiefe Schränke, in die ein Mensch fast selbst hineinkrabbeln muss, um an die Töpfe und Pfannen zu gelangen. Wichtig ist auch die Arbeitshöhe: Diese sollte für Senioren nur 86 cm statt der sonst üblichen 91 cm betragen, damit kommen auch Herd und Backofen tiefer und sind leichter zu bedienen.
Schwierig kann der Umbau der Wohnung werden, wenn eine Person nur zur Miete wohnt. Soll das Wohnumfeld seniorengerecht gestaltet werden, muss der Vermieter sein Einverständnis geben, wobei er dieses aus wichtigem eigenen Interesse auch verweigern kann.
Hier werden die Interessen aller gegeneinander abgewogen. Kleinere Maßnahmen hingegen muss der Vermieter gestatten. Dazu gehören etwa die Installation eines hauseigenen Notrufsystems sowie die Montage von Wandgriffen im Bad.
Altersgerecht wohnen und das nötige Kleingeld dafür: Zuschüsse der KfW
Die KfW fördert über verschiedene Programme – im Einzelnen sind dies die Programme 455 und 159 – den Umbau eines Hauses oder einer Wohnung im Sinne des altersgerechten Wohnens. Das Programm 455 ist schon etwas älter und wird heute durch Programm 455-B dargestellt.
Zwischenzeitlich wurden die Förderungen dafür schon mal gänzlich eingestellt, weil die Zahl der Anträge die Menge der vorhandenen Fördersummen überschritten hatte. Dann wurden nur noch Maßnahmen für den Einbruchschutz gefördert.
Wen und was fördert das Programm 455-B?
Das Programm „Altersgerecht Umbauen mit Investitionszuschuss“ (Programm 455) fördert Modernisierungsmaßnahmen, mit denen man Barrieren abbaut und den Wohnkomfort und den Einbruchschutz erhöht. Die Förderung ist sogar altersunabhängig.
Dieses Programm richtet sich an Privatpersonen, die selbst Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses sind sowie an Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses. Auch Wohnungseigentümer in einer Eigentümergemeinschaft aus Privatpersonen sowie Mieter, die die Empfehlung des Wohnungseigentümers bekommen haben, profitieren von der Förderung.
Der Zuschuss ist bis zu einem Betrag von 6.250 Euro möglich, das Alter des Antragstellers spielt dabei keine Rolle.
Er ist für die folgenden Maßnahmen zu beantragen:
- Wege zum Gebäude und Wohnumfeld altersgerecht gestalten
- Eingangsbereich und Zugang zur Wohnung barrierearm umbauen
- Maßnahmen zur leichteren Überwindung von Treppen und Stufen – Einbau von Treppenliften
- Abbau von Schwellen und Umgestaltung von Räumen
- Badumbau
- Integration von Orientierungs-, Kommunikations- und Unterstützungsmöglichkeiten im Alltag
- Umgestaltung und Schaffung von Gemeinschaftsräumen
- Kauf altersgerechten Wohneigentums
Wen und was fördert das Programm 159?
Das Programm „Altersgerecht Umbauen mit Kredit“ (Programm 159) fördert Modernisierungsmaßnahmen.Diese Modernisierungsmaßnahmen sollen Barrieren abbauen, den Wohnkomfort steigern oder den Einbruchschutz verbessern. Die Förderung ist auch hier altersunabhängig. Das fördert das Programm 159:
- Wege zum Gebäude und Wohnumfeld altersgerecht gestalten
- Eingangsbereich und Zugang zur Wohnung barrierearm umbauen
- Maßnahmen zur leichteren Überwindung von Treppen und Stufen – Einbau von Treppenliften
- Abbau von Schwellen und Umgestaltung von Räumen
- Badumbau
- Integration von Orientierungs-, Kommunikations- und Unterstützungsmöglichkeiten im Alltag
- Umgestaltung und Schaffung von Gemeinschaftsräumen
- Kauf altersgerechten Wohneigentums
Das 159er ist ein weiteres Förderprogramm der KfW ist das Programm 159, das sich in Form eines zinsgünstigen Kredits an Haus- oder Wohnungseigentümer richtet.
Wer seine Wohnimmobilie seniorengerecht bzw. barrierearm umbauen lassen möchte oder einen barrierearm umgebauten Wohnraum als Erstkäufer erwirbt, kann die Förderung in Anspruch nehmen.
Der Förderkredit ist derzeit (Stand: August 2020) zu einem effektiven Jahreszins von 0,78 Prozent zu bekommen, wobei die maximale Kredithöhe auf 50.000 Euro festgelegt wurde. Außerdem können Maßnahmen für ein einbruchsicheres Zuhause gefördert werden. Das Förderprogramm ist mit dem Programm 455-B für die Barrierereduzierung kombinierbar.
Die geförderten Maßnahmen entsprechen denen des Programmes 455-B, daher ist zum Beispiel mit diesem Kredit auch der Treppenlift finanzierbar. Für diesen wiederum gibt es einen Zuschuss aus dem anderen Programm, sodass die Vorteile beider Programme miteinander kombinierbar sind.
Zusätzlich werden die folgenden Punkte gefördert:
- Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz
- Umbaumaßnahmen zum Standard „altersgerechtes Haus“
- Umwidmung und Erweiterung oder Teilung von Wohnflächen
- Der Kredit kann bis 50.000 Euro je Wohneinheit betragen
- Der Kredit ist bis 5 Jahre tilgungsfrei
- Die Laufzeit beträgt 4 bis 30 Jahre
- Die Zinsbindung kann bis zu 10 Jahren betragen
- Die bereitstellungsprovisionsfreie Zeit liegt bei 12 Monaten
- Auch Nebenkosten werden mit dem Porgramm 159 gefördert
Das Leben altersgerecht gestalten: Kann eine Person altersgerecht werden?
Damit ist nicht gemeint, dass sich ein Mensch entsprechend seines Alters verhalten soll und dass er möglichst ruhig, vernünftig und besonnen agiert. Nicht jeder Mensch ist, wenn er älter ist, automatisch immer vernünftig!
Fakt ist aber, dass sich niemand vor dem Alter und den Folgen des Alterns drücken kann. Das wiederum bringt es mit sich, dass frühzeitig das eigene Wohnen in Augenschein genommen und hinsichtlich der Altersgerechtigkeit beurteilt wird.
Wie lässt sich das Leben altersgerecht gestalten?
Wer sein Leben altersgerecht gestalten will, sollte nicht nur auf das Wohnen selbst schauen und einen nötigen Umbau frühzeitig planen. Jeder Mensch muss sich im Alter umorganisieren, denn nicht alle Tätigkeiten sind immer auch ohne die Hilfe von Verwandten möglich. Kinder, die in der Nähe wohnen, liebe Nachbarn und andere Personen helfen gern.
Ein älterer Mensch muss sie nur helfen lassen! Genau das ist meist das größte Problem, wobei sicherlich verständlich ist, wenn jemand so lange wie möglich eigenständig bleiben will. Doch es ist nicht schlimm, sich schwere Einkaufstaschen ins Haus tragen zu lassen oder die Kinder zu bitten, sich zu Fördermöglichkeiten für den Treppenlift zu informieren. Hier muss man lernen, loszulassen, was vielen sehr schwer fällt.
Wichtig ist auch, dass Hilfsmöglichkeiten frühzeitig abgestimmt werden, sodass es für Helfende leichter wird, sich abzustimmen. Das Leben im Alter will gut organisiert sein!
Wie lässt sich das persönliche Umfeld altersgerecht gestalten?
Nicht erst im Alter ist es sinnvoll, das persönliche Umfeld sicher zu gestalten. Doch dann ganz besonders?
Dabei hilft die folgende Checkliste:
- Zugang zum Außenbereich durch Treppengeländer sichern
- rutschfeste Bodenbeläge
- keine Wendeltreppen
- Treppen mit Handläufen
- elektrische Sprechanlagen
- Notrufhilfesystem
- Telefon gut erreichbar
- ausreichend Licht
- Lichtschalter und Steckdosen gut erreichbar
- keine Schwellen
- Haltegriffe, Duschhocker etc. im Bad
- Toilettenhöhe angepasst
- Türen breit genug
- Betthöhe angepasst
- Wohnung für Nutzung mit Rollstuhl geeignet
- Stolpergefahren beseitigt
- Umbau einzelner Wohnräume nötig