Bis 2030 benötigt Deutschland fünf bis sechs Millionen Wärmepumpen. Die jetzt angekündigte EEG-Novelle könnte ihr Übriges dazu tun. Damit dürften die Ausbauziele sehr viel früher erreicht werden.
Vorgezogene Abschaffung der EEG-Umlage bestätigt
Viele Verbraucher wurden in der Vergangenheit wiederholt enttäuscht. Das Statement der Ampelkoalition zur damals versprochenen Abschaffung der EEG-Umlage wurde daher sehr erfreut aufgenommen. Der Termin des 01.07.2022 steht nunmehr fest. Nötige Schritte zur Abschaffung wurden bereits eingeleitet. Der Strompreis fällt für nicht privilegierte Kunden um satte 3,723 Cent pro Kilowattstunde. Der Preis der Kilowattstunde sinkt für Endverwender sogar um 4,43 Cent. Ein Haushalt, der im Jahr rund 3.500 kWh Strom verbraucht, könnte dann bis zu 190 Euro im Jahr sparen. Mit der Maßnahme sollen Stromkunden kurzfristig entlastet werden. Die Strompreissenkung für die Monate Juli bis Dezember 2022 soll für Letztverbraucher sogar per Gesetz abgesichert werden. Den Gesetzesentwurf legte die Bundesregierung schon jetzt auf den Tisch. Nur die EEG-Novelle kann Energie für Verbraucher günstiger machen und eine Entlastung auf Dauer sichern.
Jahresverbrauch | Einsparung pro Jahr für privilegierte Kunden |
Einsparung pro Jahr für Endverwender |
Einsparung für einen 1-Personen-Haushalt |
---|---|---|
1.250 kWh | 46,54 Euro | 55,38 Euro |
1.500 kWh | 55,85 Euro | 66,45 Euro |
1.750 kWh | 65,15 Euro | 77,53 Euro |
2.000 kWh | 74,46 Euro | 88,60 Euro |
2.250 kWh | 83,77 Euro | 99,68 Euro | Einsparung für einen 2-Personen-Haushalt |
2.500 kWh | 93,08 Euro | 110,75 Euro |
2.750 kWh | 102,38 Euro | 121,83 Euro |
3.000 kWh | 111,69 Euro | 132,90 Euro |
3.250 kWh | 121,00 Euro | 143,98 Euro |
3.500 kWh | 130,31 Euro | 155,05 Euro | Einsparung für einen 3-Personen-Haushalt (Familie) |
3.750 kWh | 139,61 Euro | 166,13 Euro |
4.000 kWh | 148,92 Euro | 177,20 Euro |
4.250 kWh | 158,23 Euro | 188,28 Euro |
4.500 kWh | 167,54 Euro | 199,35 Euro |
4.750 kWh | 176,84 Euro | 210,43 Euro |
5.000 kWh | 186,15 Euro | 221,50 Euro |
Viele blicken derzeit mit Sorge auf den Strommarkt
Die Kosten für Energie werden weiter steigen und die Verbraucher belasten, wenn der Strompreis auf dem derzeitigen Niveau verharrt oder noch höher steigt. Die Versorger reichen die höheren Erzeugungskosten an die Verbraucher weiter, denen nichts anderes übrig bleibet, als die Erhöhungen zu akzeptieren.
Ab dem Jahr 2035 soll in Deutschland der Strom vorwiegend aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen werden. Erst mit der EEG-Novelle wird künftig die Deckung des Strombedarfs durch erneuerbare Energiequellen möglich werden. Das aktuell geltende EEG 2021 sieht hingegen vor, dass der Bruttostromverbrauch bis 2030 zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden kann. Und die Stromerzeugung ohne Treibhausgase bleibt dem Jahr 2050 vorbehalten. Für die klimaneutrale Stromversorgung hat Deutschland nun gemeinsam mit den USA und mit Großbritannien das Jahr 2035 als Ziel festgelegt.
Worauf wir uns mit der EEG-Novelle freuen dürfen
Mit der EEG 2023 werden bis zum Jahr 2035 nur noch erneuerbare Energien die Stromversorgung Deutschlands abbilden. 80% des Bruttostromverbrauchs sollen bereits im Jahr 2030 durch erneuerbare Energiequellen gesichert werden. Mit einer Anhebung der Ausbaupfade und der Ausschreibemengen für Windenergie- und Solaranlagen soll dies erreicht werden. Einen Stopp erfahren Umlagen für Eigenverbräuche und Direktbelieferungen und auch die bisher beliebte EEG-Förderung.
Die Nutzung erneuerbarer Energien liegt seit der EEG-Novelle im öffentlichen Interesse und ist auch für die öffentliche Sicherheit relevant. Der Ausbau der Windenergie zu Lande soll durch Gesetzgebungsverfahren von Hemmnissen befreit werden. Werden Solar- und Windprojekte durch Bürgerenergiegesellschaften umgesetzt, müssen diese künftig nicht mehr an Ausschreibungen teilnehmen. Eine Reduzierung der bürokratischen Lasten soll so erreicht werden.
Eine Förderung soll gerade auch die Biomasse erfahren. Der Schwerpunkt wird hier auf Spitzenlastkraftwerke gelegt. So soll Bioenergie gezielt eingesetzt werden, um einen größeren Beitrag als bisher zur Stromversorgung zu leisten.
Die neue Verordnung sieht auch eine Förderung für die Kombination aus erneuerbaren Energien und wasserstoffbasierter Stromspeicherung vor. Damit soll eine Erprobung der Speicherung von Energie in Wasserstoff in Kombination mit der Rückverstromung möglich werden. Bereits für 2022 ist der Erlass der zugehörigen Verordnung vorgesehen.
Die Offshore-Netzumlage und die KWKG-Umlage sind nunmehr die einzigen Geltungsbereiche für die bisherige „Besondere Ausgleichsregelung“. Letztere wird künftig an die Beihilfeleitlinien für Klima, Umwelt und Energie angeglichen. Sie wird in das Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG) integriert.