Geräteprüfung nach BGV A3: Unfällen im Betrieb vorbeugen

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Welche Gefahren von Elektrogeräten ausgehen, wird auch heute noch stark unterschätzt. Ist von einem Stromunfall die Rede, geht man in der Regel davon aus, dass es sich um einen durch Hochspannung verursachten Unfall mit Starkstrom gehandelt hat.


Doch dem ist nicht so, denn Statistiken belegen, dass in Deutschland jährlich zwischen 50 und 120 Menschen an den Folgen eines Elektrounfalls sterben, die in 90% der Fälle durch Niederspannung verursacht wurden. Demzufolge kommen Stromunfälle durch defekte Kleingeräte, wie beispielsweise Kaffeemaschinen, Bügeleisen oder Haartrockner, sehr häufig vor und führen meist zu schweren Verletzungen oder sogar zum Tod.

Fehlerquellen werden oft nicht rechtzeitig erkannt

Das Hauptproblem der Gefahren durch elektrischen Strom liegt darin begründet, dass man Fehlerquellen nicht erkennt und auch auf keinem anderen Weg, beispielsweise durch Geruch, wahrnimmt.

Die Berufsgenossenschaften haben diese Gefahr bereits vor Jahren erkannt und haben in den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV) die Unfallverhütungsvorschriften in vier Kategorien eingeteilt.

Im Rahmen des Arbeitsschutzes greift die BGV A3, die die Prüfung, der in Betrieben verwendeten Elektrogeräte, regelt. Je nach Art der Geräte muss innerhalb der Frist eine Geräteprüfung nach BGV A3 durchgeführt und protokolliert werden.

Eine solche, durch die Berufsgenossenschaft vorgeschriebene Geräteprüfung darf jedoch ausschließlich von Fachkundigen erfolgen, die nach den Technischen Regeln zur Betriebssicherheitsverordnung dazu befähigt sind, Geräteprüfungen vorzunehmen.

Fachmann vergibt Prüfplakette

Die Geräteprüfung durch Ernst Lamby erfolgt gemäß BGV A3 durch einen befähigten Mitarbeiter, der die Elektrogeräte in Betrieben auf den optischen Zustand überprüft, die Spannung misst und das Gerät rundum überprüft.

Elektrogeräte in einwandfreiem Zustand erhalten im Anschluss eine Prüfplakette, die sowohl zur Vorlage bei der Berufsgenossenschaft als auch bei der Brandschutzversicherung dient.

Um Personen und Sachschäden zu vermeiden, sollten die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften nach BGV A3 einem Fachbetrieb wie Ernst Lamby übertragen werden, der sich regelmäßig um die Geräteprüfung kümmert.


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Über den Autor

Hans-Jürgen Schwarzer (Link Google+) leitet die Online-Agentur schwarzer.de software + internet gmbh. Als Unternehmer und Verleger in Personalunion wie auch als leidenschaftlicher Blogger gehört er zu den Hauptautoren von startup-report.de. Innerhalb seiner breiten Palette an Themen liegen dem Mainzer Lokalpatriot dabei vermeintlich „schräge“ Ideen oder technische Novitäten besonders am Herzen.

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