Erbschaftssteuer 2023: Definition, Freibeträge und welche Ausnahmen es gibt

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Erbschaftssteuer 2023: Definition, Freibeträge und welche Ausnahmen es gibt

Das Erben kann zweifellos gewinnbringend sein, sowohl für diejenigen, die Vermögenswerte vererben, als auch für den Staat, der über die Erbschaftssteuer Einnahmen generiert. Für die Vererber ermöglicht es, das eigene Vermögen auf eine nächste Generation zu übertragen und oft Familienwerte oder Traditionen fortzusetzen. Für den Staat hingegen ist die Erbschaftssteuer eine wichtige Einnahmequelle, die zur Finanzierung öffentlicher Dienstleistungen und sozialer Programme beiträgt.
Allerdings ist es auch unbestreitbar, dass die Erbschaftssteuer für die Erben selbst eine finanzielle Belastung darstellen kann. Diese Steuer reduziert das zu erwartende Erbe und kann erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Dies kann zu komplexen Fragen der finanziellen Planung und Nachlassverwaltung führen, da Erben gezwungen sein können, erhebliche Beträge an den Staat abzuführen, bevor sie Zugang zu den vererbten Vermögenswerten erhalten.
Dennoch gibt es in vielen Ländern Freibeträge und Steuerbefreiungen für bestimmte Vermögenswerte oder begünstigte Erben, um die finanzielle Belastung zu mildern und sicherzustellen, dass das Erben weiterhin eine attraktive Option bleibt. Die Debatte über die Erbschaftssteuer ist oft von politischen und sozialen Fragen begleitet, da sie die Verteilung von Vermögen und Chancen in einer Gesellschaft beeinflusst. Insgesamt ist das Thema Erbschaftssteuer komplex und hat unterschiedliche Auswirkungen auf die verschiedenen Akteure in diesem Prozess.
Definition: Was ist die Erbschaftssteuer in 2023?Freibeträge für die Erbschaftssteuer 2023Gibt es Ausnahmen für die Erbschaftssteuer 2023?

Definition: Was ist die Erbschaftssteuer in 2023?

Die Erbschaftssteuer 2023 definiert sich genauso wie die Erbschaftssteuer für jedes andere Jahr. Die Steuer wird erhoben, wenn eine Person verstirbt und ein Erbe aufgeteilt werden kann. Sie fällt auf das zu vererbende Vermögen an und wird nur nach dem Tod erhoben. Dabei ist die Erbschaftssteuer keine neue Erfindung, sondern schon seit 1906 bekannt, damals wurde sie erstmals in Deutschland erhoben.

Die rechtliche Grundlage wird durch das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz gebildet. Vereinfacht gesagt: Die Erbschaftssteuer wird auf das Vermögen einer Person fällig, wobei vor der Berechnung Schulden und Freibeträge abgezogen werden müssen. Auch Kosten, die zum Beispiele für die Bestattung anfallen, können vom Erbe vor Berechnung der Erbschaftssteuer abgezogen werden.

Die Höhe der Besteuerung richtet sich nach der Erbschaftssteuerklasse und nach dem zu versteuernden Vermögen:

  • Steuerklasse 1: Kinder, Enkel, Stiefkinder, Ehepartner
  • Steuerklasse 2: Geschwister, Cousins, Cousinen, Schwiegereltern und Angehörige, die schon vor dem Tod des Erblassers geerbt haben
  • Steuerklasse 3: alle übrigen Verwandten und Erbberechtigten

Freibeträge für die Erbschaftssteuer 2023

Auch für die Erbschaftssteuer 2023 wurden bestimmte Freibeträge festgelegt, die die Steuerpflicht mindern können.

Die höchsten Freibeträge können Ehepartner erhalten, die Beträge wurden hier mit 500.000 Euro festgelegt. 400.000 Euro sind der Freibetrag für Kinder und Enkelkinder, deren Eltern nicht mehr leben.

Das Erbvermögen muss jeweils nur in dem Maße versteuert werden, in dem es die Freibeträge übersteigt.

Bei bereits verstorbenen Eltern der Enkelkinder können Letztere einen Freibetrag von 200.000 Euro geltend machen. Großeltern und Eltern können 100.000 Euro ansetzen.

Für die Angehörigen der Steuerklasse 2 ist der Freibetrag deutlich geringer, er wurde auf 20.000 Euro festgelegt.


Video: Erbschaftsteuer erklärt: Berechnen und Freibeträge | Inkl. Steuertipps (2023)

Gibt es Ausnahmen für die Erbschaftssteuer 2023?
Gibt es Ausnahmen für die Erbschaftssteuer 2023?
Die Zahlpflicht gilt nicht für alle, denn auch bei der Erbschaftssteuer 2023 gibt es wieder Ausnahmen. Diese betreffen unter anderem die Erben aus der Steuerklasse 1. Sie können davon profitieren, dass vererbter Hausrat, der einen Wert von höchstens 42.000 Euro hat, nicht angerechnet werden muss.
Das gilt auch für bewegliche Gegenstände, die einen Wert von bis zu 12.000 Euro haben dürfen. Diese Regelung tangiert auch die Vorgaben zu den gesetzlichen Freibeträgen nicht.
Auch die Personen, die in Steuerklasse 2 eingruppiert werden, können profitieren: Hausrat und bewegliche Gegenstände werden für sie ebenfalls nicht angerechnet, sofern deren Wert 12.000 Euro nicht überschreitet.
Erben der Steuerklasse 1 müssen selbst genutzten Wohnraum nicht versteuern, allerdings muss der Erblasser diesen bis zu seinem Tod selbst genutzt haben. Der Erbe muss diese Wohnung dann für mindestens zehn Jahre bewohnen, andernfalls ist die Steuerfreiheit nicht geltend zu machen. Die Wohnfläche ist dabei unerheblich, wenn der Ehepartner oder ein eingetragener Lebenspartner erbt.
Ist das Kind der Erbe, darf die Wohnfläche nur höchstens 200 m² betragen. Diese Begrenzung der Wohnfläche gilt zudem für Enkelkinder, sofern das Kind des Verstorbenen, der die Wohnung nun vererbt hat, ebenfalls bereits verstorben ist.

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