Die energetische Sanierung von Gebäuden erlangt zunehmend an Bedeutung, da sie ein wichtiger Bestandteil der Klimaschutzmaßnahmen ist. Unter dieser Form der Sanierung fallen verschiedene Maßnahmen wie die Wärmedämmung, die Nutzung erneuerbarer Energien und die Modernisierung von Heizungsanlagen. Besonders relevant sind diese Maßnahmen für Hausbesitzer, da das Gebäudeenergiegesetz der Bundesregierung immer strengere Vorgaben für den Energieverbrauch von Gebäuden vorschreibt. Interessanterweise können die Kosten für den Austausch einer Heizungsanlage auch dann steuerlich begünstigt werden, wenn der Betrieb der alten Anlage eigentlich nicht mehr erlaubt ist.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Steuerermäßigung für energetische Sanierung von Hausbesitzern
Als Hausbesitzer haben Sie die Möglichkeit, eine Steuerermäßigung von insgesamt 20 Prozent der Sanierungskosten zu beantragen. Dabei können Sie maximal 40.000 Euro geltend machen, die auf drei Kalenderjahre aufgeteilt werden müssen. In den ersten beiden Jahren können Sie jeweils sieben Prozent, also maximal 14.000 Euro, und im dritten Jahr sechs Prozent, also maximal 12.000 Euro, der Kosten steuerlich absetzen. Beachten Sie jedoch, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Bescheinigung des Fachunternehmens: Technische Mindestanforderungen bestätigt
Um die Steuerermäßigung für energetische Sanierungsmaßnahmen in Anspruch nehmen zu können, müssen Hausbesitzer eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens vorlegen. Diese Bescheinigung bestätigt, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten wurden und muss nach einem amtlich vorgeschriebenen Muster erstellt sein.
Um sicherzustellen, dass keine Doppelförderung stattfindet, müssen die Kosten für die energetische Sanierung bisher nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgesetzt worden sein. Dies stellt sicher, dass Eigentümer nicht doppelt von steuerlichen Vorteilen profitieren können.
Wenn es sich bei den durchgeführten Maßnahmen um öffentlich geförderte Projekte handelt, ist es wichtig zu beachten, dass bisher keine zinsverbilligten Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse aus anderen Förderprogrammen wie dem KfW-Förderprogramm gewährt worden sein dürfen. Diese Voraussetzung soll sicherstellen, dass es zu keiner Doppelförderung kommt und die steuerlichen Vorteile nur einmal genutzt werden.
Keine Förderung für öffentlich geförderte Maßnahmen
Mieter haben auch die Möglichkeit, von steuerlichen Vorteilen bei Handwerkerleistungen zu profitieren. Sie können bis zu 20 Prozent der Kosten, jedoch maximal 1.200 Euro pro Jahr, steuerlich absetzen. Dabei sind jedoch nur die Arbeitskosten förderfähig, wie beispielsweise Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen. Materialkosten und Neubaumaßnahmen sind von der steuerlichen Begünstigung ausgeschlossen.
Um von der steuerlichen Begünstigung zu profitieren, müssen Hausbesitzer sicherstellen, dass sie eine ordnungsgemäße Rechnung erhalten haben und dass die Zahlung auf das Konto des Handwerkers erfolgt ist. Es ist wichtig zu beachten, dass die Kosten nicht bereits anderweitig steuerlich berücksichtigt wurden, wie zum Beispiel als Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Durch die Einhaltung dieser Voraussetzungen können Steuerpflichtige die steuerlichen Vorteile der Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen.
Die steuerlichen Vorteile für energetische Sanierungen gelten nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, bei denen bereits zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen wurden. Diese Einschränkung soll sicherstellen, dass es keine Doppelförderung gibt und die steuerlichen Begünstigungen gezielt für nicht-geförderte Sanierungsmaßnahmen genutzt werden können.
Unterschiedliche Steuerermäßigungen für energetische Maßnahmen möglich
Bei einer energetischen Sanierung können Hausbesitzer entweder die Steuerermäßigung für die Sanierungskosten oder die Steuervorteile für Handwerkerleistungen beanspruchen. Beide Vorteile können jedoch nicht für dieselbe Maßnahme genutzt werden. Wenn jedoch verschiedene Maßnahmen am eigenen Haus durchgeführt werden, wie zum Beispiel der Austausch der Heizungsanlage und zusätzliche Schornsteinfegerkosten, die nicht zur energetischen Sanierung gehören, können Eigentümer sowohl die Steuerermäßigung als auch die Begünstigungen für Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen.
Steuerliche Vorteile bei größeren Sanierungsmaßnahmen nutzen
Hausbesitzer haben die Möglichkeit, bei größeren Sanierungsmaßnahmen wie dem Einbau einer neuen Heizung erhebliche steuerliche Vorteile zu nutzen. Insbesondere für selbstbewohnte Gebäude gibt es dank neuer Regelungen die Möglichkeit, tatsächlich Steuern zu sparen. Diese finanzielle Unterstützung kann ein Anreiz sein, energetische Sanierungen vorzunehmen und somit zum Klimaschutz beizutragen.
Durch die steuerlichen Anreize können Hausbesitzer und Mieter Kosten für energetische Sanierungen steuerlich geltend machen und somit ihre finanzielle Belastung reduzieren.
Bei der energetischen Gebäudesanierung haben Hausbesitzer die Möglichkeit, von Steuerermäßigungen und steuerlichen Begünstigungen bei Handwerkerleistungen zu profitieren. Es ist wichtig, die Voraussetzungen für diese Steuervorteile genau zu prüfen und sicherzustellen, dass alle Bedingungen erfüllt sind, um die finanziellen Vorteile in vollem Umfang nutzen zu können.