Deutschland strebt eine unabhängige Gebäudeheizung von fossilen Brennstoffen an, und bei Nicht-Austausch von Öl- und Gasheizungen drohen hohe Strafen gemäß der neuen Novelle des Gebäudeenergiegesetzes.
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Hausbesitzer aufgepasst: Neue Regeln für Heizungen durch GEG-Novelle ab 2024
Mit der Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) werden Hausbesitzer dazu verpflichtet, ab 2024 beim Einbau neuer Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien zu verwenden. Zudem müssen bestehende Öl- und Gasheizungen spätestens nach 30 Jahren ausgetauscht werden.
Die geplante Abschaffung von Öl- und Gasheizungen hat viele Verbraucher verunsichert, ob sie ihre Heizung nun bereits ersetzen sollten oder nicht. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass ein gesetzlich erforderlicher Austausch zwingend eingehalten werden muss, um empfindliche Geldstrafen zu vermeiden.
Bußgelder für Nichtumsetzung von Austauschpflicht für Ölheizungen und Co.
Schon vor der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes waren Bußgelder in Höhe von 5000, 15.000 und 50.000 Euro festgelegt worden. Dies ist nichts Neues und war auch in den Vorgängerregelungen der Energieeinsparverordnung und dem ErneuerbareEnergien-Wärmegesetz enthalten.
Im Zuge der Zusammenlegung für das Gebäudeenergiegesetz wurde der mittlere Rahmen der Strafen von 15.000 Euro auf 10.000 Euro reduziert. Die Konsequenzen aus vorherigen Versionen bleiben jedoch bestehen.
Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach der Schwere des Verstoßes gegen eine Pflicht oder ein Verbot und soll nicht nur den aus der Tat erzielten Gewinn abdecken, sondern darüber hinausgehen. Die Unterscheidung zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden kann hierbei berücksichtigt werden.
Neue Ordnungswidrigkeiten-Straftatbestände im Zuge der GEG-Änderung eingeführt
Höhe der Strafe | Straftatbestände |
---|---|
5.000 Euro | Wer seine Wärmepumpe nicht oder nicht fristgerecht einer Betriebsprüfung unterzieht, ist verpflichtet, diese Strafe zu zahlen. |
5.000 Euro | Eine Strafzahlung wird fällig, wenn die Durchführung einer Optimierungsmaßnahme an der Wärmepumpe nicht erfolgt oder nicht rechtzeitig erfolgt. |
5.000 Euro | Wenn man seine Heizungsanlage nicht oder nicht fristgerecht einer Heizungsprüfung unterzieht, muss man eine Strafe zahlen. |
5.000 Euro | Eine Geldbuße muss von denen gezahlt werden, die ihre Heizung nicht hydraulisch abgleichen lassen oder dies nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist tun. |
5.000 Euro | Wer es versäumt, eine Umwälzpumpe oder eine Trinkwasser-Zirkulationspumpe auszutauschen oder nicht rechtzeitig austauscht, muss mit einer Strafe rechnen. |
5.000 Euro | Wer eine Heizungsanlage unsachgemäß einbaut, platziert oder betreibt, wird mit dieser Strafe belegt. |
5.000 Euro | Es wird eine Strafe für diejenigen verhängt, die ihre Heizungsanlage nicht ausrüsten, nicht ordnungsgemäß ausrüsten oder dies nicht rechtzeitig tun. |
5.000 Euro | Wer ein Nichtwohngebäude nicht, nicht korrekt oder nicht fristgerecht ausrüstet, hat eine Strafe zu zahlen. |
5.000 Euro | Die Strafe gilt für denjenigen, der keine Bestätigung vorlegt, eine falsche oder unvollständige Bestätigung einreicht oder dies nicht rechtzeitig tut. |
5.000 Euro | Wer eine Stromdirektheizung einbaut oder aufstellt, muss mit einer Geldstrafe rechnen. |
5.000 Euro | Personen, die es nicht sicherstellen, dass mindestens 65 Prozent der mit ihrer Anlage bereitgestellten Wärme aus den in der Liste aufgeführten Brennstoffen erzeugt werden, werden mit einer Geldstrafe belegt. |
5.000 Euro | Eine Strafe ist für diejenigen vorgesehen, die ihre Heizungsanlage nicht, nicht korrekt oder nicht rechtzeitig mit einer angegebenen Anlage kombinieren. |
5.000 Euro | Für den Fall, dass die Verwendung der genannten festen Biomasse nicht in einem automatisch beschickten Biomasseofen mit Wasser als Wärmeträger oder einem Biomassekessel stattfindet und andere Materialien eingesetzt werden, die nicht den genannten Kriterien entsprechen, ist eine Strafe fällig. |
5.000 Euro | Jeder, der eine Wärmepumpen-Hybridheizung installiert, aufstellt oder betreibt, ist dazu verpflichtet, diese Strafe zu zahlen. |
5.000 Euro | Wer Erdgas zum Heizen nutzt, muss eine Strafe zahlen. |
Verweigerung des Heizungsaustauschs: Neue GEG-Regelung führt zu verschärften Strafen
Die Gesetzesnovelle des GEG wurde um Änderungen erweitert, die spezifischen Paragraphen zugeordnet wurden. Diese können direkt in der Novelle nachgelesen werden. Bei den Veränderungen des Gebäudeenergiegesetzes wurden zusätzliche Ordnungswidrigkeiten eingeführt, welche Geldbußen von bis zu 5000 Euro zur Folge haben können. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Verwendung von Wärmepumpen gelegt.
Im neuen Gesetz wurden die Strafen für das Nichtvorlegen eines Energieausweises oder einer Kopie auf 10.000 Euro erhöht, während die Höchststrafen von 50.000 Euro für Mängel wie eine unsachgemäß gedämmte Geschossdecke oder unzureichende Wärmeabgabe unverändert bleiben.
Der Schornsteinfeger hat bei der Feuerstättenschau die Verantwortung, alle Heizanlagen im Haus zu überprüfen und anschließend einen Bescheid zu erstellen, der festlegt, welche Schornsteinfegerarbeiten innerhalb einer bestimmten Frist durchgeführt werden müssen.
Falls festgestellt wird, dass eine Heizung nicht mehr betrieben werden darf, müssen die Schornsteinfeger die zuständige Behörde informieren. Laut Dr. Julian Schwark, dem Ressortleiter Energie beim Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks, kann es je nach Bundesland zu unterschiedlichen Behörden kommen, die für die Kontrolle zuständig sind. Unter Umständen wird lediglich eine Verwarnung ausgesprochen.
Zeit läuft ab: Heizungsumrüstung jetzt angehen
Laut dem Verbraucherschutz-Experten Patrick Biegon, der von Bild zitiert wird, ist es unwahrscheinlich, dass es in den kommenden Jahren zu einer Flut von Bußgeldern kommt. Verbraucher haben genug Zeit, um sich auf die Änderungen vorzubereiten und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um mögliche Strafen zu vermeiden. Daher gibt es keinen Grund zur Panik.
Es ist unwahrscheinlich, dass Hausbesitzer von Bußgeldern betroffen sein werden, da die Verpflichtung zum Einsatz erneuerbarer Energien nur für den Einbau neuer Heizungen gilt. Bestehende Heizungen können weiterhin betrieben und repariert werden.
Selbst wenn eine Heizung nicht mehr repariert werden kann, muss man sich keine Sorgen machen, da der Umstieg durch eine mehrjährige Übergangsfrist erleichtert wird. Robert Habeck hat bereits unterschiedliche Fördermöglichkeiten vorgeschlagen, um den Umstieg auf effiziente Heizsysteme zu erleichtern.
Heizung mit Öl und Gas noch immer bei vielen Haushalten beliebt
Laut einer Erhebung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz wird momentan über 80 Prozent des Wärmebedarfs in Deutschland durch fossile Brennstoffe gedeckt. Erdgas ist dabei die dominierende Energiequelle im Gebäudewärmebereich und wird von fast der Hälfte der 41 Millionen Haushalte in Deutschland genutzt.