Durch EEG-Novelle 2022 künftig mehr Wärmepumpen

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Mit der Verlagerung der EEG-Umlage in den Bundeshaushalt fand die EEG-Novelle breite Zustimmung beim Bundesverband Wärmepumpe. Dies ermöglicht künftig starke Einsparungen.

Vor allem Verbraucher werden von der EEG-Novelle 2022 profitieren

In der letzten Februarwoche tagte die Ampelkoalition und verständigte sich hierbei auf ein Entlastungspaket der Bürger: die EEG-Novelle. Dieses bezog sich auf strompreissenkende Maßnahmen, mit denen die aktuell hohen Energiepreise abgefangen werden sollen. Die Wärmepumpen profitieren hier ganz besonders stark. Die eigenen Zukunft schätzte nun die Wärmepumpenbranche. Bis zu sechs Millionen Wärmepumpen könnten bis zum Jahr 2030 zusätzlich verbaut werden.

Der Beschluss der Bundesregierung legte nun fest, dass die EEG-Umlage ab dem 1. Juli 2022 nicht mehr Sache des Verbrauchers sei, sondern in den Bundeshaushalt verlagert würde. Der Verbraucher soll in den Genuss der Kostensenkung kommen. Dies soll ebenfalls sichergestellt werden. Per Gesetz sollen daher die Versorger dazu verpflichtet werden, die selbst erhaltene Kostensenkung an den Verbraucher weiterzureichen.

Bundesverband Wärmepumpe bewertet die EEG-Novelle 2022 positiv

Der Wärmepumpenverband trägt den Wunsch nach Vergünstigungen für Wärmepumpenstrom schon länger an die Bundesregierung heran. Gerade im Hinblick auf die Nutzung von Wärmepumpen sollte damit ein wichtiges Zeichen gesetzt werden. Für die Energieversorgung – vor allem zur Beheizung – kann keine Garantie gegeben werden. Für Haushalte gilt es, unabhängiger zu werden. Dies wiederum ermöglicht gerade eine Wärmepumpe. Außerdem soll damit dazu beigetragen werden, den Verbrauch von Heizöl und Erdgas möglichst rasch zu senken, was wiederum ganz im Sinne der Klimapolitik sein dürfte.

Zu einer sofortigen Umstellung der Heizung ist jedoch kein Immobilienbesitzer bereit. Ohne eine Betrachtung der Betriebskosten wird hier keine Entscheidung getroffen. Durch die fortlaufend steigenden Strompreise liegen sehr hoch und stehen damit einer kostensenkenden Nutzung der Wärmepumpe entgegen. Der Betrieb einer Wärmepumpe wird nun durch die EEG-Novelle attraktiv. Die Betrachtung fokussiert stets auf Umlagen, Entgelte und Steuern. Auch ein Vergleich von fossilen Energieträgern und der Wärmepumpe ist hier wichtig. Besitzer einer Immobilie betrachten primär die Investition in die Wärmepumpe. Die weiteren Überlegungen beziehen jedoch auch den Erhalt des Wertes der Immobilie mit ein.

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Verhältnis der Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock - Blue Planet Studio)

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Verhältnis der Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock – Blue Planet Studio)

Risiko Energiearmut: Die Entlastungen der Verbraucher sollen laut Verband noch weitergehen

Viele Kritiker zweifeln, ob die EEG-Novelle wirklich mehr Geld in die Taschen der Verbraucher bringt. Auch nach der Abschaffung der EEG-Umlage dürfte das Verhältnis der Kosten zwischen den konkurrierenden Energiearten Strom, Heizöl und Erdgas weiterhin unharmonisch sein. So werden denn im Strompreis weitere Anteile gesucht, die für eine Korrektur bereitstehen. Netzentgelte, Umlagen, Strom- und Mehrwertsteuer – der Wärmepumpenverband sieht Möglichkeiten für Vergünstigungen. So soll insbesondere die Stromsteuer auf das rechtlich zulässige Minimum gekürzt werden.

Kurzfristig Hilfe durch Senkung der Mehrwertsteuer

Mit der Senkung der Mehrwertsteuer kann eine zeitnahe Entlastung der Bürger bewirkt werden. Die Emissionen sollen allerdings weiterhin reduziert werden. Mit der Anpassung der Mehrwertsteuer will man gleichzeitig der Energiearmut begegnen.

Reduzierte Netzentgelte sollten für steuerbare Verbraucher gelten, wie es Wärmepumpen sind. So bleiben Verbrauch und Einspeisung eher in Balance, da hier ein Anreiz durch die Vergütung besteht. Immer noch offen ist, ob die geforderten Entlastungen in der Realität ankommen werden. Aktuell dreht sich alles um die Einhaltung der 1,5 °C-Richtlinie, bei der Deutschland gemeinsam mit den USA und mit Großbritannien aktiv ist. Mit den Beschlüssen zur Deckung des Strombedarfs aus erneuerbaren Energiequellen (80% bis 2030, 100% bis 2035) wurde zudem ein weitere Beschluss gefasst. Wie das umgesetzt werden soll, ist allerdings noch nicht endgültig geklärt.

Seit Jahren steigen die Energiepreise in Europa. Das belastet vor allem Haushalte mit geringem Einkommen, denn die können häufig ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen. In Deutschland etwa haben sich die Ausgaben für Strom im Zeitraum von 2000-2015 etwa verdoppelt. Die Gaspreise sind seit 2000 um ca. 80 Prozent gestiegen. Der Preis für Haushaltsstrom liegt in Deutschland knapp 50 Prozent über dem EU-Durchschnitt.

Energie aber ist ein unverzichtbares Gut. Die Verbraucher_innen haben nicht die Wahl, auf die Versorgung mit Strom, Gas und Heizöl zu verzichten. Ein genereller Marktaustritt wie bei anderen Konsumgütern ist also nicht möglich. Einkommensschwache oder verschuldete Haushalte setzt das in besonderem Maße unter Druck. Obwohl aber Energie ein Basisgut darstellt, wird säumigen Kund_innen nicht selten der Strom- oder Gashahn abgedreht. So ist in Deutschland im Jahr 2014 bei etwa 350.000 Haushalten der Strom abgestellt worden.

Was genau Energiearmut ist, dafür gibt es in Deutschland und Europa allerdings keine einheitliche Definition. Wer genau betroffen ist, welche Auswirkungen Energiearmut hat und welche Lösungsansätze greifen, ist bislang unklar. Klar scheint zu sein, dass mögliche Lösungsansätze thematisch an der Schnittstelle von Energiepolitik, Sozialpolitik und Verbraucherpolitik angesiedelt sind. Die Ursache für Energiearmut liegt nicht allein bei steigenden Energiepreisen. Unter anderem spielen auch sinkende Einkommen, prekäre Beschäftigungsverhältnisse, kleine Renten, geringe Sozialleistungen und steigende Mieten eine Rolle, aber auch die geringen Energiestandards im Wohnungsbestand.

Von Seiten der Bundesregierung und auch auf europäischer Ebene wird zwar immer wieder auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Verbraucher_innen vor Energiearmut zu schützen ? etwa im Koalitionsvertrag der Bundesregierung oder im Rahmen der Strategie zur Schaffung einer Europäischen Energieunion. Die Mitgliedstaaten der EU haben aber bislang keine einheitliche Strategie zur Lösung des Problems entwickelt.

Die vorliegende Studie gibt einen Überblick über das Thema Energiearmut und stellt die politischen Lösungsansätze verschiedener EU-Mitgliedstaaten dar. Die Analyse der Erfahrungen in den einzelnen Ländern dient als Grundlage für Vorschläge, wie dem Problem der Energiearmut auch hier in Deutschland besser begegnet werden kann.

Energiearmut ist in Deutschland kein Einzelfall

350.000 Haushalte in Deutschland kennen Energiearmut: ihnen wurde der Strom abgestellt. Steigen die Energiepreise wie es derzeit zu beobachten ist, dann trifft dies vor allem einkommensschwache und verschuldete Haushalte. Viele können ihre Energierechnungen nicht mehr bezahlen. Ab 2000 verdoppelte sich der Strompreis in Deutschland innerhalb von nur 15 Jahren. Die Gaspreise stiegen seit 2000 um etwa 80 Prozent. Der Durchschnittspreis für Haushaltsstrom liegt in der EU sogar um ein Drittel niedriger als in Deutschland. Energie ist ein Basisgut – dennoch wird säumigen Kunden oft der Strom- oder Gashahn zugedreht.

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