Kaum etwas ist so wichtig beim Auszug wie ein Übergabeprotokoll. Wohnung oder Haus sollen an den Vermieter übergeben werden? Hier gibt es viel Potenzial für Streit und Ärger. Diesem können Sie jedoch aus dem Weg gehen, wenn Sie bereits beim Einzug oder der Dekoration der Wohnung auf unsere Life Hacks setzen.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Mit diesen drei Life Hacks weniger Löcher in den Wänden haben
Sie ziehen aus und je mehr Sie Ihre Wohnung leeren, desto mehr fällt Ihnen auch auf, wie viele Löcher Sie in der Wand haben? Gerade diese Löcher sorgen bei einer Übergabe für Probleme. Wird im Übergabeprotokoll der Wohnung notiert, dass Sie diese noch renovieren müssen, bringt das viel Stress und Ärger mit sich. Einfacher ist es, wenn Sie von Beginn an unsere Life Hacks einsetzen und so wirklich nur die Löcher bohren, die auch tatsächlich sein müssen. Sehen Sie in den folgenden Videos, wie einfach Sie Löcher vermeiden können.
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Nicht bohren, nur kleben
Die Handtücher brauchen noch einen Haken? Der kleine Spiegel soll an die Wand? Sie möchten gerne ein Bild aufhängen, aber möglichst keinen Nagel verwenden? Wie wäre es dann mit kleben statt bohren? Das funktioniert ganz einfach mit den Klebehaken. Diese praktischen Helfer halten ein Gewicht von bis zu 10 kg aus. Auch dann, wenn die Handtücher also besonders nass sind oder Sie einen Spiegel aufhängen möchten, sind die Haken eine gute Wahl. Beim Auszug werden sie einfach abgenommen. Etwaige Klebereste an der Wand sind mit Wasser und Seife schnell entfernt.
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Bilder mit der Bilderkralle befestigen
Für die Gestaltung der Wohnung und eine persönliche Note sind Bilder einfach unverzichtbar. Allerdings werden diese noch immer häufig mit Nägeln oder mit dem Dübel und Schrauben an der Wand befestigt. Auch hier gibt es eine echt gute Alternative. Kennen Sie schon die Bilderkralle? Die Bilderkralle wird in die Wand gedrückt und hinterlässt nur ganz kleine Ritzen in der Wand. Dann können die Bilder auch schon direkt daran befestigt werden. Die Abnahme ist in einer Minute erledigt und die Kralle kann an einer anderen Stelle eingesetzt werden. Im Übergabeprotokoll für die Wohnung sind dann kaum Löcher erwähnt. Die Kralle können Sie übrigens nicht nur für Bilder, sondern auch auf Lichterketten oder sogar für die Wanduhr nutzen.
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Kralle mit Magneten als Variante
In der Funktion der Bilderkralle ähnlich sind auch die Magnetkrallen. Hier werden die Bilder aber durch die Kraft der Magneten befestigt. Auch die Magnetkrallen können mehrfach verwendet werden.
Weniger Löcher entstressen die Wohnungsübergabe
Damit im Übergabeprotokoll für die Wohnung nicht zu viele Makel vermerkt sind, können Sie vorarbeiten. Die Löcher in den Wänden sind eines der größten Probleme. Sie lassen sich mit Silikon oder anderen Helfern oft kaum verbergen. Viele Löcher sind jedoch gar nicht notwendig. Gerade bei der Anbringung von Bildern, Spiegeln oder Uhren sind unsere Life Hacks eine große Hilfe. Dekorieren Sie gerne, können Sie so für mehr Flexibilität und weniger Löcher in den Wänden sorgen.
Die besten Tipps für die Wohnungsübergabe
Der Termin steht und Sie wissen nun genau, wann Sie sich mit dem Vermieter zur Übergabe treffen? Damit im Übergabeprotokoll der Wohnung steht, dass alles in Ordnung ist, können Sie die folgenden Tipps beherzigen. Oft ist eine gute Vorbereitung bereits eine große Hilfe dabei, den Vermieter milde zu stimmen und mit möglichst wenig Aufwand die Wohnung hinter sich lassen zu können.
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Das Übergabeprotokoll Wohnung
Ein Übergabeprotokoll für die Wohnung ist kein Muss. Tatsächlich kann darauf verzichtet werden. Besser ist es jedoch, wenn Sie dieses einfordern. Normalerweise dürfte der Vermieter nichts dagegen haben, da es sowohl Sie als auch ihn absichert. Wenn es kein Übergabeprotokoll für die Wohnung gibt und es später zu Beanstandungen kommt, haben Sie keinen Nachweis für eine problemlose Übergabe. Ein wichtiger Tipp ist es, die Vermerke nicht einfach nur zu unterschreiben. Lesen Sie sich alles genau durch und prüfen Sie nach, was der Vermieter aufgeschrieben hat. Dies gilt auch für Vereinbarungen in Bezug auf Reparaturen oder Anpassungen, die Sie noch gemeinsam getroffen haben.
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Die effektive Vorbereitung
Überall werden Sie lesen, dass eine Wohnung besenrein übergeben werden muss. Das heißt jedoch nicht, dass Sie einfach nur fegen und schon ist alles in Ordnung. Grobe Verschmutzungen, beispielsweise auf dem Boden oder an den Wänden, sind zu entfernen. Dies kann der Vermieter auch von Ihnen fordern. Einfacher wird die Übergabe, wenn Sie von Anfang an für eine gute Reinigung der Wohnung sorgen.
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Versetzen Sie die Wohnung in ihren ursprünglichen Zustand
Grundsätzlich müssen Sie die Wohnung so übergeben, wie Sie diese auch erhalten haben. Das heißt, Sie können schon vor der Übergabe die Schönheitsreparaturen durchführen. Prüfen Sie in Ihrem Mietvertrag, welche Vereinbarungen zur Übergabe getroffen wurden. Eine Absprache mit dem Vermieter ist ebenfalls hilfreich, um Ärger vorzubeugen.
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Bauen Sie alles zurück
In Ihrer Wohnung befinden sich Einbauten, die Sie vorgenommen haben? Auch dann, wenn diese mit dem Vermieter abgesprochen sind, müssen sie zum Auszug wieder entfernt werden. Dies gilt nur dann nicht, wenn Sie eine schriftliche Vereinbarung mit dem Vermieter haben, dass die Einbauten bestehen bleiben können. Vermerken Sie dies auch im Übergabeprotokoll der Wohnung. Diese Thematik greift auch bei einer Einbauküche, die durch Sie gekauft wurde. Allerdings können Sie hier auch Vereinbarungen mit dem Nachmieter treffen. Setzen Sie Ihren Vermieter davon jedoch in Kenntnis.
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Zusammenstellung der Schlüssel
Bei der Übergabe müssen Sie alle Schlüssel an den Vermieter geben. Auch dies wird im Übergabeprotokoll der Wohnung vermerkt. Diese Vorgabe gilt nicht nur für den Haustürschlüssel. Auch die Schlüssel für den Briefkasten sowie für den Keller gehören dazu. Wichtig zu wissen: Haben Sie einen oder mehrere Schlüssel nachmachen lassen, sind diese ebenfalls Eigentum des Vermieters und müssen an ihn zurückgegeben werden.
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Kontrolle der Zählerstände
Strom, Gas und Wasser werden nach Verbrauch in den Wohnungen abgerechnet. Daher ist es wichtig, die Zählerstände zu vermerken. Prüfen Sie vor dem Treffen mit dem Vermieter nach, welchen Wert die Zählerstände vorweisen. Diese werden in das Protokoll übertragen. Kontrollieren Sie auch hier, dass der Vermieter die Zählerstände korrekt überträgt.
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Übergabe einer leeren Wohnung
Eine Wohnung oder auch ein Haus sollten immer komplett leer übergeben werden. Das bedeutet, dass keine persönlichen Sachen mehr von Ihnen in der Mietsache verbleiben. Mit der Rückgabe an den Vermieter kann dieser noch in der Wohnung befindliche Sachen entfernen lassen. Er hat nicht nur die Möglichkeit, diese Kosten auf den Mieter umzulegen. Zusätzlich dazu kann er Schadensersatz fordern. Damit Sie dies umgehen, sollten Sie die Wohnung besser leeren.
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Vereinbarungen zur Kaution
Grundsätzlich darf der Vermieter die Kaution bis zu sechs Monate nach Übergabe behalten, falls es noch zu Nachforderungen kommt. Wenn im Übergabeprotokoll der Wohnung vermerkt ist, dass der Vermieter keine Beanstandungen sieht, kann nach einer vorzeitigen Auszahlung gefragt werden. Grundsätzlich gibt es keinen rechtlichen Anspruch. Dieser kann jedoch geprüft werden, falls der Vermieter eine vorzeitige Auszahlung verweigert.
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Was ist bei Schäden?
Die Übergabe der Wohnung steht an und während Sie durch die Wohnung gehen, findet der Vermieter Schäden, die Sie nicht gesehen oder vielleicht auch nicht verschuldet haben? Dann ist dies eine mögliche Basis für einen Streit. Von Vorteil für Sie ist es, wenn Sie Schäden vom Vormieter gemeldet haben. Sind Sie der Verursacher der Schäden, müssen diese durch Sie auch behoben werden. Ziel sollte es sein, eine Einigung mit dem Vermieter zu finden und auf diese Weise im Guten auseinanderzugehen. Gerade auch in Bezug auf die Rückzahlung der Kaution sollte es in Ihrem Interesse sein, sich mit dem Vermieter zu einigen.
Gerichtliche Urteile zur Übergabe einer Wohnung
Vermerke im Übergabeprotokoll der Wohnung sind in Ihren Augen nicht korrekt? Oder gibt es anderweitig Probleme mit dem Vermieter? In dem Fall ist es von Vorteil, wenn Sie sich mit Urteilen zu den Thematiken beschäftigen.
Urteil | Aktenzeichen | Zusammenfassung |
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BGH | VIII ZR 277/16 |
Renovierung der WohnungIm Jahr 2018 wurde ein Urteil veröffentlicht, das sich auf die Renovierung der Wohnung bezieht. In einigen Mietverträgen waren Klauseln zu finden, die sich als nicht rechtens gezeigt haben. So wurde durch den Vermieter festgelegt, dass der Mieter alle Schönheitsreparaturen durchführen muss und das ohne einen Ausgleich. Das BGH hat entschieden, dass diese Klausel dann nicht zulässig ist, wenn die Schäden nicht durch den Mieter ausgelöst wurden. Dies gilt auch dann, wenn mit dem Vormieter die Übernahme der Reparaturen vereinbart wurde. |
BGH | VIII ZR 224/13 |
Kostenübernahme von ReparaturenEbenfalls ein Urteil zu Schönheitsreparaturen ist dieses hier. Wenn im Mietvertrag steht, dass Schönheitsreparaturen durch den Vermieter übernommen werden, ist dies auch so auszuführen. Dies gilt auch für Anpassungen, für die keine Erlaubnis eingeholt wurde. |
BGH | VIII ZR 416/12 |
Farbe der WändeEs kann dem Mieter nicht vorgeschrieben werden, in welcher Farbe er die Wände streicht. Wichtig ist jedoch, dass die Wände beim Auszug wieder die Farbe haben, die sie auch beim Einzug hatten. Dies bezieht sich auf neutrale Farben. Hat der Mieter die Wohnung jedoch schon mit bunten Wänden übernommen, muss er diese nicht neutral streichen. |
Checkliste zur Wohnungsübergabe
- Grundsätzlich sollten Übergaben von Wohnräumen bei Tageslicht durchgeführt werden.
- Ihre Wohnung muss komplett geleert werden.
- Reinigen Sie die Wohnung. Das Ziel ist es, sie besenrein zu übergeben.
- Schönheitsreparaturen können vorher mit dem Vermieter abgestimmt werden.
- Einbauten werden zurückgebaut oder eine Übernahme abgesprochen.
- Alle Schlüssel für Wohnung, Briefkasten und Keller sollten vorhanden sein.
- Achten Sie darauf, dass Sie die Übergabe nicht allein durchführen.
- Prüfen Sie alle Zählerstände und die Übertragung dieser auf das Übergabeprotokoll der Wohnung zur Sicherheit.
Info: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen Sie stets einen Fachanwalt um Rat.
1 Kommentar
Hallo
Ich lese gerade den Hilferuf von Carina.
Auch ich hatte Probleme beim Auszug, auch nach zigmal putzen wurde noch was gefunden. Ich wusste nicht mehr weiter. Die Kation hat mein Vermieter natürlich auch nicht rausgerückt.
Ich habe dann den Tip bekommen mich an eine Schlichtungsstelle für Vermieter und Mieter zu wenden.
Dies tat ich dann auch.
Ich habe alles weitere nur noch über diese Stelle besprochen. Den Vermieter habe ich nicht mehr kontaktiert.
70 Euro hat er mir dann doch noch abgezogen dafür das im Klo eine Kalkspur war die auf das ständig laufende Wasser zurückzuführen war.
Er wusste davon, hat es aber nie in Ordnung gebracht.
Ich habe dann den Rat bekommen es gut sein zu lassen. Das habe ich dann auch gemacht.
Meine Nerven warn mir mehr Wert.
Vielleicht konnte ich dir ja helfen