Missverständnisse und grobe Fehler sind bei Handwerkern nicht auszuschließen. Der Wasseranschluss direkt hinter dem Herd oder der falsch gesetzte Ablauf im Bad – kaum zu glauben, was teilweise so abläuft. Welche Rechte haben die Auftraggeber beim Pfusch am Bau ?
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Pfusch im Haus
Der sogenannte Pfusch am Bau ist normalerweise keine Absicht, sondern Gedankenlosigkeit oder eine ungünstige Kombination aus Kreativität und Hektik. Die Handwerker möchten schnell fertig werden und stopfen den Restmüll in die Hohlräume, sie vergessen, auf die Zeichnung zu sehen und verlegen die Leitungen nicht wie gewünscht oder sie führen die vorbereitenden Arbeiten für die späteren Fachleute nur nachlässig aus.
Typische Beispiele für Pfusch am Bau sind:
- falsch verlegte Stromleitungen, (Hausklingel funktioniert nicht, Lichtschalter sind nicht miteinander gekoppelt),
- Abflüsse sind an der falschen Stelle,
- Wände haben nicht die nötige Stabilität (Probleme bei späteren Befestigungen),
- unsaubere Übergänge in den Ecken,
- suboptimale Isolierung am Bau.
Anscheinend resultieren viele dieser Fehler in dem Bestreben der Handwerker, ihren eigenen Müll zu reduzieren. Beim Fliesenlegen soll es möglichst wenig Verschnitt geben, also wird an den Rändern zusammengestückelt. Noch eine neue Tapetenrolle anfangen, das muss nicht sein: Für die Dachschräge reicht ein Rest aus. Genau auf solche „Flüchtigkeitsfehler“ bezieht sich der Begriff Pfusch.
Noch schlimmer sind komplett falsche Installationen, beispielsweise wenn sich das Waschbecken über der Badewanne befindet oder wenn das Starkstromkabel für den Herd gleich neben dem Wasserrohr sitzt. Mittlerweile kursieren immer mehr Bilder von solchem Pfusch amBau im Internet, beispielsweise bei facebook. Auch ein Video hilft dabei, den Status festzuhalten und gegebenenfalls auch bei einem Streitfall vor Gericht zu beweisen.
Solche Baufehler müssen so schnell wie möglich behoben werden, damit es mit den Arbeiten weitergehen kann. Viele Bauherren klagen über die groben Irrtümer und die daraus resultierenden Terminprobleme. Darum benötigen sie teilweise schnelle, juristische Unterstützung.
Was kann man gegen Pfusch am Bau unternehmen?
Wenn Fehler oder Mängel erkannt wurden, sollte man diese sofort reklamieren. Darum ist es sinnvoll, die Arbeiten der Handwerker genau zu überprüfen. Beim Bau sollte man nach Möglichkeit genügend Fotos oder auch ein Video erstellen, um die einzelnen Tätigkeiten später nachvollziehen und belegen zu können.
Bei einem Hausbau hat man ein Recht darauf, vorhandene Mängel kurzfristig beheben zu lassen. Um einen Mangel handelt es sich, wenn die geleistete Arbeit nicht der Vereinbarung entspricht. Ohne eine solche Vereinbarung ist es allerdings schwierig, die Behebung des Mangels ohne Aufpreis zu fordern.
Abhängig von der Art der Bauarbeiten gibt es eine detaillierte Skizze, zudem werden Neubauten und umfassende Renovierungsarbeiten zumeist von einem Bauleiter begleitet, der die Situation richtig einzuschätzen weiß. Auch ein Baubegleiter kennt sich mit der Thematik aus. Die Bauherren haben ein Zurückbehaltungsrecht: Dieses besagt, dass sie den doppelten Wert der anstehenden Kosten für die Mängelbeseitigung einbehalten können. Im Allgemeinen wünscht man sich jedoch nur eine zügige Fehlerbeseitigung.
Um die Aufforderung zur Mängelbeseitigung beim Pfusch Bau im Notfall belegen zu können, sollte man sie schriftlich formulieren. Unter anderem ist es wichtig, dem Auftragnehmer eine Frist im angemessenen Rahmen zu setzen. Wenn diese nicht eingehalten wird, darf man im Anschluss an eine Erinnerung oder Mahnung und die folgende Nachfrist ein anderes Unternehmen beauftragen. Die hier anfallenden Kosten müssen allerdings vorgestreckt werden, sodass man nicht auf das Ergebnis der Reklamation warten kann.
Lässt sich Pfusch am Bau verhindern?
Ob ein Auftrag fachgerecht ausgeführt wurde oder nicht, darüber kann es schnell zum Streit kommen. Die Handwerker finden gerne Ausreden, wenn sie sich gegen eine Reklamation wehren. Sie behaupten, dass sie keine optimalen Arbeitsbedingungen hatten oder dass die Anweisungen nicht eindeutig waren. Die Experten für Pfusch am Bau kennen sich mit den verschiedenen Problemen aus, wie inzwischen mehrere Internet-Foren und Plattformen zeigen.
Teilweise werden Bilder und Videos von seltsamen Konstruktionen oder unsachgemäßen Arbeiten präsentiert. Ganze Sammlungen sind davon bei facebook und auf anderen Plattformen zu sehen: Da befindet sich die Tür neben der Hauseingangstreppe oder die Fensteröffnung wird halb von einer Innenwand verdeckt.
Manche Experten für Pfusch am Bau haben ihre eigene Homepage: Schon auf der Startseite bekommt man einen Eindruck von den groben Fehlern, die teilweise wie ein schlechter Witz wirken. Mit solchem eindeutigen Pfusch am Bau wird die Vorstellung vom schönen Eigenheim zu einem unerreichbaren Traum. Doch es gibt ein paar Tipps, wie man die Gefahr von Pfusch am Bau senken kann.
Vor allem sollte man vor der Auftragserstellung eine intensive Recherche in die Wege leiten: Welches Bauunternehmen hat einen guten Ruf? Handelt es sich um eine etablierte GmbH? Weiß die Verbraucherzentrale möglicherweise über Beschwerden Bescheid? Haben vielleicht die Nachbarn oder andere Bekannte schon Erfahrungen mit der Firma gemacht? Teilweise kann man sich auch bereits fertige Projekte ansehen und die Betroffenen fragen, ob der Auftrag einwandfrei durchgeführt wurde. Gerade bei einem Neubau ist ein solcher Check sehr sinnvoll.
Die Gefahr bei Subunternehmen
Viele Unternehmen der Baubranche haben eine ganze Adressenliste von Lizenznehmern. Hierbei handelt es sich um Subunternehmer, die zum Vertragspartner der betroffenen Bauherren werden. Man sollte diese Firmen genau so gründlich prüfen und auswählen wie zuvor das eigentliche Bauunternehmen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass ein Gewerk nicht ordnungsgemäß ausgeführt wird und niemand die Verantwortung dafür übernimmt.
Es ist auch möglich, dass eine GmbH kurz vor der Insolvenz steht. Das könnte bedeuten, dass der Auftrag nicht abgeschlossen wird, auch wenn man das Geld schon vorgestreckt hat. Genau solche Überraschungen sollten unbedingt vermieden werden. Denn neben dem Pfuscham Bau lauern noch andere Gefahren auf die Bauherren.
Einige Bauunternehmen präsentieren eine Bürgschaft als Zeichen für eine bessere Sicherheit. Hier sollte man jedoch genau hinsehen, denn teilweise treten die Firmen selbst als Bürge für ihre eigens verschuldeten Fehler ein. Eine solche Bürgschaft ist wertlos, deshalb muss man unbedingt auf einen banküblichen Bürgschaftsnachweis pochen.
Auch Gewährleistungsansprüche gegen die Auftragnehmer sind eine sinnvolle Absicherung. Mit dieser vertraglichen Festlegung hat man die Möglichkeit, selbst Ansprüche zu stellen. Wenn der Vertragspartner Insolvenz anmelden muss, dann hat der Bauherr mit diesen Ansprüchen die Chance darauf, sein Geld wiederzubekommen.
Die Details der Leistungsbeschreibung
Jede Leistung im Rahmen eines Hausbaus basiert auf einem exakt formulierten Vertrag. Hier heißt es: gut aufpassen und alle Formulierungen klären. Für Laien ist die umfangreiche Leistungsbeschreibung nicht einfach nachzuvollziehen, doch man kann sich an die juristischen Experten wenden, um sich gegen Pfusch am Bau und andere Risiken abzusichern.
Ein Notar checkt lediglich die Rechtmäßigkeit des Vertrags, er hat jedoch nicht die Aufgabe, die besten Konditionen für den Auftraggeber zu ermitteln. Es gibt jedoch ein paar andere Anlaufstellen wie die Verbraucherzentralen, Eigentümervereine und den Bauherren-Schutzbund, die einem weiterhelfen. Auf der entsprechenden Startseite erfährt man die Adressen und weitere Details. Eventuell muss man sich registrieren oder anmelden, um spezifische Fragen zu klären.
Neben den Fachleuten für bautechnische und rechtliche Fragen haben sich auch einige Anwälte auf das Baurecht spezialisiert, zudem helfen Sachverständige und Architekten bei der Bewertung vom Pfusch am Bau. Wenn die Vertragsgestaltung nicht eindeutig ist, so sind Unstimmigkeiten schwer aus dem Weg zu räumen. Daher sollte man von Anfang an auf verständliche Formulierungen achten und den Vertrag im Zweifelsfall einem Juristen vorlegen. Ansonsten wird der Pfusch am Bau womöglich zu einem schwerwiegenden und vor allem teuren Problem.
Um die eigenen Kosten im Blick zu behalten, sollte man mit hohen Vorauszahlungen vorsichtig sein. Bei einigen Gewerken wird bereits vor Arbeitsbeginn bezahlt, doch häufig kann man auch eine nachträgliche Bezahlung vereinbaren. So haben die Bauherren die Möglichkeit, das Ergebnis zunächst zu kontrollieren und erst im Anschluss, wenn sie damit zufrieden sind, die Rechnung zu bezahlen.
Die Sachverständigen – nicht nur beim Neubau wichtige Begleiter
Sachverständige unterstützen die Bauherren und können auch bei kleineren Aufträgen zur Kontrolle herangezogen werden. Als Experten kennen sich die Sachverständigen mit den einzelnen Schritten bei den verschiedenen Arbeiten aus, sodass sie den Wert genau einschätzen können.
Ein solcher Sachverständiger kommt bei einem Hausbau oft mehrere Male, um den Baufortschritt zu begutachten und den Leistungsumfang zu überprüfen. Er stellt fest, ob das richtige Material verwendet wurde und wie sorgfältig die Gewerke ausgeführt wurden. Auch wenn es zum gefürchteten Pfusch am Bau gekommen ist, wird der Baubegleiter aktiv.
Im Bedarfsfall verhandelt der Sachverständige mit den Baufirmen, wenn ein Mangel aufgetreten ist. So lässt sich der Pfusch am Bau ohne viel Aufwand relativ unkompliziert beheben. Für seine Leistung wird der Experte natürlich gut bezahlt, doch die Investition lohnt sich: Also lieber einen Sachverständigen bezahlen, als die hohen Kosten, die bei einem schweren Mangel auftreten. Das erspart einem außerdem viel Zeit und Nerven, denn auch die gerichtliche Auseinandersetzung mit den beauftragten Unternehmen entfällt, wenn man einen zuverlässigen Baubegleiter hat.
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